Standpunkte 2003
EU und bilaterale Abkommen - Die Beziehungen der Schweiz zur EU im Agrarbereich
Unterlage zum Referat an der SWISSCOFEL - Tagung vom 24. November 2003 in Bern
Die EU ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz, sowohl gesamtwirtschaftlich betrachtet, als auch bezüglich dem Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Über 70% der Exporte landwirtschaftlicher Produkte und derer Verarbeitungsprodukte aus der Schweiz haben ihre Zieldestination in der EU. Der Wert dieser Exporte beträgt jährlich über 2.5 Milliarden Franken. Auf der anderen Seite stammen rund 2/3 der Importe in derselbe Güterkategorie aus dem EU - Raum. Entsprechend dieser intensiven Handelsbeziehung haben die bilateralen Verträge mit der EU ein grosses Gewicht. Durch den mit den Bilateralen vereinbaren Abbau der Handelsschranken rücken die schweizerischen Agrarmärkte näher zu denjenigen der EU und die Geschehnisse auf den EU-Märkten übertragen sich verstärkt auf die schweizerischen.
Bilaterale I: eine Bilanz
Die bilateralen Abkommen mit der EU wurden im Vorfeld der Volksabstimmung vom 21. Mai 2000 innerlandwirtschaftlich kontrovers diskutiert. Im Agrarabkommen sahen einige grosse Gefahren, andere grosse Chancen. Schliesslich hat sich die Landwirtschaft deutlich hinter den bilateralen Weg gestellt. Nun sind die Bilateralen rund 17 Monate in Kraft. Es stellt sich nun die Frage, was das Agrarabkommen bisher bewirkt hat.
Erste Auswirkungen des Agrarabkommens langsam spürbar
Im ersten Jahr waren kaum Auswirkungen des Agrarabkommens spürbar. Die Import- und Exportvolumina landwirtschaftlicher Erzeugnisse veränderten sich nicht wesentlich aufgrund der bilateralen Verträge. Die zulässigen Importregimes im Früchte- und Gemüsebereich konnten verhindern, dass die inländischen Märkte belastet wurden.
Beim Käseabkommen, dem eigentlichen Herzstück des Agrarabkommens, zeigen sich in den letzten Monaten erste spürbare Auswirkungen in Form eines zunehmenden Importdruckes. Die in den kommenden Jahren zu vollziehende Ausdehnung der Nullzollkontingente und die Reduktion der Zollsätze wird diesen Druck weiter verschärfen.
Verfahren machen Schwierigkeiten
Die von der EU eingeräumten Konzessionen konnten im ersten Jahr nicht ausgenutzt werden. Dies ist zum Teil auf weiter bestehende nicht-tarifäre Handelshemmnisse zurückzuführen, wie etwa administrative Hürden beim Erwerb von Lizenzen oder die Einhaltung von "minimum entry prices".
Fitness der schweizerischen Ernährungswirtschaft verbessern
Die Konzessionen der EU erleichtern den Export von Gütern, sind aber nicht in sich ein Garant für eine erfolgreiche Exporttätigkeit. Es zeigt sich, dass die Bearbeitung der EU-Märkte trotz verbessertem Marktzugang schwierig und aufwändig ist. Es ist eine grosse Herausforderung für die Land- und Ernährungswirtschaft, künftig mit Innovationen und schlagkräftigerer Vermarktung auf den EU-Märkten erfolgreicher zu wirtschaften. Dies muss gelingen, damit die Bilateralen auch für die schweizerische Landwirtschaft zu einer Erfolgsgeschichte werden.
Druck wird zunehmen
Die von den bilateralen Verträgen ausgehenden Herausforderungen für die schweizerische Landwirtschaft werden wachsen. Es ist davon auszugehen, dass in der Milchwirtschaft mit der schrittweisen Umsetzung des Käseabkommens grosse Anpassungen erfolgen werden. Durch die engen Anbindung an den EU-Milchmarkt werden zudem Elemente der Reform der EU-Agrarpolitik auf die Schweiz übertragen.
Personenfreizügigkeitsabkommen unbefriedigend
Beim Personenfreizügigkeitsabkommen haben die bilateralen Verträge kaum etwas dazu beigetragen, die schwierige Situation auf dem landwirtschaftlichen Arbeitsmarkt zu verbessern. Vielmehr muss festgestellt werden, dass sich die Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem Nicht-EU-Raum aufgrund von notwendigen Anpassungen in der Ausländerverordnung erschwert hat.
Bilaterale II: ein Ausblick
Die Verzögerung des Abschlusses der Bilateralen II aufgrund der Differenzen im Asylbereich und in Fragen der Betrugsbekämpfung ist nicht im Sinne der Land- und Ernährungswirtschaft. Wir wünschen uns einen raschen Abschluss der Bilateralen II.
Vereinfachter Preisausgleich
Die Landwirtschaft ist durch das Dossier "verarbeitete Landwirtschaftsprodukte" direkt betroffen. Dabei handelt es sich um eine Aktualisierung des Protokolls 2 des Freihandelsabkommens von 1972. Mit den Bilateralen II soll einerseits der Deckungsbereich der Listen der unter das Protokoll 2 fallende Produkte angepasst werden (Harmonisierung, Ausdehnung), andererseits der Preisausgleichsmechanismus vereinfacht werden: statt auf das Weltmarktpreisniveau auszugleichen wird neu das EU-Preisniveau als Referenz herbeigezogen. Entsprechend könnten alle unter das Protokoll 2 fallende Produkte zollfrei in die EU exportiert werden. Dadurch könnten zusätzliche Mengen an schweizerischen Agrarrohstoffen in Form von Verarbeitungsprodukten exportiert werden. Zudem könnte die Schweiz Exportbeiträge für die Exporte in die EU im Umfang der EU Zollsenkungen vermindern. Dies entspricht rund 30 bis 35 Millionen Franken. Diese Einsparungen stehen, sofern nicht das "Schoggigesetz-Budget" aufgrund von Sparmassnahmen gekürzt wird, für zusätzliche Exporte zur Verfügung, bzw. helfen, dass nicht auf das Instrument des Veredlungsverkehrs zurückgegriffen werden muss. Dieser Aspekt ist für die schweizerische Landwirtschaft zentral, weil dadurch ein Mehrabsatz landwirtschaftlicher Rohstoffe resultiert. Ein gewisser Druck auf die Produzentenpreise ist von den Bilateralen II dennoch zu erwarten: Die Schweiz hat der EU einen Pauschalrabatt (in den ersten drei Jahren 10%, danach 15%) auf den auszugleichenden Nettopreisdifferenzen einräumen müssen. Es ist davon auszugehen, dass der dadurch ausgelöste Wettbewerbsdruck sowohl von der ersten und zweiten Verarbeitungsstufe als auch von der Landwirtschaft getragen werden muss.
Osterweiterung: Chancen und Gefahren
Per 1. Mai 2004 wird die EU um zehn Mitgliedstaaten (dazu gehören die acht mittel- und osteuropäischen Staaten (MOEL) Polen , Ungarn Tschechien, Slowenien, Estland, Slowakei, Litauen und Lettland und die beiden Inselstaaten Malta und Zypern) wachsen. Die Osterweiterung vergrössert den EU-Binnenmarkt um rund 100 Millionen Konsumenten und Konsumentinnen. Die Osterweiterung wird sich auf die schweizerische Landwirtschaft auf zwei Arten auswirken. Einerseits direkt, weil der Geltungsbereich der bilateralen Verträge mit der EU automatisch auf die Beitrittsländer ausgedehnt wird. Andererseits indirekt, weil die Integration von einigen Staaten mit einem grossen Produktionspotenzial wie Polen, die Slowakei, Slowenien oder Tschechien mittel- und langfristig einen Preisdruck auf die Produzentenpreise in der EU und somit auch auf die Preise in der Schweiz ausüben wird.
Kausalität: Osterweiterung - Reform GAP - Auswirkungen Schweiz
Die EU hat die Osterweiterung durch interne Reformen vorbereitet. Durch Anpassungen in der Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik im Rahmen der Agenda 2000 und der Luxemburger Beschlüsse vom Juni 2003 soll die Osterweiterung im Agrarsektor möglichst wenig direkte Auswirkungen haben. Entsprechend wird sich also nicht die Osterweiterung direkt auswirken, sondern vielmehr die Reformen der EU-Agrarpolitik, die Hinsichtlich der Osterweiterung ergriffen wurden. Der vorhin erwähnte Preisdruck ist daher zumindest kurzfristig bereits determiniert durch die Reformen im Agrarbereich. Davon direkt betroffen in der Schweiz ist wiederum der Milchsektor, wegen der engen Anbindung des schweizerischen Milchmarktes an denjenigen der EU durch das bilaterale Käseabkommen. Die diesen Sommer in Luxemburg beschlossene Senkung der Interventionspreise für Butter und Magermilch werden so in die Schweiz in Form eines zusätzlichen Milchpreisdruckes "importiert".
Osterweiterung als Chance
Die Osterweiterung bringt der schweizerischen Landwirtschaft auch Chancen. Die Zahl der Konsumenten, die wegen den bilateralen Verträgen zu besseren Bedingungen erreicht werden können, steigt um rund 100 Millionen auf gegen 470 Millionen. Diese Chance gilt es mittel- und langfristig zu nutzen. Die Integration der MOEL in die EU sollte die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in diesen Ländern verbessern. Dadurch steigt auch die Kaufkraft, sodass mit einer wachsenden Bevölkerungsschicht gerechnet werden kann, welche die teureren schweizerischen Premiumprodukte nachfragen.
Ein weiter positiver Effekt der Osterweiterung und der damit einhergehenden Ausweitung der bilateralen Abkommen könnte in der erleichterten Rekrutierung von landwirtschaftlichen Arbeitskräften liegen. Bezüglich der Ausdehnung des Personen-Freizügigkeitsabkommens sind jedoch kontroverse politische Diskussionen zu erwarten.
Liberalisierung im Agrarsektor: Die Crux liegt im "Wie"
Liberalisierung gibt der Wirtschaft neue Impulse - die schweizerische Landwirtschaft ist auf mehreren Ebenen eng mit der übrigen Wirtschaft verknüpft. Ein resolutes "Nein" zu jeglicher Liberalisierung ist daher aus mittel- und langfristiger Sicht nicht im Sinne der Landwirtschaft. Liberalisierung macht dort Sinn, wo es den Menschen etwas bringt, wo der Wohlstand gefördert wird. Liberalisierung bringt dort nichts, wo sie aus einem reinen Liberalisierungswillen vollzogen wird.
Die schweizerische Landwirtschaft ist auf einen angemessenen Schutz angewiesen
Die natürlichen Standortfaktoren (Topografie; Klima) sowie das Kostenumfeld beeinflussen die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Agrarsektors negativ. Aufgrund dieser Voraussetzungen werden wir unsere Produkte niemals zu Weltmarktpreisen anbieten können. Trotz Differenzierung unserer Produkte, trotz Besetzung von Nischen, stehen die schweizerischen Landwirtschaftsprodukte in Konkurrenz mit den billigeren ausländischen Produkten. Es wird daher in der Schweiz immer einen gewissen Agrarschutz brauchen, um die durch die schwierigen Produktionsverhältnisse ungleichlangen Spiesse kompensieren zu können.
Mit einer überbordenden Liberalisierung nicht die Erfüllung des Verfassungsauftrages gefährden
Ein starker Abbau des Grenzschutzes bringt nicht nur die Produktion der Marktgüter unter Druck, sondern auch die Erfüllung des Verfassungsauftrages der Landwirtschaft. Die öffentliche Leistungen sind an die Produktion der Nahrungsmittel gekoppelt. Gerade diese Koppelproduktion gewährleistet eine kostengünstige Erfüllung des Verfassungsauftrages. Mit einer unausgewogenen Liberalisierung wird daher die Bereitstellung der Güter in Frage gestellt, für die sich das schweizerische Stimmvolk 1996 grossmehrheitlich ausgesprochen hat.
Die Landwirtschaft steht nicht still
Wirtschaftsvertreter werfen der Landwirtschaft oft vor, die Entwicklung der Gesamtwirtschaft zu bremsen. So beispielsweise wird der Landwirtschaft die Schuld für die Verzögerungen bei den WTO-Verhandlungen zugeschoben. Dem ist klar entgegenzuhalten, dass die Landwirtschaft im vergangenen Jahrzehnt eine Entwicklung wie wohl kein anderer Wirtschaftszweig vollzogen hat. Der Staat zog sich immer mehr zurück, die Agrarmärkte wurden dereguliert, der Grenzschutz abgebaut. Mit bemerkenswertem Engagement haben die Landwirte darauf reagiert. Zudem sind wir keinesfalls in einer Phase der Konsolidierung - grosse Herausforderungen stehen weiter bevor, sei es die Umsetzung der AP 2007 oder die Umsetzung der bilateralen Verträge. Dem Agrarsektor darf sicherlich nicht eine fehlende Reformfähigkeit attestiert werden.
Die schweizerische Landwirtschaft steht vor einer schwierigen Zeit, aber nicht vor unlösbaren Problemen.
Packen wir die Herausforderungen der Zukunft aktiv an!
Jacques Bourgeois, Direktor des Schweizerischen Bauernverbandes SBV


