Standpunkte 2004
Illegales Schächten von Tieren
Standpunkt vom 20. Februar 2004
In den Medien sind in den vergangenen Tagen zahlreiche Berichte erschienen, gemäss welchen auf Schweizer Bauernhöfen Tiere illegal geschächtet wurden. Angeblich sollen aus Anlass des diesjährigen islamischen Opferfestes rund 200 Schafe ohne vorherige Betäubung geschächtet worden sein. Zwar basiert die Berichterstattung zum Teil weniger auf Fakten als auf Vermutungen, insbesondere was den Umfang des ungesetzlichen Tuns anbelangt. Unabhängig davon gilt es, solche Praktiken klar zu verurteilen. Die diesbezüglichen Gesetzesverstösse sind von den zuständigen Vollzugsbehören zu verfolgen und zu ahnden.
Wie die Reaktionen in den Leserbriefspalten zeigen, sind viele Leute schockiert über solche Machenschaften. Das gute Image der Schweizer Landwirtschaft, auf welches unsere Bauernfamilien dringend angewiesen sind, wird von Einzelnen auf fahrlässige Weise aufs Spiel gesetzt. Nicht wenige stellen in diesem Zusammenhang die Beiträge des Staates an die Landwirtschaft in Frage. Die Einhaltung der strengen Schweizer Tierschutzauflagen durch unsere Bauern wird generell in Frage gestellt und es werden noch strengere Bestimmungen verlangt. Die Bedenken sind nicht unbegründet, dass die Nutztierhalter dies bei der anstehenden Revision der Tierschutzgesetzgebung noch negativ zu spüren bekommen könnten.
Bei der Revision des Tierschutzgesetzes haben sich sowohl der Schweizerische Bauernverband (SBV) wie auch die kantonalen Bauernverbände und die Fachorganisationen der Viehwirtschaft klar gegen die Aufhebung des Schächtverbotes ausgesprochen. Die Bauern haben dabei deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie es nicht akzeptieren könnten, auf der einen Seite sehr strenge Tierhaltungsbestimmungen zu unterliegen, wenn auf der anderen Seite bei der Schlachtung dem hohem Tierschutzniveau nicht mehr entsprochen würde. Wie die breit geführten Diskussionen und die zahlreichen Medienberichte gezeigt haben, wird das Schächten ohne Betäubung auch von breiten Kreisen der Bevölkerung abgelehnt. Dem hat der Bundesrat entsprochen und schliesslich auf die Lockerung des Schächtverbotes verzichtet.
Heiri Bucher, Schweizerischer Bauernverband, Leiter Geschäftsbereich Viehwirtschaft


