Standpunkte 2004
WTO - Der Landwirtschaft drohen Einbussen von über zwei Milliarden Franken
Referat von Jacques Bourgeois, Direktor des Schweizerischen Bauernverbandes, gehalten an der Medienkonferenz vom 24. Mai 2004 in Bern
Der internationale Handel ist auf verlässliche und klare Regeln angewiesen, um im Interesse aller gut zu funktionieren. Allerdings ist die einseitige Ausrichtung des Agrardossiers auf rein handelsbezogene Anliegen für die Schweizer Landwirtschaft nicht nachvollziehbar. Es wird fast ausschliesslich über die Verbesserung des Marktzutrittes, den Abbau der internen Stützung und die Zukunft der Exportsubventionen verhandelt. Die Multifunktionalität der Landwirtschaft, obwohl von der WTO anerkannt, wird in den laufenden Verhandlungen im Gegensatz zur Uruguay-Runde kaum berücksichtigt. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) steht für ein ausgewogenes Agrarabkommen mit einer tragbaren Weiterentwicklung in allen Bereichen ein.
Um was geht es im Einzelnen:
Exportsubventionen: Handelsverzerrungen abbauen
Im Bereich der am stärksten handelsverzerrenden Instrumente, den Exportsubventionen, läuft die Diskussion gegenwärtig in die Richtung, dass alle Formen der Exportsubventionen abgeschafft werden sollen. Dies würde auch die versteckten Exportsubventionen der USA, wie zum Beispiel die Exportkredite, betreffen. Die Schweizer Landwirtschaft kann dem Abbau der Exportsubventionen zustimmen, da die Agrarmärkte durch Exporte zu Dumpingpreisen stark verzerrt werden. Dies führt zu einer Beeinträchtigung der Märkte, besonders in Entwicklungsländern.
Für die Schweizer Landwirtschaft ist zentral, dass nicht nur Exportsubventionen im engeren Sinne, sondern dass alle Massnahmen mit ähnlicher Wirkung den Abbauverpflichtungen unterworfen werden. Auch fiskalische Anreize für die Exporteure, Exportkredite, Preispools oder staatliche Exportmonopole müssen angegangen werden.
Zollabbau mit "Capping": Einbussen von über zwei Milliarden Franken
Die Schweiz ist mit einem Selbstversorgungsgrad von knapp 60 Prozent ein Nettoimporteur von Nahrungsmitteln. Um die inländische Produktion zu ermöglichen, ist ein ausreichender Grenzschutz unerlässlich. Bei den Verhandlungen um die Verbesserung des Marktzutritts steht der Zollabbau im Zentrum. Dabei geht es einerseits um die Formel, andererseits um das Ausmass des Zollabbaus. In der Uruguay-Runde wurden die Zölle durchschnittlich um 36 Prozent über alle Zolltariflinien und um mindestens 15 Prozent für jede einzelne Tariflinie abgebaut. Dieses Abbaumodell gab den einzelnen Staaten die notwendige Flexibilität und trug so den spezifischen Gegebenheiten in den einzelnen Staaten Rechung.
Gegenwärtig zeichnet sich ab, dass eine gemischte Abbauformel zu Anwendung gelangen soll, wobei das sogenannte "Capping" über alle Zolltariflinien wirksam werden soll. Letzteres beinhaltet eine Festlegung von Höchstzollsätzen und damit den undifferenzierten Pauschalabbau aller Tariflinien. Die Höhe der Ausgangszölle der einzelnen Tariflinien und die strategische Bedeutung der einzelnen Produkte sind dabei unbedeutend.
Ein Capping hätte für die Schweizer Landwirtschaft verheerende Folgen. Erste inoffizielle Berechnungen des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) zeigen, dass die Landwirte bei einem Capping auf einem Niveau von 100 Prozent rund 2,5 Milliarden Franken Mindereinnahmen hinnehmen müssten. Dies wohlgemerkt unter der Annahme, dass die Margen der Verarbeiter relativ in gleichen Ausmass sinken würden, was keinesfalls garantiert ist. Ein solches Szenario könnte folglich zu Erlöseinbussen im Umfang von 20 bis 25 Prozent führen. Besonders betroffen von wären zentrale Produktionsbereiche, allen voran die Fleisch- und Milchproduktion, oder wie letzte Woche gesehen, die Gemüseproduktion.
Im Bereich des Marktzutritts ist die Schweizer Landwirtschaft sehr verletzlich und kann nur auf Abbauformeln eintreten, die eine gewisse Flexibilität bei der nationalen Umsetzung gewähren. Wir lehnen ein Capping vehement ab. Die Schweizer Landwirtschaft kann höchstens Zugeständnisse im Rahmen der Uruguay-Runde machen.
Interne Stützung weitgehend WTO-kompatibel
Durch die Agrarreformen wurden in der Schweiz produktgebundene Stützungen, die bei der WTO in die Kategorie "Amber-Box" fallen, bereits weitgehend abgebaut. Direktzahlungen dienen dazu, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft wie die Erhaltung des Lebensraums, die Pflege der Kulturlandschaft und die Aufrechterhaltung der dezentralen Besiedlung abzugelten. Produktionsunabhängige Abgeltungen an die Landwirtschaft im Dienste der Multifunktionalität sind in der WTO in der "Green-Box" verankert.
Im Bereich der internen Stützung ist es deshalb für die Schweizer Landwirtschaft von grösster Bedeutung, dass die Instrumente der "Green-Box" nicht angetastet werden. Bei den Massnahmen, die in der "Amber-Box" notifiziert sind, kann die Landwirtschaft höchstens einen weiteren Abbau von 30 Prozent tragen, sofern die Mittel für die in der "Green-Box" notifizierten Direktzahlungen nicht aus innenpolitischen Gründen gekürzt werden.
Preise der Vorleistungen sinken nicht
Wie dargestellt würden sich insbesondere Zugeständnisse im Bereich des Marktzutrittes negativ auf die Produzentenpreise auswirken. Die für den landwirtschaftlichen Produktionsprozess notwendigen Vorleistungen würden jedoch nicht billiger werden. Die ausserhalb des Landwirtschaftssektors bezogenen Vorleistungen sind in der Schweiz wesentlich teurer sind als im Ausland und verteuerten sich allein in den vergangenen fünf Jahren um fast fünf Prozent. Wenn die Produktpreise sinken und die Kosten auf hohem Niveau verharren, wird die Landwirtschaft schmerzliche Einkommenseinbussen verzeichnen.
Nicht-handelsbezogene Anliegen integraler Bestandteil eines Agrarabkommens
Für den SBV ist es unverständlich, dass international einheitliche Handelsregeln angestrebt werden, ohne dass Aspekte der Produktionsmethoden und -standards, also nicht handelsbezogene Anliegen (non-trade concerns), miteinbezogen werden. Folge ist beispielsweise, dass im Inland etwas verboten ist, das bei Importprodukten erlaubt ist. Die in der nationalen Gesetzgebung festgelegten Schutzziele werden dadurch durch Importe unterlaufen. Der SBV fordert in diesem Zusammenhang auch die Schaffung eines griffigen Registers für geografische Herkunftsangaben. Im weiteren sollen klare und weitreichende Deklarationsvorschriften erlassen werden, so dass Produktionsmethoden wirklich transparent gemacht werden müssen. Der Einbezug dieser Aspekte ist dringend notwendig, damit die schweizerische Landwirtschaft bei sich öffnenden Märkten ihre Strategie der Produktion von qualitativ und ökologisch hochstehenden Nahrungsmitteln weiterführen kann.
Die Aufnahme der nicht-handelsbezogenen Anliegen ist für den SBV zwar integraler Bestandteil eines ausgewogenen Agrarabkommens, jedoch keinesfalls eine Kompensation für den Abbau des Grenzschutzes. Der SBV warnt davor, die Schweizer Landwirtschaft mit der Aufnahme der nicht-handelsbezogenen Anliegen für über das ursprüngliche Verhandlungsmandat des Bundesrates hinausgehende Konzessionen im Bereich des Marktzutrittes vertrösten zu wollen. Deren Auswirkungen liegen in einer ganz anderen Dimension als allfällige positive Effekte der Berücksichtigung der nicht-handelsbezogenen Anliegen.
Zusammenfassung:
Maximale Konzessionsbereitschaft bzw. Minimalforderungen der Schweizer Landwirtschaft
Handelsbezogene Anliegen:
Marktzutritt: Kein "Capping". Zollabbauformeln mit Flexibilität bei der nationalen Umsetzung, Zollkonzessionen höchstens im Rahmen der in der Uruguay-Runde vorgenommenen Zollabbauschritte.
Expotsubventionen: Längerfristig Bereitschaft zu Abschaffung der Exportsubventionen mit Ausnahme der im Rahmen des "Schoggigesetzes" an die Nahrungsmittelindustrie ausbezahlten Exportbeiträge. Zwingend ist, dass in der WTO alle Massnahmen mit ähnlicher Wirkung gleich behandelt werden.
Interne Stützung: Kein Antasten der Massnahmen der "Green-Box". Abbau der Massnahmen der "Amber-Box" um 30 Prozent, sofern innenpolitisch die Mittel für die Direktzahlungen garantiert werden.
Nicht-handelsbezogene Anliegen:
Herkunftsangaben: Schaffung eines griffigen Registers für geografische Herkunftsangaben.
Deklaration: Regeln für eine lückenlose Deklaration von Nahrungsmitteln.
Jacques Bourgeois, Direktor des Schweizerischen Bauernverbandes



