Standpunkte 2005
Bauern- kontra Handelsinteressen
Standpunkt vom 17. Juni 2005
Am 10. Juni beschloss der Bundesrat, für ein Freihandelsabkommen Schweiz-USA in Washington zu sondieren. Der SBV ist sich der Bedeutung der Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und den USA und der Vorteile, welche ein Freihandelsabkommen für die Wirtschaft bringen kann, bewusst. Ohne die Rechtmässigkeit unserer bilateralen und multilateralen Abkommen in Frage zu stellen, sei doch daran erinnert, dass einer von drei Franken durch den Handel mit der Europäischen Union verdient wird, oder wenn man den gesamten Warenaustausch mit dem Ausland betrachtet, sind es sogar einer von zwei Franken. Es ist also wichtig, dass solche Abkommen unserem Land einen Mehrwert bringen.
Unverhältnismässige wirtschaftliche Kosten
Im Rahmen eines möglichen Freihandelsabkommens mit den USA kann ein Blick auf die Zahlen uns an der Angemessenheit eines solchen Abkommens zweifeln lassen. In der Tat gehen mehr als 10% der Schweizer Ausfuhren in die USA. Güter, Dienstleistungen und die an der Grenze erhobenen Steuern machen rund 200 Millionen Franken aus. Das ist sehr wenig im Vergleich zu den Konzessionen, zu denen unser Land bei Abschluss eines Freihandelsabkommen veranlasst werden könnte - insbesondere gerade im landwirtschaftlichen Sektor. Falls die Freihandelsabkommen zu einer vollständigen Liberalisierung bei den landwirtschaftlichen Produkten führen würden, kletterten die Einbussen für die Schweizer Landwirtschaft, wie sie bereits im Rahmen der WTO-Abkommen drohen, noch um mehrere Milliarden Franken hinauf.
Eine nutzlose Reform
Verluste von solchem Aussmass könnte die Existenz unserer konsumentennahen Landwirtschaft in Frage stellen. Auf diese Weise würden alle Anstrengungen zunichte gemacht, welche die Schweizer Landwirtschaft seit mehr als einem Jahrzehnt unternommen hat, um die Produktion wie auch die Produkte nach den Wünschen der Konsumentinnen und Konsumenten auszurichten. Zu diesen möglichen finanziellen Einbussen eines Freihandelsabkommens mit den USA dieses summierten sich dann noch die folgenden konkreten Gefahren: Eine Verminderung der eigenständigen Nahrungsmittel-Versorgung (die Schweiz importiert schon heute mehr als 40 Prozent des Nahrungsmittelkonsums), den Verlust von sehr vielen Arbeitsplätzen sowie eine Erhöhung der Sozialausgaben. Wir könnten - von Fall zu Fall - auf bestimmte Nichtkommerzielle Handelsaspekte, welche die Besonderheit unserer Landwirtschaft ausmachen und den Anliegen unserer Verbraucher entsprechen, verzichten. Man kann sich in der Tat nicht vorstellen, wie zum Beispiel über das Verbot von wachstumsfördernden Hormonen in der Fleischproduktion, die drastischen Einschränkungen hinsichtlich des Gebrauchs mit gentechnisch Veränderten Organismen zu verhandelt werden könnte.
Sind die bilaterale Abkommen CH-EU umsonst?
Ausserdem würde die EU als Folge eines Freihandelsabkommen Schweiz-USA mit grosser Wahrscheinlichkeit Gegenrecht durch bilateralen Abkommen fordern, was am Ende zu einem Freihandelsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft führen könnte, ohne dass unser Land im gleichen Masse wirtschaftlich profitiert. Die externen Kosten unserer Berufsstandes werden also nicht gelockert, wie es die neuesten Zahlen beweisen. Dieses Szenario könnte sich für die Schweizer Landwirtschaft mindestens als sehr delikat wenn nicht sogar als sehr beunruhigend erweisen, da unsere Landwirtschaft zu "Weltmarktpreisen" (das heisst mit denen der USA), aber mit Schweizer Kosten produzieren müsste.
Das Ende des Multilateralismus?
Bevor er die Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten eröffnet, sollte der Bundesrat die Wirkungen eines solchen Abkommens im einzelnen analysieren und darauf achten, dass die Handelsbilanz ausgewogen bleibt, und vor allem dass ein Bereich nicht zugunsten eines anderen geopfert werden darf. Konzessionen müssen gleichen Bereich stattfinden, es dürfen keine Kreuzkonzessionen gemacht werden. Die Auswirkungen auf die WTO-Abkommen und mit denjenigen der EU wie auch die Nicht-Handelsaspekte müssten ebenfalls untersucht werden. Ausserdem zeigt die Beteiligung der Schweiz an den WTO-Verhandlungen, dass sie bereits bei multilateralen Verhandlungen Konzessionen macht. Da die USA bereits ihre Interessen im Rahmen dieser Verhandlungen geltend machen, gibt es keinen wirtschaftlich triftigen Grund, die Interessen der Vereinigten Staaten durch ein bilaterales Abkommen doppelt zu berücksichtigen.
Interpellationen im Nationalrat
In diesem Sinn, hat der Schweizerische Bauernverband, vertreten durch seinen Präsidenten Nationalrat Hansjörg Walter Interpellationen über die oben erwähnten Punkte eingebracht.
Jacques Bourgeois, Direktor SBV


