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Standpunkte 2007

Verordnungen zur AP 2011: Anpassungen notwendig!

Standpunkt vom 14. September 2007

"Der Teufel liegt im Detail" sagt ein Sprichwort, das auch bei der AP 2011 Gültigkeit hat. Das Parlament hat die AP 2011 zwar in wesentlichen Punkten zu Gunsten der Landwirtschaft korrigiert. Diese Beschlüsse müssen nun aber in den Details der Verordnungen praxisgerecht umgesetzt werden.

Für den SBV ist entscheidend, dass die Nahrungsmittelproduktion nicht weiter geschwächt wird. Zudem muss das Problem der hohen Produktionskosten angegangen werden. Um diese nicht zusätzlich in die Höhe zu treiben, wehrt sich der SBV gegen eine flächendeckende Verschärfung der Auflagen beim ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN). Weitere Ziele im Bereich Ökologie und Tierwohl müssen über die Labelproduktion abgedeckt oder über Anreizprogramme erreicht werden. "Anreize statt Verbote" muss die Devise heissen!

Dem Bund ist es in den Verordnungsvorschlägen nicht überall gelungen, praxisgerechte Regelungen zu finden. Der SBV wehrt sich insbesondere gegen unsinnige Auflagen beim ÖLN wie beispielsweise die Ausdehnung des Grünflächenstreifens entlang von Gewässern auf 6 Meter oder die Verschärfungen im ÖLN für tierintensive Betriebe. Der SBV fordert in seiner Stellungnahme ebenfalls zusätzliche Flexibilität beim Schnittzeitpunk von extensiven Wiesen. Die Kantone sollen den Schnittzeitpunkt unbürokratisch und ohne einen Strauss voll Auflagen vorverlegen können.

Innerhalb der Landwirtschaft zu diskutieren gab die Frage der Bio-Produktion. Hier spricht sich der SBV dafür aus, dass im Grundsatz der gesamte Betrieb biologisch bewirtschaftet werden muss. Bei den Dauerkulturen sollen - wie vom Bundesrat vorgeschlagen - Ausnahmen vom Prinzip der Gesamtbetrieblichkeit gewährt werden können. Damit haben SBV und Bio-Suisse einen Kompromiss gefunden.

Für den SBV ist es absolut unverständlich, dass der allgemeine Flächenbeitrage auf 1'080 Fr. pro Hektare gekürzt und die Grenzen bei der Abstufung der Direktzahlungen erst per 2010 gegen oben angepasst werden sollen. Dies entspricht nicht dem, was der Bundesrat gegenüber dem Parlament kommuniziert hat. Es ist nicht akzeptabel, dass der Bundesrat die Mittel für Direktzahlungen kürzt, nach dem das Parlament den Zahlungsrahmen um 150 Mio. Franken aufgestockt hat.
Verwaltung und Bundesrat sind nun aufgefordert, die Anpassungsvorschläge der Landwirtschaft zu den Verordnungen zu berücksichtigen. Bei den Vorschlägen zum Landwirtschaftsgesetz haben sie bekanntlich selbst sehr breit abgestützte Forderungen einfach ignoriert. Das Parlament musste dann korrigieren. Wir erwarten, dass unsere Vorschläge dieses Mal in Bern auf offene Ohren stossen!

Nationalrat Hansjörg Walter, Präsident SBV, Wängi

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