Standpunkte 2007
Tierschutz: Breite Unterstützung für die Bauern
Standpunkt vom 26. April 2007
Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat den vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) verfassten Bericht zur Anhörung der Tierschutzverordnung publiziert. Dass die Meinungen in den insgesamt 536 eingereichten Stellungnahmen weit auseinander gehen erstaunt nicht. Knapp die Hälfte aller Amtsstellen und Organisationen, darunter die meisten landwirtschaftlichen Organisationen wiesen die Vorlage des Bundesrates gesamthaft oder in Teilen zurück. Sie sprachen sich strikt gegen die zahlreichen neue Auflagen aus, welche für die Nutztierhalter zusätzlichen Aufwand und Kosten zur Folge hätten. Den Tierschutzorganisationen hingegen gehen die Vorschläge des Bundesrates zu wenig weit: Sie fordern weitergehende Auflagen. So soll den Tieren z.B. bei Um- und Neubauten ein permanenter Zugang ins Freie ermöglicht werden. Solche Forderungen stehen im krassen Widerspruch zum Willen des eidgenössischen Parlaments, das ähnliche Anträge bei der Beratung des neuen Tierschutzgesetzes unmissverständlich verworfen hat.
Kantone, bürgerliche Parteien, Konsumentenschutzorganisationen und die Grossverteiler stimmen mit den landwirtschaftlichen Organisationen überein, dass die Wirtschaftlichkeit in der Nutztierhaltung vom Bundesrat nicht genügend beachtet wurde. So fordern die Konsumentenorganisationen, dass die Kosten für die landwirtschaftliche Produktion nicht weiter steigen dürfen. Die Migros verlangt, dass die Tierschutzbestimmungen nach den geltenden Regeln der EU auszurichten sind. Alle Kantone betonen, dass der Investitionsschutz gewährleistet sein muss. Um die Konkurrenzfähigkeit zu erhalten, dürfe der Kostendruck auf die Landwirtschaft nicht verschärft werden. Die Differenz zu den EU-Normen müsse verringert oder zumindest nicht weiter erhöht werden, so der Grundtenor.
Das BVET muss nun nochmals über die Bücher und gemeinsam mit den Nutztierhaltern akzeptable Lösungen erarbeiten. Ende Mai findet mit Vertretern des Schweizerischen Bauernverbands, der Viehwirtschaftsorganisationen und des BVET ein Gespräch zu den strittigen Bestimmungen statt. Wie der SBV bereits in seiner Stellungnahme zum Revisionsentwurf betonte, will er keine Änderungen der Haltungsauflagen in bestehenden Bauten. Moderate Anpassungen der Mindestmasse kommen - wenn überhaupt - nur für Neubauten in Frage. Bestimmungen, die sich auf die Produktqualität negativ auswirken, sind aus der Verordnung zu streichen.
Um sich auf den Märkten erfolgreich behaupten zu können, sind die Landwirte auf Rahmenbedingungen angewiesen, welche die qualitativen und wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigen. Schliesslich wird von der Landwirtschaft stets gefordert, dass sie sich noch stärker auf Konkurrenzfähigkeit und internationalen Wettbewerb ausrichten müsse. Der Bundesrat muss sich deshalb an sein Versprechen halten, keine neuen Auflagen zu erlassen, die den Bauern zusätzliche Kosten verursachen. Jetzt muss er seine Frau und Mann stellen!
Heiri Bucher, Leiter Departement Produktion und Märkte, SBV


