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Standpunkte 2009

Cassis de Dijon: trink- oder ungeniessbar?

Standpunkt vom 26. Juni 2009

Der Cassis-Likör aus dem französischen Dijon ist mit einem Gerichtsentscheid des europäischen Gerichtshofs bekannt geworden. Das so genannte Cassis-de-Dijon-Prinzips legt fest, dass Waren die in einem EU-Land zugelassen sind, automatisch in allen EU Ländern verkauft werden dürfen. Der Bundesrat wollte dieses Prinzip einseitig auch für die Schweiz übernehmen. Eine Zulassung in einem EU-Land soll neu genügen, damit Waren in der Schweiz verkauft werden dürfen. Spezifische Schweizer Vorschriften für importierte Produkte fallen weg.

Der schweizerische Bauernverband (SBV) plädierte von Anfang an für eine gegenseitige Einführung dieses Prinzips. Damit würden die EU-Mitgliedstaaten auch nach schweizerischen Vorschriften hergestellte Produkte frei geben und die Schweizer Inlandproduktion bekäme gleich lange Spiesse. Für die Schweizer Landwirtschaft gilt eine Reihe von Auflagen, die mit zusätzlichen Produktionskosten verbunden sind, was uns gegenüber der EU-Konkurrenz Wettbewerbsnachteile bringt.

Letzte Woche haben National- und Ständerat das Geschäft beraten und dabei wichtige Anpassungen vorgenommen. Nachdem die Gegenseitigkeit der Anwendung des Prinzips nicht realisierbar war, forderte der Schweizerische Bauernverband, dass Lebensmittel von der Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ausgenommen werden. Diese Forderung ging der Mehrheit der Parlamentarier zu weit.

Der SBV engagierte sich deshalb in Zusammenarbeit mit seiner waadtländischen Mitgliedsektion Prométerre und mit der Unterstützung von Ständerat Peter Bieri, energisch für die Deklaration des Produktionslands bei Lebensmitteln und ihren Rohstoffen. Das Parlament hiess die Verankerung der Deklaration im Gesetz gut. Da für den Import sämtlicher Lebensmittel eine Bewilligung vom Bundesamt für Gesundheit vorgesehen ist, gibt es nun ein Instrument, das die Einhaltung der Deklaration sicherstellt.

Für die Schweizer Landwirtschaft ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, die Herkunft eines Produkts und seiner Rohstoffe zu deklarieren, die Mindestanforderung. In der Westschweiz hat ein Bauernkomitee rund um den Genfer Winzer Willy Cretegny bereits angekündigt, Unterschriften für ein Referendum zu sammeln. Es ist nun an den zuständigen Gremien des Bauernverbands zu entscheiden, ob die erreichten Verbesserungen in der Vorlage für die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Produkte genügen und der Cassis de Dijon für die Landwirtschaft geniessbar ist. Wir dürfen nicht vergessen, dass noch viel grössere Herausforderungen – zum Beispiel das Freihandelsabkommen mit der EU – auf uns warten und wir unsere Kräfte gezielt einsetzen müssen.

Christophe Eggenschwiler, Leiter Wirtschaft und Politik SBV

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