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Standpunkte 2012

Importe aus China und Indien dürfen nicht Schweizer Landwirtschaft kaputt machen

Standpunkt vom 30. März 2012

Bereits heute floriert der Handel mit dem gigantischen chinesischen Markt. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) hat die Chancen und Risiken eines Freihandelsabkommens für die Schweizer Landwirtschaft in einem Bericht analysiert. Die Resultate versprechen durchaus auch Vorteile für die Schweizer Ernährungswirtschaft. So gibt es einige verarbeitete Lebensmittel wie Wein, Milchpulver und eventuell sogar Käse, die auf dem chinesischen Markt ein Verkaufspotential haben. Auf der anderen Seite sind die Lebensmittelimporte aufgrund von Mängeln hinsichtlich Qualität und Sicherheit vorläufig noch sehr beschränkt, sofern diese Anforderungen aufrecht erhalten bleiben.

In den Verhandlungen über die Freihandelsabkommen mit Indien und China will die Schweiz Zugeständnisse im Agrar- und Lebensmittelbereich machen. Dabei geht es um «gewisse Agrarprodukte» und um die «Dienstleistungserbringung durch natürliche Personen», wie SECO-Direktorin Marie-Gabrielle Ineichen- Fleisch sagte. «Indien und China sind der Ansicht, sie kämen uns durch die Öffnung ihrer Riesenmärkte so stark entgegen, dass wir ihnen zusätzlich zu unseren offenen Märkten noch etwas geben sollen». Zurzeit befindet sie sich zur Beziehungspflege in Peking und ist überzeugt, dass «wir bis Ende des Jahres Lösungen finden werden».

Die Gesellschaft in der Schweiz hat ihre Vorstellungen was die Gepflogenheiten bei der Herstellung von Lebensmitteln betrifft. Tiere sollen würdig gehalten werden, natürliche Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft aber auch die Landschaft sollen durch eine naturnahe, diversifizierte Produktionsweise geschont werden. All diese Anforderungen bedingen zusätzliche Kosten. Arbeit ist in der Schweiz besonders teuer obwohl die Einkommen vieler Bauern niedrig sind. Damit die Landwirtschaft die von der Bevölkerung erwartete Produktionsweise in Zukunft weiterhin aufrecht erhalten kann, braucht es neben Direktzahlungen auch den Grenzschutz sowie strenge Anforderungen an die Produkte.

Der SBV fordert von der Schweizer Verhandlungsdelegation folgendes:

  1. Der SBV, der offiziell die Interessen der Schweizer Landwirtschaft und die Bäuerinnen und Bauern vertritt, soll in die Verhandlungen einbezogen und frühzeitig informiert werden, bevor Zugeständnisse gemacht werden. Es darf nicht sein, dass die Absichten der „offiziellen“ Schweiz erst über die öffentlichen Medien zum SBV gelangen.
  2. Die einheimische Landwirtschaft, ihr Verfassungsauftrag sowie die hohen gesetzlichen Anforderungen müssen bei den Verhandlungen respektiert werden. Es kann nicht sein, dass für Importprodukte andere Standards gelten als für die inländische Produktion.
  3. Die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ist eine strategische Aufgabe des Staates. Die Schweiz ist bereits heute beinahe zur Hälfte auf Nahrungsmittelimporte angewiesen. Diese Quote darf nicht weiter erhöht werden. In Freihandelsabkommen ist deshalb darauf zu achten, dass jene Produkte, die wir selber herstellen können, nicht durch Billigimporte verdrängt werden. Zugeständnisse im Agrarbereich sind deshalb nur in äussersten Ausnahmefällen und nach genauen Abschätzungen der Auswirkungen auf die einheimische Produktion in Erwägung zu ziehen und mit dem SBV abzusprechen.


Beat Röösli, Internationales SBV

 

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