Positionen
Ernährungssouveränität
Ernährungssouveränität ist ein wichtiger, aber nicht selbstredender Begriff. Die offizielle Definition lautet: „Ernährungssouveränität ist das Recht jeder Nation, ihre eigene Kapazität zu erhalten und zu entwickeln, um Nahrungsmittel zu produzieren, die wichtig für die nationale und kommunale Ernährungssicherheit sind, und kulturelle Vielfalt und die Vielfalt von Produktionsmethoden respektieren“ (Via Campesina 1996). Kurz gesagt bedeutet dies, dass jedes Land das Recht hat, seine Landwirtschafts- und Ernährungspolitik selbst zu definieren. In diesem Sinne heisst Ernährungssouveränität zu bestimmen, woher Nahrungsmittel kommen und wer sie unter welchen Bedingungen produziert.
2011 | |||
Juli | |||
2010 | |||
Oktober | Tagung vom 22. und 23. Oktober in Windisch aus Anlass des Welternährungstages | ||
- Dr. Richard Gerster: Wie lässt sich das Recht auf Nahrung global umsetzen? | |||
- Prof. Dr. Mathias Binswanger: Welchen Markt brauchen die Bauern und Bäuerinnen? | |||
- Elisabeth Bürgi Bonanomi: Agrarhandel und Nachhaltigkeit: Ein Widerspruch? | |||
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März | Studie: Weltweite Trends und ihre Bedeutung für die schweizerische Versorgungssicherheit | ||
Februar |
| Argumentarium Ernährungssouveränität: Erreichtes nutzen und erhalten | |


