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Ernährungssouveränität

Ernährungssouveränität ist ein wichtiger, aber nicht selbstredender Begriff. Die offizielle Definition lautet: „Ernährungssouveränität ist das Recht jeder Nation, ihre eigene Kapazität zu erhalten und zu entwickeln, um Nahrungsmittel zu produzieren, die wichtig für die nationale und kommunale Ernährungssicherheit sind, und kulturelle Vielfalt und die Vielfalt von Produktionsmethoden respektieren“ (Via Campesina 1996). Kurz gesagt bedeutet dies, dass jedes Land das Recht hat, seine Landwirtschafts- und Ernährungspolitik selbst zu definieren. In diesem Sinne heisst  Ernährungssouveränität zu bestimmen, woher Nahrungsmittel kommen und wer sie unter welchen Bedingungen produziert.

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