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Auch nach Corona lohnt es sich auf einheimische Qualitätsprodukte zu setzen

Medienmitteilung der AMS vom 6. Juli 2021

Aufzeigen, dass hinter dem auf der Schweizer Seite des Rheins gekauften, von einem Schweizer Feld stammenden Salat mehr als nur ein Salat steckt, ist eines der Ziele der gemeinsamen Kampagne «Shopp Schwiiz» der Swiss Retail Federation, des Schweizer Gewerbeverbandes und von Agro-Marketing Suisse (AMS). Drei Verbände – ein gemeinsames Ziel: Die Bevölkerung für den Einkauf und den Bezug von Dienstleistungen im Inland sensibilisieren und ihr aufzuzeigen, dass ein entsprechendes Konsum- und Kaufverhalten durchaus im eigenen Interesse ist.

Was bedeutet Corona für die Land- und Ernährungswirtschaft? Wie für die ganze Wirtschaft und alle gesellschaftlichen Belange auch Erschwernisse, Auflagen und Einschränkungen. Sie war und ist aber weniger betroffen als andere Bereiche: Die Produktion von Lebensmitteln auf den landwirtschaftlichen Betrieben konnte stets erfolgen. Die Zulieferung und die Verarbeitung waren praktisch uneingeschränkt gewährleistet. Dies war insofern wichtig, als dadurch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung jederzeit gewährleistet war. Im Zuge der Pandemie hat diese wieder an Bedeutung gewonnen und damit auch die einheimischen Produkte und der Einkauf im Inland. Während des Lockdowns verzeichneten Hofläden einen richtigen Ansturm und konnten die Umsätze in vielen Fällen verdrei- oder vierfachen. Die Detailhändler melden im Nahrungsmittelbereich Rekordumsätze, Bauern- und Wochenmärkte waren stark frequentiert. In einer Umfrage der Uni Luzern wurde ein verstärkter Trend hin zur Beachtung von Regionalität und Herkunft von Lebensmitteln festgestellt. Das Ergebnis zeigt, dass die über alle Produktionszweige hinweg auf nachhaltige Qualität und exakt auf Herkunft und Regionalität setzende Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft genau auf dem richtigen Weg ist.Die Schweizer Landwirtschaft wird alles daransetzen, das hohe Vertrauen in die einheimische Produktion auch in Zukunft zu rechtfertigen.

Die Entwicklung und das Verhalten sind erfreulich. Es stellt ich aber die Frage, bleibt das so, wenn die Freiheiten wieder vollends zurück sind? Bestätigt sich der vorerwähnte Trend und ist er nachhaltig? Es ist sehr zu hoffen, denn mit dem Kauf von einheimischen Lebensmitteln und dem Bezug von hiesigen Dienstleistungen tut sich die Konsumentin und der Konsument selbst etwas Gutes. Sie bekommen höchste Qualität und Frische, schonen die Umwelt und stärken die Binnenwirtschaft. Der Erhalt von Arbeitsplätzen ist besonders wichtig und das Verhalten hilft das Schweizer Lohnniveau zu halten.

Betreffend Kauf im Inland haben Detailhandel, Gewerbe und Land- und Ernährungswirtschaft gleiche Interessen. Es ist daher äussert erfreulich, dass sich die Swiss Retail Federation, der Schweizer Gewerbeverband und die AMS zusammengefunden haben, um gemeinsam mit einer Kampagne für die Stärkung der inländischen Wirtschaft zu werben.

Rückfragen:

AMS Agro-Marketing Suisse, Brunnmattstrasse 21, CH-3007 Bern, www.suissegarantie.ch

Urs Schneider, Präsident der AMS                                                                          079 438 97 17

Denis Etienne, Geschäftsführer der AMS                                                             031 359 57 78

 

Agro-Marketing Suisse (AMS)

Über 40 Produzenten- und Branchenorganisationen der Schweiz sind im Verein Agro-Marketing Suisse (AMS) zusammengeschlossen. Hauptziele der AMS sind:

  • Die Förderung des Absatzes von Schweizer Produkten im In- und Ausland
  • Bewerbung von Produkten mit dem Herkunftszeichen SUISSE GARANTIE, welches die Rohstoffherkunft aus der Schweiz, einen ökologischen Leistungsnachweis, kein Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen und eine zertifizierte Kontrolle voraussetzt
  • Optimale Marketing-Unterstützung beim Absatz und der Verwertung von landwirtschaftlichen Produkten
  • Service- und Koordinationsfunktionen für die Branchenorganisationen wahrnehmen
  • Maximale Qualität der Dienstleistungen durch hohe Sachkompetenz in den Bereichen Marketing, Agrarwirtschaft und -politik gewährleisten

 

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12.03.20 | Mit Ihrem Schreiben vom 12. Februar 2020 laden Sie uns ein, zur oben genannten Weisung Stellung zu nehmen. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angelegenheit vernehmen zu lassen. Die Landwirtschaft möchte ihre Tätigkeiten ohne grosse administrative Hürden und restriktive Regeln ausüben können. Gleichzeitig ist die Sicherheit elementar wichtig für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Aufgrund der bestehenden Zielkonflikte erachten wir die vorliegende Weisung als eine gute Lösung. Aufgrund der hohen Kosten für Landwirte bei einem Wechsel der Bremssysteme unterstützen wir die vorliegende Weisung als massvolle Lösung. Was gewisse technische Detailregelungen betrifft, so hat unsere Mitgliedorganisation Schweizerischer Verband für Landtechnik SVLT im Rahmen dieser Vernehmlassung eine Stellungnahme eingereicht. Wir unterstützen diese Stellungnahme ebenfalls. Wir hoffen, dass Sie unsere Anliegen berücksichtigen werden und danken Ihnen nochmals für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

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28.02.20 | Laurstrasse 10 | 5201 Brugg | Telefon +41 (0)56 462 51 11 info@sbv-usp.ch | www.sbv-usp.ch Änderung VBP, ChemV, ChemRRV Vernehmlassungsverfahren Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset Sehr geehrte Damen und Herren Mit Ihrem Schreiben vom 13. Dezember 2019 laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu neh-men. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angele-genheit vernehmen zu lassen. Grundsätzliche Erwägungen Im Rahmen der aktuellen politischen Diskussionen rücken auch Biozide vermehrt in den Fokus. Nicht nur die Landwirtschaft setzt Wirkstoffe ein, z. B. zu gezielten Kontrolle von Schaderregern. Auch in vielen anderen Berei-chen werden chemische Stoffe eingesetzt, welche unerwünschte Nebenwirkungen auf Menschen und Umwelt haben können. Geht es um sauberes Trinkwasser oder Insektensterben, soll nicht nur in der Landwirtschaft mit strengen Massstäben gemessen werden, sondern auch in anderen Bereichen. Stellungnahme zu den einzelnen Bestimmungen Zur Vernehmlassungvorlage haben wir folgende Bemerkungen: Art. 14a, 14abis, 38a, 62e Der SBV begrüsst die Einführung des UFI als eindeutiger Rezepturidentifikator. Wichtig erscheint uns, dass dieses Kennzeichnungselement möglichst bald eingeführt wird, damit im Falle von Vergiftungen diese Information bald zur Verfügung steht. Mit der Bestimmung, dass das UFI «on the packaging located with the other label ele-ments» angebracht werden kann, muss nicht die ganze Etikette geändert werden. Daher ist eine kürzere Über-gangsfrist zumutbar. Art. 62e Noch längstens bis zum 31. Dezember 2026 2024 dürfen ohne Angabe des UFI nach Artikel 38a in Verkehr gebracht werden: Art 17 Abs. 1 Bst. cbis (neu) Der SBV kann nicht nachvollziehen, dass im Umfeld der aktuellen Diskussionen um Rückstände und Risikoreduk-tion das Zulassungsfahren für Biozide vereinfacht wird. Gemäss Definition in der VBP sind «Biozidprodukte: Stoffe, Zubereitungen oder Gegenstände … die dazu bestimmt sind, … Schadorganismen zu zerstören, abzu- Eidgenössisches Departement des Innern EDI Herr Bundesrat Alain Berset 3003 Bern per elektronischen Versand an rrm@bag.admin.ch gever@bag.admin.ch Brugg, 26. Februar 2020 Zuständig: Steiner Barbara Sekretariat: Ursula Boschung Dokument: Stellungnahme Änderung VBP.docx Seite 2|2 Laurstrasse 10 | 5201 Brugg | Telefon +41 (0)56 462 51 11 | Fax +41 (0)56 441 53 48 info@sbv-usp.ch | www.sbv-usp.ch schrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. » Je nach Anwendung dieser Produkte ist davon auszugehen, dass geringe Mengen dieser Produkte oder deren Metaboliten in die Umwelt, beispielsweise in Gewässer, gelangen. Zudem geht es hier um Wirkstoffe, die noch nicht umfassend beurteilt sind. Wir erachten diese Anpassung als ein grundlegend falsches Signal.

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05.02.20 | Mit Ihrem Schreiben vom 30. Oktober laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu nehmen. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angelegenheit vernehmen zu lassen. Grundsätzliche Erwägungen Landwirtschaftsbetriebe sind einerseits als Kunden auf eine sichere Versorgung von Gas zu wettbewerbsfähigen Preisen angewiesen, andererseits tragen sie über die Bereitstellung von erneuerbaren Gasen zur Versorgung und zur Energiewende in der Schweiz bei. Zudem sind Landwirte und Landwirtinnen als Grundeigentümer indirekt betroffen durch die Gasnetze. Grundsätzlich befürwortet der SBV die Vorlage des neuen Gasversorgungsgesetzes und begrüsst gesamtschweizerisch rechtliche Rahmenbedingungen, da dies einen weiteren Schritt in Richtung diskriminierungsfreier und effizienter Energieversorgung darstellt. Jedoch ist es nicht nachvollziehbar, weshalb sich das neue Gesetz auf eine Teilmarktliberalisierung begrenzt. Analog zum Strommarkt, soll auch der Gasmarkt stufenweise vollständig liberalisiert werden. Gleichzeitig vermissen wir, dass der vorliegende Entwurf kein klares Ziel betreffend den Anteil erneuerbarer Gase und Vorgaben zur inländischen Produktion festlegt. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, gilt es, das vorhandene Potential der Biomasse möglichst auszuschöpfen. Dazu ist Investitionssicherheit mitentsprechenden Vergütungen an die Produzenten nötig. Auf der anderen Seite ist die Landwirtschaft auch als Grundeigentümerin von Gasnetzen betroffen. Der Bau und Betrieb einer Rohrleitungsanlage auf fremdem Eigentum entspricht einem Eingriff in das Grundeigentum. Oftmals treten wegen der Rohrleitungsanlage durch Landwirtschaftsland nachteilige Auswirkungen auf: Ertragsausfälle und Mehraufwendungen wegen Störungen des Bodenaufbaus und des Wasserhaushaltes, wegen Verdichtungen, wegen Behinderungen bei der Bewirtschaftung durch die Leitung usw. Nachteilige Bodenveränderungen können noch Jahre nach der Bauvollendung nachwirken, teilweise treten Bodenveränderungen auch erst mehrere Jahre nach Bauvollendung auf. Der Schutz des Kulturlandes und der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit sind wichtige Anliegen, auch im öffentlichen Interesse. Dass Rohrleitungen auch durch Landwirtschaftsland geführt werden müssen, wird nicht bestritten. Trotzdem erfahren betroffene Grundeigentümer und Bewirtschafter, dass beim Bau und Betrieb von Rohrleitungen die Interessen der Landwirtschaft unvollständig berücksichtigt werden. Wir befürchten, dass mit den vorgeschlagenen Anpassungen bei der Plangenehmigungspflicht die Rechte der Laurstrasse 10 I 5201 Brugg I Telefon +41(0)56462 5111 I Fax +41(0)56441 53 48 info@sbv-

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