Hauptinhalt

Ausländische Arbeitskräfte: Sofortiges Handeln nötig!

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 18. März 2020

Die Schweizer Grenzen sind wegen des Corona-Virus geschlossen. Damit ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz einreisen können, brauchen sie eine offizielle Aufenthaltserlaubnis. Die Arbeitgeber müssen diese sofort beantragen. 

Gemäss aktuellen Abklärungen bei den zuständigen Behörden dürfen nach der Grenzschliessung nur noch Personen in die Schweiz einreisen, die im Besitz eines Aufenthaltstitels (L-/B-/C-Bewilligung, Meldebescheinigung, Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung) sind. Die Einreise nur mit einem Arbeitsvertrag ist grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Es gibt dazu eine befristete Ausnahme. Zur Sicherung der Ernte gilt ab heute während 8 Tagen eine Spezialregelung für die Landwirtschaft: Landwirtschaftliche Arbeitskräfte nur mit Arbeitsvertrag dürfen in die Schweiz einreisen. Das Staatsekretariat für Migration hat die Grenzposten darüber informiert.

Betriebe, welche Arbeitnehmer in den nächsten Tagen/Wochen erwarten, müssen jetzt sofort die Bewilligung im Meldeverfahren (nicht zu verwechseln mit der Stellenmeldepflicht) erfassen. Diese Meldung ist für max. 90 Kalendertage pro Kalenderjahr möglich. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss vor Ablauf der Meldebestätigung der Aufenthalt verlängert werden. Diese Meldung ist einfach und gratis. Im Durchschnitt werden die Meldungen innerhalb eines Arbeitstages bearbeitet, es kann aber auch ein paar Tage dauern. Aus diesem Grund ist die Einreise während den nächsten 8 Tagen auch ohne die Meldebescheinigung möglich.

Eine andere Variante ist, dass der Arbeitgeber bei der kantonalen Migrations- oder Arbeitsmarktbehörde eine Bewilligung für vier Monate beantragt. Dies Bearbeitungsfristen sind kantonal unterschiedlich und die Bewilligung ist kostenpflichtig. Wenn das Gesuch bewilligt ist, wird eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung ausgestellt. Dieses Papier benötigen die Arbeitnehmer für die Einreise in die Schweiz.

Links

Rückfragen

Monika Schatzmann

Schweizer Bauernverband
Leiterin Agrimpuls

Telefon 056 461 78 41
E-Mail monika.schatzmann@agrimpuls.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Lancement du conseil énergétique pour l’agriculture romande

29.01.20 | L’agriculture peut aussi contribuer à la réduction des émissions de gaz à effet de serre et à une utilisation plus raisonnée de l’énergie. Des infrastructures et un mode de production plus efficient énergétiquement en sont le point de mire. Fort de ce constat, AgroCleanTech a développé un projet de conseil énergétique pour l’agriculture en partenariat avec les milieux énergétiques, les organisations agricoles des cantons romands et Suisse énergie. De bonnes résolutions pour la décennie à venir ? N’attendez plus ! Faites un bilan de votre exploitation et recevez un plan d’actions détaillé des mesures d’économies énergétiques et financières.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
«Schicksalsjahr» für die Bauernfamilien

03.01.20 | Die Spitze des Schweizer Bauernverbands forderte an der Jahresmedienkonferenz auf dem Schweinezuchtbetrieb von Samuel Schwab eine einheitliche Strategie für die Schweizer Landwirtschaft im Hinblick auf die anstehenden Initiativen, das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten und die Agrarpolitik 22+. Die Landwirtschaft ist stolz auf ihren Vorbildcharakter in Sachen Umwelt und Tierwohl. Sie arbeitet deshalb daran, stetig besser zu werden. Sie wird darum kämpfen, dass die einheimische Produktion nicht durch zwei Importförderung-Initiativen in Frage gestellt wird.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Erfreulich: Einkommen leicht steigend

08.10.19 | Die landwirtschaftlichen Einkommen sind dieses und letztes Jahr gestiegen. Das ist sehr erfreulich, aber auch dringend nötig. Nach wie vor besteht eine grosse Kluft zu anderen Branchen.

Mehr lesen
Stellungnahmen 12.09.19 Umsetzung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens

12.09.19 | Sehr geehrte Damen und Herren Mit Ihrem Schreiben vom 22. Mai 2019 laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu nehmen. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angelegenheit vernehmen zu lassen. Das Prinzip der anerkannten und geschützten geografischen Angaben hat sich seit vielen Jahren bewährt. Es garantiert den Konsumenten Qualität und den Produzenten Mehrwert. Vor dem Hintergrund der immer wichtiger werdenden internationalen Warenströme ist eine verstärkte internationale Verankerung dieses Prinzips sehr zu begrüssen. Der Schweizer Bauernverband SBV unterstützt daher den Beitritt der Schweiz zur Genfer Akte vom 20. Mai 2015 des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geographische Angaben, sowie die Änderungen des betroffenen Markenschutzgesetzes vom 28. August 1992 voll. Insbesondere möchten wir hervorheben, dass wir die Schlussfolgerungen des eidgenössischen Institutes für Geistiges Eigentum teilen, indem durch den Beitritt der Schweiz zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens für alle verschiedenen betroffenen Gruppen, sei es die Produzenten, die Konsumenten, die ländlichen Regionen oder die Verwaltung, ein Effizienzgewinn und zumindest mittelfristig auch eine beträchtliche Kosteneinsparung für den öffentlichen und den privaten Sektor zu erwarten ist.  

Mehr lesen
Stellungnahmen Aufhebung der Industriezölle

22.02.19 | Die Vorlage strebt an, die Zölle auf Industriegüter unilateral aufzuheben, um den Konsum zu vergünstigen und die Wirtschaft zu beleben. Gemäss dem erläuternden Bericht liegt das Preisniveau des privaten Konsums 54 % über demjenigen der EU 15. Dies wird insbesondere auf das hohe Lohn- und Kostenniveau zurückgeführt. Aus Sicht der Landwirtschaft überwiegen die Nachteile einer unilateralen Zollsenkung deutlich. Vorteile sind weder für die Landwirtschaft noch für die Allgemeinheit ersichtlich. Daher lehnt der SBV die Aufhebung der Industriezölle dezidiert ab. Dies gilt auch für künftige Pläne des Bundes zur Liberalisierung des Agrarhandels.

Mehr lesen
Stellungnahmen Stellungnahme Genehmigung von Freihandelsabkommen

21.02.19 | Vernehmlassungsverfahren über das Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen. Mit der Vorlage wünschen Sie ,,die Bundesversammlung zu ermächtigen, Freihandelsabkommen, welche inhaltlich vergleichbar mit früher abgeschlossenen Abkommen sind und im Vergleich zu diesen keine wichtigen zusätzlichen Verpflichtungen für die Schweiz schaffen, selbstständig zu genehmigen." Auch wenn ihr Vorschlag auf den ersten Blick die Position der Bundesversammlung zu stärken scheint, so stellen wir doch bei genauerer Betrachtung fest, dass damit dem Parlament die Referendumsmöglichkeit entzogen und damit dessen Vetoposition gegenüber der Exekutive geschwächt würde. Aufgrund der Tragweite von Freihandelsabkommen lehnt der Schweizer Bauernverband diese Beschneidung der Volksrechte dezidiert ab. ln Übereinstimmung mit der vom Parlament wiederholt geäusserten Position erwarten wir, dass Freihandelsabkommen dem fakultativen Referendum unterstellt bleiben.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Schweizer Landwirtschaft: Mehr wert als auf dem Preisschild

03.01.19 | Die Kosten für die einheimische Landwirtschaft und ihr tiefer Anteil an der Wertschöpfung sind häufig ein Thema. Ihr gesamtwirtschaftlicher Nutzen und effektiver Wert kaum. Das will der SBV mit seinem neuen Hintergrundbericht ...

Mehr lesen
Stellungnahmen Teilrevision Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen; Vernehmlassungsverfahren

27.11.18 | Teilrevision Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen: Für den Schweizer Bauernverband (SBV) hat der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen in zweifacher Hinsicht eine Bedeutung. Einerseits bringt der Kataster den Landwirten einen Nutzen, da sie ohne grossen Aufwand allfällige Nutzungsbeschränkungen auf gepachtetem Landwirtschaftsland direkt prüfen können, um gegebenenfalls die Bewirtschaftung anzupassen. Aus Sicht der Landwirtschaft und der Grundeigentümer ist es von grösster Bedeutung, dass die im ÖREB-Kataster enthaltenen Informationen zuverlässig, beständig und soweit möglich vollständig dargestellt werden.

Mehr lesen