Hauptinhalt

Ausländische Arbeitskräfte: Sofortiges Handeln nötig!

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 18. März 2020

Die Schweizer Grenzen sind wegen des Corona-Virus geschlossen. Damit ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz einreisen können, brauchen sie eine offizielle Aufenthaltserlaubnis. Die Arbeitgeber müssen diese sofort beantragen. 

Gemäss aktuellen Abklärungen bei den zuständigen Behörden dürfen nach der Grenzschliessung nur noch Personen in die Schweiz einreisen, die im Besitz eines Aufenthaltstitels (L-/B-/C-Bewilligung, Meldebescheinigung, Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung) sind. Die Einreise nur mit einem Arbeitsvertrag ist grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Es gibt dazu eine befristete Ausnahme. Zur Sicherung der Ernte gilt ab heute während 8 Tagen eine Spezialregelung für die Landwirtschaft: Landwirtschaftliche Arbeitskräfte nur mit Arbeitsvertrag dürfen in die Schweiz einreisen. Das Staatsekretariat für Migration hat die Grenzposten darüber informiert.

Betriebe, welche Arbeitnehmer in den nächsten Tagen/Wochen erwarten, müssen jetzt sofort die Bewilligung im Meldeverfahren (nicht zu verwechseln mit der Stellenmeldepflicht) erfassen. Diese Meldung ist für max. 90 Kalendertage pro Kalenderjahr möglich. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss vor Ablauf der Meldebestätigung der Aufenthalt verlängert werden. Diese Meldung ist einfach und gratis. Im Durchschnitt werden die Meldungen innerhalb eines Arbeitstages bearbeitet, es kann aber auch ein paar Tage dauern. Aus diesem Grund ist die Einreise während den nächsten 8 Tagen auch ohne die Meldebescheinigung möglich.

Eine andere Variante ist, dass der Arbeitgeber bei der kantonalen Migrations- oder Arbeitsmarktbehörde eine Bewilligung für vier Monate beantragt. Dies Bearbeitungsfristen sind kantonal unterschiedlich und die Bewilligung ist kostenpflichtig. Wenn das Gesuch bewilligt ist, wird eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung ausgestellt. Dieses Papier benötigen die Arbeitnehmer für die Einreise in die Schweiz.

Links

Rückfragen

Monika Schatzmann

Schweizer Bauernverband
Leiterin Agrimpuls

Telefon 056 461 78 41
E-Mail monika.schatzmann@agrimpuls.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Bodenstrategie

23.11.18 | Bodenstrategie des BAFU: Der SBV ist der Meinung, dass die Überprüfung sich auf die zonenfremden Nutzungen konzentrieren soll. Die zonenkonforme Landwirtschaft darf nur ausserhalb Bauzone bauen und erwartet daher die ihr gebührenden Freiheiten. Bereits heute existieren dutzende von kostentreibenden Restriktion. Wenn der Bund neue Vorgaben machen will, dann soll er die finanziellen Kosten tragen. Zudem fehlen Vorschläge, wie der Kulturlandverlust durch Infrastrukturbauten und den damit verbundenen ökologischen Ausgleichsmassnahmen minimiert wird. Beim Ausbau von Strasse und Schiene sind die besten statt die billigsten Varianten zu wählen, z.B.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Die Eigeninteressen von economiesuisse

16.10.18 | Nach Avenir Suisse hat auch die economiesuisse eine Studie zur Zukunft der Agrar- und landwirtschaftlichen Aussenhandelspolitik herausgegeben. Ihr Rezept dient vor allen ihren eigenen Interessen: Den Grenzschutz für Landwirtschaftsprodukte abbauen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Konsultation BVG-Mindestzinssatz 2019

12.09.18 | Eine Senkung des BVGMindestzinssatzes um 0,25 % würde demnach die Vorsorgeeinrichtungen nur sehr bedingt entlasten und der Einfluss auf die Entwicklung der Deckungsgrade im Jahr 2019 würde dementsprechend gering ausfallen. Gestützt auf unsere Ausführungen sprechen wir uns für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinssatzes von 1 % für das Jahr 2019 aus

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Avenir Suisse propagiert das Sterbefasten

07.09.18 | „Eine Agrarpolitik mit Zukunft“ nennt Avenir Suisse ihr heute veröffentlichtes Pamphlet zur Abschaffung der Schweizer Landwirtschaft. Das Papier strotzt vor absurden Behauptungen und unsinnigen Vorschlägen. Für das Vertrauen in die Schweizer Wirtschaft ist das Wirken von Avenir Suisse alles andere als förderlich.

Mehr lesen
Stellungnahmen Mengenangabeverordnungen

15.08.18 | Die Erweiterung der Liste mit Früchten und Gemüsen, die im Offenverkauf auch per Stück statt nach Gewicht verkauft werden können, stimmt der SBV zu. Wir beantragen diese Liste durch Produkte wie Äpfel und Birnen und weiteres Kern- und Steinobst zu erweitern. Für die meisten Obstarten (ausgenommen kleinfrüchtige Beeren) ist ein stückweiser Verkauf denkbar, unabhängig davon ob die Ware direkt konsumiert wird oder nicht. Die Festlegung eines fixen maximalen Feuchtigkeitsgehaltes von 12% für alles Brennholz in Fertigpackungen istnicht realistisch und wird abgelehnt.

Mehr lesen
Stellungnahmen Entwicklung Strasseninfrastruktur

05.04.18 | En effet, il est primordial de répondre aux besoins de la population au niveau de l’aménagement du réseau routier, notamment pour garantir un trafic de qualité et sécurisé. Les prévisions laissant entrevoir une hausse des embouteillages, des ralentissements et de la surcharge sur certains tronçons, il s’avère judicieux d’entreprendre des mesures. Cependant, le besoin croissant de surface pour l’aménagement du réseau routier ne doit pas se faire au détriment des terres agricoles, lesquelles contribuent à la sécurité alimentaire mais aussi à l’entretien et à la qualité du paysage rural. En outre, nous tenons à nous assurer à ce que les ressources allouées au projet proviennent du fonds prévu à cet effet (FORTA), et ceci afin d’éviter une pression supplémentaire sur les dépenses faiblement liées de la Confédération

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV)

05.03.18 | Der SBV begrüsst die Änderung von Anhang 2 Ziffer 11 Absatz 3 der Gewässerschutz-Verordnung (GSchV) in ihren Grundzügen. Neu sollen für 55 Stoffe (38 organische Pestizide, 13 Human- und Veterinärpharmaka, 4 In-dustriechemikalien) wissenschaftlich begründete Anforderungswerte an die Wasserqualität von Oberflächenge-wässer eingeführt werden. Die neuen ökotoxikologischen Werte erlauben es, individuell auf den einzelnen Wirk-stoff einzugehen und ihn nach seiner tatsächlichen Giftigkeit für Gewässerorganismen zu beurteilen. Der SBV fordert die rasche Einführung von EQS-Werten für alle Pflanzenschutzmittel. Aktuell sind 387 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe bewilligt (Webseite BLW). Diese gehören zu den in der Schweiz am besten geprüften Chemikalien. Gleichzeitig sind in der Schweiz über 30 000 Stoffe wie Medikamente, Hormone etc. im täglichen Gebrauch.

Mehr lesen
Stellungnahmen Verpflichtungskredite ab 2019

02.03.18 | Es gilt aus Sicht des SBV zwei Punkte zu beachten: Kulturland ist die wichtigste, nicht erneuerbare Grundlage für die Produktion von Lebensmitteln und damit zur Gewährleistung der langfristigen Ernährungssicherheit unverzichtbar. Folgerichtig verlangt eine Reihe von Verfassungsartikeln (Art. 75, 102, 104, 104a BV) einen haushälterischen Umgang mit dem Kulturland. Daher ist auch bei Erweiterungsprojekten der Verkehrsinfrastruktur das Kulturland maximal zu schonen. Zweitens: Damit die Ländlichen Räume und ihre Bewohnerinnen und Bewohner nicht zu kurz kommen, muss die bessere Anbindung der ländlichen Zentren an den Agglomerationsverkehr stärker berücksichtigt werden. Dies gilt neben der Strasse auch für den öffentlichen Verkehr.

Mehr lesen