Hauptinhalt

Böden bringen Leben in Siedlungen

Medienmitteilung zum Tag des Bodens vom 1. Dezember 2022

Gesunde Böden sind für die Lebensqualität unverzichtbar: Sie sind die Grundlage der Landwirtschaft, für Bäume, Gärten und Parks. Bei starken Niederschlägen saugen sie Regenwasser auf, und an Hitzetagen kühlen sie die Luft. Damit Böden ihre vielfältigen Funktionen wahrnehmen können, braucht es Sorgfalt im Umgang mit ihnen. Zum Internationalen Tag des Bodens am 5. Dezember 2022 engagieren sich Behörden, landwirtschaftliche Vertreterinnen und Vertreter, Naturschutzorganisationen, Fachleute aus Wissenschaft und Raumplanung für die Erhaltung von Böden im Siedlungsgebiet.

Die Böden sind unter Druck: Rund 60 Prozent der Siedlungsgebiete in der Schweiz sind bebaut oder betoniert, asphaltiert oder gepflastert. Zum Internationalen Tag des Bodens am 5. Dezember 2022 (siehe Kasten) fordern nationale und kantonale Behörden sowie Organisationen aus Wissenschaft, Naturschutz, Landwirtschaft und Raumplanung gemeinsam dazu auf, die vielfältigen Funktionen der Böden bei Planung und Nutzung besser zu berücksichtigen und den Boden gesund zu erhalten. Lebendige Böden erfüllen Produktions-, Regulierungs- und Lebensraumfunktionen und entsprechen so einer Vielzahl verschiedener Ansprüche.

Viele Ansprüche an Böden im Siedlungsraum

Im Siedlungsbereich treffen besonders viele Ansprüche aufeinander: Böden sind die Grundlage für unseren Wohnraum und unsere Freizeitgestaltung. Böden nehmen Niederschläge auf und mindern so das Überschwemmungsrisiko. Bei trockenem Wetter verdunstet das Wasser wieder, und die Böden tragen zu einem angenehmen Stadtklima bei. Böden sind aber auch unabdingbar für Bäume in Parkanlagen oder für Gemüse und Blumen in Privatgärten. Sie sind somit die Basis für attraktive und lebenswerte Siedlungen.

Für die Versorgung mit Nahrungsmitteln sind die Menschen in den Siedlungen auf ertragreiche Böden im Umland angewiesen, die der Landwirtschaft langfristig gute Erträge sichern. Um das Kulturland zu schonen, muss in Siedlungen dichter gebaut werden. Diese Verdichtung muss so gestaltet werden, dass hochwertige Grünräume mit gesunden Böden erhalten bleiben. Eine sorgfältige Planung bietet Chancen, die Böden und ihre vielfältigen Funktionen zu erhalten und zu stärken.

5. Dezember 2022 – Internationaler Tag des Bodens

Der Internationale Tag des Bodens ruft die Bedeutung der Böden in Erinnerung. Für den Tag des Bodens 2022 haben sich Behörden von Bund und Kantonen sowie Organisationen aus Wissenschaft, Naturschutz, Landwirtschaft und Raumplanung erstmals zu einer gemeinsamen Aktion zusammengefunden. Sie zeigen unter dem Motto «Bodenständig: Lebensqualität für Stadt und Dorf» in Videobotschaften, wie sie sich für die Erhaltung gesunder Böden einsetzen. Im Fokus stehen die Böden der Siedlungen, die einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität in unseren Städten und Dörfern leisten. Konkrete Beispiele für den Schutz und die Erhaltung der Böden finden sich im Begleitdossier.

Kommunikationspartner zum Internationalen Tag des Bodens in der Schweiz

  • Bundesamt für Umwelt BAFU
  • Bundesamt für Raumentwicklung ARE
  • Bundesamt für Landwirtschaft BLW
  • Kompetenzzentrum Boden (KOBO)
  • Kanton Genf
  • Kanton Luzern
  • Kanton Waadt
  • Kompetenzzentrum Boden – Wallis (KOBO – Wallis)
  • Cercle sol (Bodenschutzfachstellen der Kantone)
  • Agroscope
  • Agridea
  • Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL)
  • Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (BGS)
  • EspaceSuisse
  • Schweizer Bauernverband (SBV)
  • Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL)
  • Pro Natura Schweiz
  • sanu durabilitas

Rückfragen

Mediendienst, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. +41 (0)58 462 90 00, medien@bafu.admin.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Gemüsegärtner/innen messen sich erstmals an den SwissSkills

23.04.18 | An den SwissSkills 2018 führen die Gemüsegärter/innen zum ersten Mal einen Wettkampf durch, an dem 15 junge Berufsleute ihr Können und Wissen messen. Der Anlass findet vom 12. bis 16. September auf dem Gelände der Bernexpo statt.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Winzer und Weintechnologen an den SwissSkills 2018

04.04.18 | Vom 12. bis 16. September findet auf dem Gelände der Bernexpo mit den SwissSkills 2018 zum zweiten Mal eine nationale und übergreifende Berufsmeisterschaft statt. Die Winzer und Weintechnologen führen ebenfalls einen Wettbewerb durch. 12 Kandidierende kämpfen dabei um den Schweizermeistertitel.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
SwissSkills 2018: Nationale Berufsmeisterschaft zum zweiten

27.03.18 | Vom 12. bis 16. September findet auf dem Gelände der Bernexpo mit den SwissSkills 2018 zum zweiten Mal eine nationale und übergreifende Berufsmeisterschaft statt. Der Beruf Landwirt/in führt an diesem Anlass wiederum einen Wettkampf durch. 36 junge Berufsleute kämpfen dabei um den Titel als Schweizer Meister/in.

Mehr lesen
Stellungnahmen Entwurf der Personenzulassungsverordnung (E-PZV)

16.10.17 | Die Ausnahmen von der Verordnung müssen klarer definiert und formuliert werden. Momentan bewegen sich Landwirt/innen, welche Materialtransporte zu höchstens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit durchführen, im Graubereich. Die Chauffeurprüfung würde für diese Betroffenen einen grossen Aufwand bedeuten. Ausserdem werden die Inhalte dieser Prüfung bereits durch die Ausbildungen Landwirt/in EFZ und Gemüsegärtner/in EFZ abgedeckt.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision der Führerausweisvorschriften

16.10.17 | Schweizer Bauernfamilien und ihre Angestellten sind auf eine Vielzahl verschiedener Fahrzeuge angewiesen. Sei dies zum Bestellen der Äcker, für die Arbeiten auf dem Hof, für Transporte von Tieren und Material oder auch für Fahrten mit dem Personenwagen. Da sich diese Fahrzeuge in verschiedenen Zulassungskategorien befinden, ist die Landwirtschaft mehrfach von der Revision der Führerausweisvorschriften betroffen. Aus Sicht der Landwirtschaft gibt es keinen Grund, die bisherige Zulassungspraxis zur Kategorie G zu verschärfen. Ein obligatorischer Traktorfahrkurs sowie ein Lernfahrausweis dürfen daher nicht eingeführt werden. Ausserdem müssen die blauen Papierführerausweise weiterhin gültig bleiben. In der Schweiz wohnhafte ausländische Arbeitskräfte aus EU- und EFTA-Staaten sollen nicht mehr gezwungen werden, einen schweizerischen Führerausweis zu erwerben, wenn sie einen gültigen Ausweis aus ihrem Herkunftsland besitzen. Und schliesslich muss der Graubereich in der Chauffeurzulassungsverordnung für Landwirt/innen aufgehoben werden, sodass sie auch ohne Chauffeurprüfung gelegentlich Transporte durchführen können.

Mehr lesen
Stellungnahmen Teilrevision Chemikalien- und Biozidprodukteverordnung

15.05.17 | Der SBV als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft nimmt in enger Absprache mit der Organisation der Arbeitswelt (OdA AgriAliForm) zu den geplanten Änderungen wie folgt Stellung: Wir begrüssen den Entscheid gemäss Art. 66f, den Spielraum des Berufsbildungsgesetzes beim Beitragssatz maximal auszunutzen (50 %). Zedierung: Entgegen früherer Ankündigungen soll nun doch keine Zedierung der Beiträge an Dritte möglich sein. Wir verlangen, dass dies wieder aufgenommen wird. Anrechenbare Kursgebühren: Es ist wichtig, dass die Liste der anrechenbaren Kursgebühren breit, umfassend und klar formuliert und kommuniziert wird. Auszahlungszeitpunkt: Der Auszahlungszeitpunkt muss möglichst zeitnah erfolgen. Insbesondere bei der Überbrückungsfinanzierung ist dies von eminenter Bedeutung, da nur so die erwünschte Wirkung erzielt werden kann. Teilbeiträge, Abrechnung und Rückforderungen: Es ist sehr wichtig, dass wenn infolge Nichtbestehen von Modulprüfungen während den Vorbereitungskursen die Zulassungskriterien zur Berufsprüfung oder höheren Fachprüfung nicht erfüllt sind keine Rückforderungen fällig sind

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV)

04.05.17 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft nimmt in enger Absprache mit der Organisation der Arbeitswelt (OdA AgriAliForm) zu den geplanten Änderungen wie folgt Stellung: Wir begrüssen den Entscheid gemäss Art. 66f, den Spielraum des Berufsbildungsgesetzes beim Beitragssatz maximal auszunutzen (50 %). Zedierung: Entgegen früherer Ankündigungen soll nun doch keine Zedierung der Beiträge an Dritte möglich sein. Wir verlangen, dass dies wieder aufgenommen wird. Anrechenbare Kursgebühren: Es ist wichtig, dass die Liste der anrechenbaren Kursgebühren breit, umfassend und klar formuliert und kommuniziert wird. Auszahlungszeitpunkt: Der Auszahlungszeitpunkt muss möglichst zeitnah erfolgen. Insbesondere bei der Überbrückungsfinanzierung ist dies von eminenter Bedeutung, da nur so die erwünschte Wirkung erzielt werden kann. Teilbeiträge, Abrechnung und Rückforderungen: Es ist sehr wichtig, dass wenn infolge Nichtbestehen von Modulprüfungen während den Vorbereitungskursen die Zulassungskriterien zur Berufsprüfung oder höheren Fachprüfung nicht erfüllt sind keine Rückforderungen fällig sind.

Mehr lesen
Stellungnahmen Erlass der EKAS Richtlinie Nr. 2134 «Forstarbeiten»

05.04.17 | Die bäuerliche Waldarbeit hat einen hohen wirtschaftlichen Stellenwert und die Pflege des Waldes ist eine Leistung zu Gunsten der Bevölkerung. Die Unfallgefahren sind bei Forstarbeiten bekanntlich hoch und deshalb unterstützen wir generell die angestrebten Ziele der vorliegenden Richtlinie, das Unfallgeschehen und die Risiken für die Gesundheit zu reduzieren. Dennoch müssen die formulierten Schutzziele immer aus der Optik betrachtet werden, dass die Verhältnisse der betroffenen Branchen und deren Bedürfnisse angemessen berücksichtigt wer-den. Es geht dabei beispielsweise um die Anerkennung von Erfahrungen und früherer Kurse, wenn die Ausbildungsdauer festgelegt wird.

Mehr lesen