Hauptinhalt

Das revidierte Jagdgesetz verbessert den Schutz für Biber und Luchs

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 20. August 2020

Geschützte Tiere wie Biber und Luchs werden mit dem revidierten Jagdgesetz besser geschützt. Neu können sie nicht mehr zu jagdbaren Tieren erklärt werden und statt wie bisher rund 300 Tiere können von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan. Für diese behördlichen Eingriffe schafft das Gesetz klare Regeln. Alle bürgerlichen Parteien, JagdSchweiz, der Schweizerische Bauernverband, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete und zahlreiche weitere Organisationen unterstützen die fortschrittlichen Anpassungen des 34jährigen Gesetzes.

Ausgangslage für die Gesetzesrevision war eine Motion des Bündner Ständerats Stefan Engler, die auf linker und rechter Ratsseite breit unterstützt wurde und deren Ziel es war, die Regeln für den Abschuss von Wölfen zu ändern, um die negativen Auswirkungen auf Nutztiere und Wildtiere zu begrenzen und um die Akzeptanz des Wolfs in der Bevölkerung zu erhöhen. Als das Jagdgesetz 1986 in Kraft trat, gab es in der Schweiz noch keine Wölfe, heute gibt es 10 Rudel und über 80 Tiere. Es ist klar, dass dies immer öfter zu Konflikten führt, für die es neue Lösungen braucht.

Im revidierten Gesetz ist klar festgeschrieben, dass die Bestände der geschützten Wildtierpopulationen nicht gefährdet werden dürfen. Das gilt auch für den Wolf, der ein geschütztes Tier bleibt. Die Kantone dürfen nur regulierend eingreifen, wenn ein Wolf seine Scheu verliert und sich in Siedlungsgebieten aufhält oder wenn er Herdenschutzmassnahmen umgeht. Vorab müssen die Kantone mit dem Bundesamt für Umwelt Rücksprache halten. Und jede Massnahme gegen eine geschützte Tierart untersteht dem Verbandsbeschwerderecht.

Ziel der regulierenden Eingriffe ist es, die Sicherheit für Nutztiere, Kulturlandschaften und Menschen zu erhöhen. Denn für den Gesetzgeber sind neben den Wildtieren auch die Nutztiere schützenswert. SBV-Präsident und CVP Nationalrat Markus Ritter sagt: «Aus unserer Sicht ist das revidierte Jagdgesetz auch ein Nutztier-Schutz-Gesetz». Das hilft auch den Kulturlandschaften. Denn ohne die grasfressenden Schafe werden die Kulturlandschaften verbuschen. Die Biodiversität würde abnehmen und die Landschaften würden auch für Biker oder Wanderinnen an Attraktivität verlieren.

Natur- und Artenschutz werden gestärkt

Das revidierte Jagdgesetz schafft klare Regeln für Eingriffe bei geschützten Tieren und stärkt den Natur- und Artenschutz. Geschützte Tiere wie Biber, Luchs, Graureiher und Gänsesäger werden besser geschützt. Der Bundesrat hat nicht mehr die Kompetenz, sie zu jagdbaren Arten zu erklären. Und reguliert werden dürfen statt wie bisher über 300 geschützte Arten nur noch drei, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan. Parlament und Bundesrat haben klar betont, dass sie keine weiteren geschützte Arten auf die Liste der Regulierbaren setzen werden. Und mit der Trophäenjagd hat das revidierte Gesetz - anders als die Gegner suggerieren - nichts zu tun. Wird die Revision nicht angenommen, ändert sich daran nichts. In den letzten 18 Jahren gab es im nationalen Parlament keinen einzigen Vorstoss, um Birkhahn, Schneehuhn, Schneehasen, Waldschnepfe oder eine andere Art zu schützen. Jagdliche Eingriffe gibt es selbstverständlich nur dort, wo die Bestände es erlauben.

Die Lebensräume der Wildtiere können mit der gesetzlich verankerten finanziellen Unterstützung durch den Bund massiv verbessert werden, zum Beispiel die Wasser- und Zugvogelreservate sowie die Wildtierkorridore. «In einer Landschaft, die durch Verkehrsachsen stark zerschnitten ist, sind solche Passagen für die Wanderbewegungen der Wildtiere zwingend notwendig und dank dem Jagdgesetz werden sie endlich gesichert», sagt FDP Nationalrätin Maja Riniker. Die Kantone erhalten auch mehr Geld für Wildtierschäden wie beispielsweise für Infrastrukturschäden, die der Biber zuweilen in Millionenhöhe verursacht. Die Akzeptanz des Bibers wird durch diese finanzielle Unterstützung zunehmen.

Das revidierte Gesetz greift also nicht nur mit Regeln für die Regulierung von geschützten Tieren ein, sondern es baut die Finanzierung der Präventionsmassnahmen und der Konfliktminimierenden Vergütungsmassnahmen massiv aus. Darum ist das Gesetz eine fortschrittliche Grundlage für den nachhaltigen Umgang mit unseren Wildtieren und verdient ein klares JA.

LINK Download für Bilder und weitere Dokumente: https://www.swisstransfer.com/d/440ac070-04bd-4cc6-9faf-382d797ef432

Weitere Informationen unter: www.ja-zum-jagdgesetz.ch

Kontakte:

David Clavadetscher, Geschäftsführer JagdSchweiz,
Tel. 079 330 53 20, david.clavadetscher@jagdschweiz.ch

Thomas Egger, Direktor Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB,
Tel. 079 429 12 55, thomas.egger@sab.ch

 

Rückfragen

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Abaissement de la franchise-valeur dans le trafic touristique

17.01.24 | Abaissement de la franchise-valeur dans le trafic touristique

Mehr lesen
Stellungnahmen Politique des agglomérations et Politique pour les espaces ruraux et les régions de montagne

17.01.24 | Politique des agglomérations et Politique pour les espaces ruraux et les régions de montagne

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zu den Landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029

12.01.24 | Vernehmlassung zu den Landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Zwei Mal Nein zu den Rentenvorlagen

11.01.24 | Die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands lehnt aus Gründen der Finanzierbarkeit eine 13. AHV-Rente ab und erachtet eine generelle Erhöhung des Rentenalters zurzeit als ebenfalls nicht zielführend.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung des Landwirtschaftsgesetzes

10.01.24 | Stellungnahme: Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Umsetzung Motion 19.3445 Fraktion BD «Angemessene Entschädigung von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall»)

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung

09.01.24 | Die SRG als öffentlich-rechtlicher Sender für uns ein wichtiges Standbein einer funktionierenden Demokratie. Sie muss deshalb mit den dafür nötigen Mitteln ausgestattet sein, um ihren Auftrag zu erfüllen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern - Teilrevision des Waldgesetzes

08.01.24 | Der Schweizer Bauernverband begrüsst die Pa. Iv. 21.463, welche eine Änderung des Waldgesetzes vorsieht. Laut dieser sollen die Organisationen der Waldbesitzer künftig Richtpreise für Rohholz herausgeben. Der SBV unterstützt dieses Anliegen vollumfänglich.

Mehr lesen
Stellungnahmen Flugtransporte bei Lebensmitteln deklarieren.

04.01.24 | Der Schweizer Bauernverband erwartet mehr Nachhaltigkeit bei den Importen und setzt dabei auf Transparenz. In diesem Sinne unterstützt er die in der Pa. Iv. Badertscher geforderten Deklaration der Flugtransporte.

Mehr lesen