Hauptinhalt

Das revidierte Jagdgesetz verbessert den Schutz für Biber und Luchs

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 20. August 2020

Geschützte Tiere wie Biber und Luchs werden mit dem revidierten Jagdgesetz besser geschützt. Neu können sie nicht mehr zu jagdbaren Tieren erklärt werden und statt wie bisher rund 300 Tiere können von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan. Für diese behördlichen Eingriffe schafft das Gesetz klare Regeln. Alle bürgerlichen Parteien, JagdSchweiz, der Schweizerische Bauernverband, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete und zahlreiche weitere Organisationen unterstützen die fortschrittlichen Anpassungen des 34jährigen Gesetzes.

Ausgangslage für die Gesetzesrevision war eine Motion des Bündner Ständerats Stefan Engler, die auf linker und rechter Ratsseite breit unterstützt wurde und deren Ziel es war, die Regeln für den Abschuss von Wölfen zu ändern, um die negativen Auswirkungen auf Nutztiere und Wildtiere zu begrenzen und um die Akzeptanz des Wolfs in der Bevölkerung zu erhöhen. Als das Jagdgesetz 1986 in Kraft trat, gab es in der Schweiz noch keine Wölfe, heute gibt es 10 Rudel und über 80 Tiere. Es ist klar, dass dies immer öfter zu Konflikten führt, für die es neue Lösungen braucht.

Im revidierten Gesetz ist klar festgeschrieben, dass die Bestände der geschützten Wildtierpopulationen nicht gefährdet werden dürfen. Das gilt auch für den Wolf, der ein geschütztes Tier bleibt. Die Kantone dürfen nur regulierend eingreifen, wenn ein Wolf seine Scheu verliert und sich in Siedlungsgebieten aufhält oder wenn er Herdenschutzmassnahmen umgeht. Vorab müssen die Kantone mit dem Bundesamt für Umwelt Rücksprache halten. Und jede Massnahme gegen eine geschützte Tierart untersteht dem Verbandsbeschwerderecht.

Ziel der regulierenden Eingriffe ist es, die Sicherheit für Nutztiere, Kulturlandschaften und Menschen zu erhöhen. Denn für den Gesetzgeber sind neben den Wildtieren auch die Nutztiere schützenswert. SBV-Präsident und CVP Nationalrat Markus Ritter sagt: «Aus unserer Sicht ist das revidierte Jagdgesetz auch ein Nutztier-Schutz-Gesetz». Das hilft auch den Kulturlandschaften. Denn ohne die grasfressenden Schafe werden die Kulturlandschaften verbuschen. Die Biodiversität würde abnehmen und die Landschaften würden auch für Biker oder Wanderinnen an Attraktivität verlieren.

Natur- und Artenschutz werden gestärkt

Das revidierte Jagdgesetz schafft klare Regeln für Eingriffe bei geschützten Tieren und stärkt den Natur- und Artenschutz. Geschützte Tiere wie Biber, Luchs, Graureiher und Gänsesäger werden besser geschützt. Der Bundesrat hat nicht mehr die Kompetenz, sie zu jagdbaren Arten zu erklären. Und reguliert werden dürfen statt wie bisher über 300 geschützte Arten nur noch drei, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan. Parlament und Bundesrat haben klar betont, dass sie keine weiteren geschützte Arten auf die Liste der Regulierbaren setzen werden. Und mit der Trophäenjagd hat das revidierte Gesetz - anders als die Gegner suggerieren - nichts zu tun. Wird die Revision nicht angenommen, ändert sich daran nichts. In den letzten 18 Jahren gab es im nationalen Parlament keinen einzigen Vorstoss, um Birkhahn, Schneehuhn, Schneehasen, Waldschnepfe oder eine andere Art zu schützen. Jagdliche Eingriffe gibt es selbstverständlich nur dort, wo die Bestände es erlauben.

Die Lebensräume der Wildtiere können mit der gesetzlich verankerten finanziellen Unterstützung durch den Bund massiv verbessert werden, zum Beispiel die Wasser- und Zugvogelreservate sowie die Wildtierkorridore. «In einer Landschaft, die durch Verkehrsachsen stark zerschnitten ist, sind solche Passagen für die Wanderbewegungen der Wildtiere zwingend notwendig und dank dem Jagdgesetz werden sie endlich gesichert», sagt FDP Nationalrätin Maja Riniker. Die Kantone erhalten auch mehr Geld für Wildtierschäden wie beispielsweise für Infrastrukturschäden, die der Biber zuweilen in Millionenhöhe verursacht. Die Akzeptanz des Bibers wird durch diese finanzielle Unterstützung zunehmen.

Das revidierte Gesetz greift also nicht nur mit Regeln für die Regulierung von geschützten Tieren ein, sondern es baut die Finanzierung der Präventionsmassnahmen und der Konfliktminimierenden Vergütungsmassnahmen massiv aus. Darum ist das Gesetz eine fortschrittliche Grundlage für den nachhaltigen Umgang mit unseren Wildtieren und verdient ein klares JA.

LINK Download für Bilder und weitere Dokumente: https://www.swisstransfer.com/d/440ac070-04bd-4cc6-9faf-382d797ef432

Weitere Informationen unter: www.ja-zum-jagdgesetz.ch

Kontakte:

David Clavadetscher, Geschäftsführer JagdSchweiz,
Tel. 079 330 53 20, david.clavadetscher@jagdschweiz.ch

Thomas Egger, Direktor Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB,
Tel. 079 429 12 55, thomas.egger@sab.ch

 

Rückfragen

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Teilrevision des AHVG betreff Anpassung Hinterlassenenrenten

13.03.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Teilrevision des AHVG betreff Anpassung Hinterlassenenrenten.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Über 2200 Tonnen Agrarkunststoffe gesammelt

13.03.24 | Offizieller Monitoringbericht bestätigt: Das Rücknahmesystem für Agrarkunststoffe, ERDE Schweiz, hat im Jahr 2023 insgesamt 2200 Tonnen Kunststoffe gesammelt. Dies stellt im Vergleich zum Jahr 2022, in dem 1800 Tonnen Agrarkunststoffe gesammelt wurden, eine bedeutende Steigerung dar.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
digiFLUX: So nicht umsetzbar

12.03.24 | Die parlamentarische Initiative 19.475 beinhaltet eine Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe. Sie schafft Transparenz zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch in anderen Branchen. Die praktische Umsetzung – wie sie aktuell mit digiFLUX angedacht ist – ist aber unnötig, aufwändig und kompliziert. Es sind grundlegende Anpassungen nötig.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Ständerat will Absatzförderung von Schweizer Wein stärken

12.03.24 | Die kleine Kammer setzte am Montag ein klares Zeichen, indem sie die Notwendigkeit anerkennt, die Mittel für die Absatzförderung von Schweizer Wein auf 9 Millionen Franken pro Jahr zu erhöhen. Für die betroffenen Branchen ist es matchentscheidend, gleich lange Spiesse wie die europäische Konkurrenz, welche zweistellige Millionenbeträge für den Schweizer Markt einsetzt, zu haben. Als weiteres wichtiges Element begrüssen sie die Einführung einer Klimareserve für Schweizer Weine.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Klare Erwartungen an die Agrarpolitik 2030

08.03.24 | Im November 2023 führte der Schweizer Bauernverband eine Umfrage bei den Bauernbetriebe durch. Ziel war es, deren Zukunftspläne und konkreten Erwartungen an die nächste Agrarpolitik zu erfassen. Die Auswertung zeigt, dass die Betriebsleitenden vier grosse Handlungsfelder sehen: Die Lebensmittelproduktion und deren Wertschöpfung ist wieder zu stärken, der administrative Aufwand zu reduzieren und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu stabilisieren.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Was wir Junglandwirtinnen und Junglandwirte brauchen

05.03.24 | Wenn 2030 die nächste Agrarpolitik eingeführt wird, werden 40% der jetzigen Betriebsleiter pensioniert sein. Es sind die Junglandwirtinnen und Junglandwirten, welche die Entscheide von heute umsetzen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Nicht auf Kosten der Landwirtschaft!

03.03.24 | Die Schweizer Bevölkerung hat der 13. AHV-Rente für alle zugestimmt. Sie nimmt damit zusätzliche jährliche Ausgaben für die erste Säule in der Grösse von 4 bis 5 Milliarden Franken in Kauf, deren Finanzierung völlig offen ist.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Erster, aber später Schritt zur Verbesserung der Lage

01.03.24 | Die Branchenorganisation Milch (BO Milch) beschloss heute, den Richtpreis für Milch um 3 Rappen zu erhöhen. Leider erst auf das dritte Quartal. Der Schweizer Bauernverband würdigt dies als ersten Schritt. Die Verarbeiter und Händler haben den Ernst der Lage insofern verstanden, als dass keine Verbesserung den Frust in der bäuerlichen Basis verstärkt hätte. Mit dem Entscheid ist der künftige Milchpreis leicht höher, als er vor der Reduktion im November per Anfang Jahr war.

Mehr lesen