Hauptinhalt

Drei- und vierjährige Grundbildung in Zukunft möglich

Medienmitteilung der OdA AgriAliForm vom 11. Januar 2021

Die landwirtschaftliche Grundbildung wird regelmässig den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Als Ausgangslage für die nächste Revision führte die OdA AgriAlilForm Anfang 2020 eine Umfrage bei ihren Mitgliedorganisationen durch. Darauf aufbauend entstand ein neues Ausbildungsmodell mit einer 3-jährigen Lehre plus Zusatzjahr. Diese Variante kann die grosse Vielfalt an Ansprüchen an die Grundausbildung optimal abdecken. 

Im Zentrum des vorgesehenen neuen Modells steht nach wie vor eine 3-jährige EFZ-Ausbildung, wobei im dritten Jahr bereits eine Fachrichtung vertieft wird. Dazu kommt ein freiwillig viertes Lehrjahr, in dem eine weitere Fachrichtung intensiviert werden kann. So der Konsens der Vorstände des Schweizer Bauernverbands und der Agora.

Freiwilliges 4. Lehrjahr

Mit der 3-jährigen Grundausbildung bleibt der Beruf insbesondere auch für Zweitausbildner, Nachholbildner, Nebenerwerbsbetriebe und „einfache“ Betriebe mit nur einem Betriebszweig attraktiv. Für die Führung von vielseitigeren Betrieben oder solche mit Spezialzweigen ist das Absolvieren des Zusatzjahrs vorgesehen. So ist gewährleistet, dass sie für die hohen Anforderungen des Berufs gerüstet sind. In diesem Modell sind die ersten zwei Lehrjahre innerhalb eines Berufes für alle gleich. Sie decken die Grundkompetenzen des jeweiligen Berufs ab. Im 3. Lehrjahr wählt man dann eine Fachrichtung. Anschliessend kann man in einem weiteren Jahr eine weitere Fachrichtung vertiefen. Dieses 4. Jahr ist ebenfalls ein Lehrjahr, es braucht dazu einen Lehrvertrag und einen passenden Lehrbetrieb.  

Die Spezialberufe müssen noch Stellung nehmen

Im 3. und 4. Lehrjahr stehen die gleichen Fachrichtungen zur Auswahl. Der Inhalt ist also nicht aufbauend, sondern es handelt sich um andere Themen. Für den Beruf Landwirt ist denkbar: Futterbau, Ackerbau, Milchvieh, Mutterkühe und Rindviehmast, Kleinwiederkäuer, Schweinehaltung, Berg-/Alpwirtschaft, Geflügelproduktion. Die biologische Produktion ist ebenfalls als eigene Fachrichtung vorgesehen. Die Ausbildung soll es so erlauben, sich gezielt für die Führung des eigenen Betriebs und seinen Anforderungen vorzubereiten.

Das Modell ist auch für die Spezialkulturen, Geflügelfachleute oder Spezialisierung auf Schweinehaltung geeignet. Die bisherigen Berufe des Berufsfelds können dabei weiter eigenständig bestehen bleiben oder sich im Beruf Landwirt integrieren. Die Bildungsinhalte der Fachrichtungen würden von den jeweiligen Branchen definiert. Ob das gewünscht ist, müssen diese in den nächsten Wochen selbst entscheiden.

Weiteres Vorgehen

Den abschliessenden Entscheid trifft der Vorstand der OdA AgriAliForm im April 2021 ausgehend von den Wünschen der Mitgliedorganisationen. Die eigentliche Arbeit für die Revision mit der Überarbeitung der Bildungspläne geht danach erst richtig los. Bei optimalem Verlauf ist eine Umsetzung der revidierten Grundbildung ab August 2024 möglich.

 

Rückfragen

Loïc Bardet

Direktor Agora

Tel: 021 614 04 73
Mobile: 079 718 01 88

Petra Sieghart

Leiterin Agriprof
Schweizer Bauernverband

Tel: 056 462 54 31
Mobile: 079 669 02 01

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Leben retten mit «Schon geschnallt?»

21.01.20 | «Schon geschnallt?» heisst die neue Sensibilisierungskampagne der Beratungsstelle für Un-fallverhütung in der Landwirtschaft unter der Schirmherrschaft des Schweizer Bauernver-bands. Diese soll mit zahlreichen Massnahmen zum Gurtentragen motivieren und so die zahl-reichen Todesfälle aufgrund umkippender Landwirtschaftsfahrzeuge verhindern.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Agrarminister in Berlin: Klöckner schlägt Parmelin im Käse-Rosetten drehen

17.01.20 | Die Schweiz präsentiert sich in einer neuen Halle an der Internationalen Grünen Woche in Berlin. Am Eröffnungstag besuchte die deutsche Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesrat Guy Parmelin den Schweizer Stand. Bundesrat Guy Parmelin und der neue Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft Christian Hofer nehmen an der Internationalen Grünen Woche und am „Davos der Landwirtschaft“, dem GFFA Agrargipfel in Berlin teil. „Die bilateralen Gespräche mit Landwirtschaftsexperten aus aller Welt im Rahmen des GFFA sind von grosser Relevanz und Qualität“, berichtet Christian Hofer zufrieden über seinen ersten GFFA Gipfel.

Mehr lesen
Stellungnahmen 23.12.19 Consultation : Module de l’aide à l’exécution « Protection des eaux souterraines : aquifères karstiques et fissurés fortement hétérogènes »

23.12.19 | Bien que n’ayant pas été consultés sur l’objet cité en référence, nous tenons à vous faire part, en tant qu’organi-sation faîtière agricole, de notre position concernant le présent module d’aide à l’exécution. A cet égard, nous déplorons que la publication semble avoir été uniquement élaborée par l’OFEV et les services de protection des eaux, alors que les milieux agricoles sont les premiers concernés par la présente publication. De façon générale, nous saluons la volonté de garantir une protection adéquate des eaux souterraines dans l’ob-jectif d’assurer une eau potable de qualité. La délimitation des zones de protection et les restrictions qui en dé-coulent doivent cependant rester pragmatiques et garantir l’effet escompté, tout évitant des restrictions infon-dées qui entraveraient le développement économique des régions touchées. En outre, nous saluons la référence à la disposition qui stipule que l’on peut renoncer à la délimitation des zones Sh et Sm si tant est que les anciennes zones de protection garantissent une protection au moins équivalente et que ces dernières ne font pas l’objet d’une révision importante. En effet, il n’y a pas lieu de modifier ou d’ajouter des restrictions dans des zones où la menace n’est pas avérée. Chapitre 11, Agriculture Nous déplorons le fait que les terres assolées soient uniquement admises au cas par cas dans les zones Sh alors que ces dernières sont autorisées en zone S2. En outre, la documentation requise pour une autorisation au cas par cas n’est ni claire ni réaliste, notamment la présentation de « mesures nécessaires pour protéger les eaux souterraines ». Nous exigeons alors le maintien de l’autorisation d’exploiter des terres assolées en zone Sh, avec des restrictions liées au mode d’exploitation si nécessaires. Il en va de même pour l’arboriculture et les autres cultures maraîchères qui passeraient de la zone S3 à la zone Sm. Ici aussi, nous demandons l’autorisation de telles cultures, avec restrictions si nécessaires, sans devoir passer par une autorisation au cas par cas exigeant la pré-sentation de « mesures nécessaires pour protéger les eaux ». De façon générale, nous déplorons qu’il soit mentionné que les grandes cultures et la production horticole et maraîchère doivent être réduites autant que possible dans la zone Sm au profit d’une part plus élevée de prairies permanentes. Si l’exploitation de ces dernières ne présente pas un danger pour la protection des eaux, elles n’ont tout simplement pas lieu d’être remplacées. Chapitre 13, Utilisation d’engrais, de produits phytosanitaires et de produits de conservation du bois Nous tenons à souligner que l’index des produits phytosanitaires interdits dans les zones de protection des eaux souterraines n’est pas cohérent. Il s’avère que les interdictions qui s’appliquent à la zone S2 ne semblent pas s’appliquer à la zone Sh. Par conséquent, nous vous demandons de revoir cette liste. OFEV Division Eaux 3003 Berne Par courriel à : Sybille.Kilchmann@bafu.ad-min.ch Brugg, le 23 décembre 2019 Responsable: Gossin Diane Secrétariat: Document: 191223_Prise de position_Protection eaux souterraines aquifères karstiques Production, marché & écologie Energie & environnement

Mehr lesen
Stellungnahmen 09.12.19 Förderung der Forschung und der Innovation

09.12.19 | Mit Ihrem Schreiben vom 20. September 2019 laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu nehmen. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angelegenheit vernehmen zu lassen. Der Schweizer Bauernverband begrüsst die vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) grundsätzlich. Die Umgestaltung der Innovationsförderung (insb. FIFG Art 18-23) erlaubt dem Bund situativer und flexibler zu handeln und somit besser auf die unterschiedlichsten und sich rasch verändernde Bedürfnisse und Anforderungen der mittelbeantragenden Forschungsakteure einzugehen. Dabei begrüssen wir insbesondere: • Die höhere Flexibilität bei der Projektförderung, je nach Situation des Umsetzungspartners • Innosuisse erhält mehr Kompetenzen und mehr Handlungsoptionen - gleichzeitig aber auch einen klarer definierten Rahmen, wie Innovationsförderung umgesetzt werden soll. • Die Möglichkeit dynamisch auf sich wandelnde Rahmenbedingungen und Anforderungen sowie Bedürfnisse der unterstützten umsetzenden Unternehmen zu reagieren. • Eine direkte Start-up/ und Spinn-off-Förderung kann auch für die Wertschöpfungskette der Land- und Ernährungswirtschaft positive Effekte generieren: z.B. im Bereich von Smartfarming Projekten. • Wir erhoffen uns durch diese Gesetzesänderungen insgesamt eine Stärkung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums. Die wachsende Weltbevölkerung, der Klimawandel, veränderte Lebens- und Konsumgewohnheiten sind grosse gesellschaftliche Herausforderungen, zu deren Bewältigung die Wertschöpfungskette Landwirtschaft und Ernährung substanziell beitragen muss. Auch in den Fachgebieten dieses Sektors sind Innovation und Forschung auf höchstem Niveau unabdingbare Voraussetzung für eine Bewältigung der Probleme im sektoralen und gesamtgesellschaftlichen Interesse. Deshalb erwarten wir, dass durch die Novellierung des FIFG keine übermässige Umwidmung von Innovations- und Forschungsfördermitteln aus dem Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft in andere Bereiche stattfindet. Wir finden bei der vorgeschlagenen Gesetzesanpassung keine Hinweise, dass eine Umwidmung explizit beabsichtigt wäre, sehen aber trotzdem eine gewisse Gefahr für die Landwirtschaft. Nämlich zum Beispiel dann, wenn aufgrund der neuen Regeln Mittel aus der für die Landwirtschaft wichtigen Ressortforschung in andere Projekte flössen. Die Anpassungen der Bestimmungen über die Reserven des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der Innosuisse erscheinen uns hinsichtlich der Handlungsflexibilisierung im Ablauf der Mittelvergabe konsequent. Indem Innosuisse und SNF die Möglichkeit erhalten, die Reserveobergrenze vorübergehend zu überschreiten, können sie über die Jahre Schwankungen besser abfedern und auf die sich verändernden Bedürfnisse sowie auf die Qualitäts- und Nachfrageschwankungen bei den Fördergegenständen eingehen. Die gewünschte Kontinuität bei der inhaltlichen Ausrichtung Forschungsförderung kann damit operativ besser gewährleistet werden. Es liegt im Interesse der Landwirtschaft und der gesamten Gesellschaft, dass Forschungs- und Innovationsförderung ein Maximum an positiver Wirkung erzielen. Aus Sicht des SBV kann diese Gesetzesanpassung dazu einen Beitrag leisten, weshalb wir sie begrüssen. Die flexibleren Möglichkeiten bei der Vergabe von Beiträgen soll aus Sicht des SBV aber mit dem Ziel verbesserter Förderung von erfolgsversprechenden Innovations- und Start-up- -Projekte umgesetzt werden und darf nicht zu einem Forschungsmittelabfluss von Aufgaben und Projekten in der Land- und Ernährungswirtschaft in andere Sektoren führen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft in Berlin

18.01.19 | Die Schweiz präsentiert sich auf dem Berliner Messegelände zum 21. Mal. Schweizer Landwirtschafts-Spezialitäten werden unter dem Motto „Grüezi Berlin“ interessierten deutschen Verbrauchern präsentiert. Zentrale Bedeutung kommt wiederum dem Käse zu. Dieser wird in seiner ganzen Vielfalt präsentiert. An zahlreichen Ständen werden würzige und milde Käsesorten, Schokolade in vielen Varianten, Schweizer Weine aus allen Regionen der Schweiz und ausgefallene Spirituosenspezialitäten verkauft

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Unfallhäufung alarmiert Landwirtschaftskammer

18.10.18 | An der heutigen Sitzung befasste sich die Landwirtschaftskammer (Laka) des Schweizer Bauernverbands infolge einer Häufung tödlicher Unfälle auf Bauernbetrieben im laufenden Jahr mit dem Thema Arbeitssicherheit.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Austausch Hängegleiter-Verband und Bauernverband

17.10.18 | Der Schweizerische Hängegleiter-Verband (SHV), der 17‘000 Mitglieder vertritt, und der Schweizer Bauernverband (SBV), die Dachorganisation der Schweizer Landwirtschaft mit 52‘000 Betrieben, trafen sich für einen Austausch.

Mehr lesen
Stellungnahmen Teilrevision Energieförderungsverordnung, Energieverordnung und Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und Stromkennzeichnung

15.10.18 | Stellungnahme des SBV zur Teilrevision der Energieförderungsverordnung, zur Energieverordnung und zur Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und Stromkennzeichnung. Die Landwirtschaft will mithelfen, die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen. Der SBV fordert dafür positive Rahmenbedingungen.

Mehr lesen