Hauptinhalt

Drei- und vierjährige Grundbildung in Zukunft möglich

Medienmitteilung der OdA AgriAliForm vom 11. Januar 2021

Die landwirtschaftliche Grundbildung wird regelmässig den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Als Ausgangslage für die nächste Revision führte die OdA AgriAlilForm Anfang 2020 eine Umfrage bei ihren Mitgliedorganisationen durch. Darauf aufbauend entstand ein neues Ausbildungsmodell mit einer 3-jährigen Lehre plus Zusatzjahr. Diese Variante kann die grosse Vielfalt an Ansprüchen an die Grundausbildung optimal abdecken. 

Im Zentrum des vorgesehenen neuen Modells steht nach wie vor eine 3-jährige EFZ-Ausbildung, wobei im dritten Jahr bereits eine Fachrichtung vertieft wird. Dazu kommt ein freiwillig viertes Lehrjahr, in dem eine weitere Fachrichtung intensiviert werden kann. So der Konsens der Vorstände des Schweizer Bauernverbands und der Agora.

Freiwilliges 4. Lehrjahr

Mit der 3-jährigen Grundausbildung bleibt der Beruf insbesondere auch für Zweitausbildner, Nachholbildner, Nebenerwerbsbetriebe und „einfache“ Betriebe mit nur einem Betriebszweig attraktiv. Für die Führung von vielseitigeren Betrieben oder solche mit Spezialzweigen ist das Absolvieren des Zusatzjahrs vorgesehen. So ist gewährleistet, dass sie für die hohen Anforderungen des Berufs gerüstet sind. In diesem Modell sind die ersten zwei Lehrjahre innerhalb eines Berufes für alle gleich. Sie decken die Grundkompetenzen des jeweiligen Berufs ab. Im 3. Lehrjahr wählt man dann eine Fachrichtung. Anschliessend kann man in einem weiteren Jahr eine weitere Fachrichtung vertiefen. Dieses 4. Jahr ist ebenfalls ein Lehrjahr, es braucht dazu einen Lehrvertrag und einen passenden Lehrbetrieb.  

Die Spezialberufe müssen noch Stellung nehmen

Im 3. und 4. Lehrjahr stehen die gleichen Fachrichtungen zur Auswahl. Der Inhalt ist also nicht aufbauend, sondern es handelt sich um andere Themen. Für den Beruf Landwirt ist denkbar: Futterbau, Ackerbau, Milchvieh, Mutterkühe und Rindviehmast, Kleinwiederkäuer, Schweinehaltung, Berg-/Alpwirtschaft, Geflügelproduktion. Die biologische Produktion ist ebenfalls als eigene Fachrichtung vorgesehen. Die Ausbildung soll es so erlauben, sich gezielt für die Führung des eigenen Betriebs und seinen Anforderungen vorzubereiten.

Das Modell ist auch für die Spezialkulturen, Geflügelfachleute oder Spezialisierung auf Schweinehaltung geeignet. Die bisherigen Berufe des Berufsfelds können dabei weiter eigenständig bestehen bleiben oder sich im Beruf Landwirt integrieren. Die Bildungsinhalte der Fachrichtungen würden von den jeweiligen Branchen definiert. Ob das gewünscht ist, müssen diese in den nächsten Wochen selbst entscheiden.

Weiteres Vorgehen

Den abschliessenden Entscheid trifft der Vorstand der OdA AgriAliForm im April 2021 ausgehend von den Wünschen der Mitgliedorganisationen. Die eigentliche Arbeit für die Revision mit der Überarbeitung der Bildungspläne geht danach erst richtig los. Bei optimalem Verlauf ist eine Umsetzung der revidierten Grundbildung ab August 2024 möglich.

 

Rückfragen

Loïc Bardet

Direktor Agora

Tel: 021 614 04 73
Mobile: 079 718 01 88

Petra Sieghart

Leiterin Agriprof
Schweizer Bauernverband

Tel: 056 462 54 31
Mobile: 079 669 02 01

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Pa. Iv. 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren"

30.04.20 | Am 10.02.2020 wurde die Vernehmlassung über die Parlamentarische Initiative 19.475 eröffnet. Für die uns gegebene Möglichkeit zur Stellungnahme bedanken wir uns. Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst die von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vorgeschlagenen Massnahmen zur Reduktion des Risikos beim Einsatz von Pestiziden. Der SBV ist der Ansicht, dass die Reduktion von Risiken, die von Pestiziden ausgehen, ein wichtiges und richtiges Ziel ist. Für eine zeitnahe Zielerreichung braucht es eine Vorgehensweise, die sämtliche Pestizide gleichermassen erfasst. Der SBV verlangt darum für Biozide ein gleiches Vorgehen wie bei den Pflanzenschutzmitteln. Ein Aktionsplan Biozide mit entsprechenden Fristen und verbindlichen Reduktionszielen ist darum unabdingbar. Die Anwendung von Pestiziden muss sowohl in der Landwirtschaft wie auch bei der öffentlichen Hand sowie den Privaten transparent erfasst werden. Der Bund muss dazu (was die Landwirtschaft betrifft), einen einfach zu bedienenden, übersichtlichen elektronischen Feldkalender mit entsprechenden Schnittstellen zur Verfügung stellen. Dieser soll die Anwender von Pflanzenschutzmitteln in ihrer Arbeit unterstützen und wichtige Informationen liefern. Eine Mitarbeit der Branchen begrüsst der SBV. Die Hauptverantwortung soll aber nach wie vor beim Bund liegen. Weitere Einzelheiten sind unserer offiziellen Stellungnahme zu entnehmen (Beilage). Der SBV sieht bezüglich der vorgeschlagenen Massnahmen noch einen gewissen Diskussionsbedarf. Wir würden daher einen direkten Austausch mit dem Bundesamt für Landwirtschaft sehr begrüssen. Gerne erwarten wir eine Rückmeldung um das weiterer Vorgehen zu definieren.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zum Agrarpaket 2020

07.04.20 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) dankt dem Bundesrat für die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen dieser Anhörung des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2020. Der SBV hat ebenfalls eine interne Vernehmlassung bei seinen Mitgliedorganisationen durchgeführt und hat diese Stellungnahme am 7. April 2020 durch seinen Vorstand verabschiedet. Einmal mehr stellt der SBV fest, dass die Regulierungsdichte enorm bleibt. Er begrüsst v.a. die Änderungen, die zu einer Harmonisierung und einer administrativen Vereinfachung führen. Die Bauernfamilien profitieren aber zu wenig von diesen Änderungen. Die administrativen Vereinfachungen werden höchstens auf Stufe Bund und Kantone umgesetzt, nicht aber bei den bäuerlichen Familienbetrieben. Mit der Problematik mit dem Coronavirus sollen nur die Anpassungen gemacht werden, die nötig sind. Je nach Situation muss die Coronakrise mit in die Betrachtung einbezogen werden.

Mehr lesen
Stellungnahmen 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen

30.03.20 | Stellungnahme: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen Sehr geehrte Damen und Herren Mit Ihrem Schreiben vom 16. Januar 2020 laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu nehmen. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angelegenheit ver-nehmen zu lassen. Die Landwirtschaft ist von der Abschaffung der Stempelsteuer nicht direkt betroffen. Allerdings sind zahlreiche Reformen (wie STAF, Reform der Verrechnungssteuer, Kinderdrittbetreuungskosten, Revision des Aktienrechtes, Aufhebung der Industriezölle, Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer, Abschaffung der Hei-ratsstraffe usw.) verabschiedet oder in deren Vorbereitung. Die finanziellen Auswirkungen können hierzu noch nicht abgeschätzt werden. Berücksichtigt man aber die prognostizierten Mindereinnahmen von rund zwei Milliar-den Franken pro Jahr infolge der Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgaben, wird sich der finanz-politische Handlungsspielraum des Bundes drastisch verringern. Mit all den geplanten Reformen sind die finanziellen Auswirkungen nicht abzuschätzen. Zudem sind keinerlei Kom-pensationsmassnahmen vorgesehen. Es ist mehr als nur fraglich, ob die Steuerausfälle beim Wegfall der Stempel-steuer mittelfristig kompensiert werden können. Vielmehr muss aufgrund der Schuldenbremse davon ausgegan-gen werden, dass Sparmassnahmen eingeleitet werden müssen, um den Bundeshaushalt ins finanzielle Gleichge-wicht zu bringen. Wir teilen deshalb die Befürchtung der Kommissionminderheit, dass es angesichts der zahlreichen laufenden und anstehenden Steuerreformen unverantwortlich ist, auf die Vorentwürfe - ohne dass eine wirklich ausgewiesene Notwendigkeit besteht - einzutreten. Aus diesem Grund lehnt der SBV die beiden Vorentwürfe ab. Wir hoffen, dass Sie unser Anliegen berücksichtigen, und danken Ihnen nochmals für die Möglichkeit zur Stellung-nahme.

Mehr lesen
Standpunkte
Und plötzlich ist alles anders

26.03.20 | Wer hätte sich die aktuelle Situation im Vorfeld vorstellen können? Niemand! Uneingeschränkte Reisetätigkeit, Warenfluss über den ganzen Erdball hinweg und jederzeit volle Regale schienen für alle Ewigkeit zu gelten. Und nun das: Grenzen zu, Schulen zu, kaum noch Flugverkehr, eingeschränkte Bewegungsfreiheit, Mobilisierung von Teilen der Armee, leer gekaufte Gestelle und vieles mehr, was ausserhalb unserer Vorstellung lag. Die Corona-Krise führt auch in der Landwirtschaft zu vielen Fragen und Unsicherheiten. Der Schweizer Bauernverband (SBV) setzte bereits am Tag, als der Bundesrat die ausserordentliche Lage erklärte, eine Task-Force ein. Der neue Direktor Martin Rufer stellt den Kontakt zu den involvierten Bundesstellen sicher. Francis Egger ist die Kontaktperson zur Westschweiz und ich zur Deutschschweiz, Sandra Helfenstein obliegt die Kommunikation. Mit Unterstützung der Mitarbeitenden, aber auch der Mitgliedsektionen und Partner, bearbeiten wir die Herausforderungen, welche die Ausnahmesituation für alle Beteiligten mit sich bringt. Im Vordergrund steht die Sicherung der Versorgung. Da viele ausländische Arbeitskräfte nicht kommen können oder wollen, ist ein massgeblicher Faktor die Verfügbarkeit von genügend Personal für die anstehenden Arbeiten. Wir haben eine in der Westschweiz bereits bestehende Plattform auf Deutsch angepasst und zeigen auf unserer Webseite weitere Möglichkeiten auf, wie die Betriebsleitenden Arbeitskräfte im Inland finden können. Auch sonst sind verschiedene Betriebe von der aktuellen Situation betroffen und suchen Hilfe und Unterstützung. Für Themen von allgemeinem Interesse haben wir auf der Webseite eine «Fragen&Antworten»-Seite eingerichtet: Falls Sie Fragen haben, die dort oder über die Informationen des Bundesamtes für Landwirtschaft nicht abgedeckt sind, können Sie diese senden an: corona@sbv-usp.ch. Wir sind für Sie da! Neben Corona gilt es den Betrieb des SBV unter erschwerten Bedingungen aufrecht zu erhalten. Und Sie, liebe Bäuerinnen und Bauern, führen der Schweiz vor Augen, welche grosse Bedeutung einer Produktion vor Ort zukommt. Auch für Ihren Einsatz darf man klatschen! Urs Schneider, Stv. Direktor SBV, Corona-Task Force, Brugg

Mehr lesen
Stellungnahmen Pa. Iv.; Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung

16.03.20 | Mit Ihrem Schreiben vom 14. Februar 2020 laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu nehmen. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angelegenheit vernehmen zu lassen. Der Schweizer Bauernverband (SBV) unterstützt, dass der heute im Öffentlichkeitsgesetz verankerte, prohibitiv wirkende Grundsatz, wonach für Zugangsgesuche zu amtlichen Dokumenten eine Gebühr erhoben wird, durch den umgekehrten Grundsatz der Kostenlosigkeit des Zugangs ersetzt wird. Wir hoffen, dass Sie unser Anliegen berücksichtigen werden und danken Ihnen nochmals für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Mehr lesen
Stellungnahmen Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeugkombinationen mit hydraulischen Bremssystemen

12.03.20 | Mit Ihrem Schreiben vom 12. Februar 2020 laden Sie uns ein, zur oben genannten Weisung Stellung zu nehmen. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angelegenheit vernehmen zu lassen. Die Landwirtschaft möchte ihre Tätigkeiten ohne grosse administrative Hürden und restriktive Regeln ausüben können. Gleichzeitig ist die Sicherheit elementar wichtig für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Aufgrund der bestehenden Zielkonflikte erachten wir die vorliegende Weisung als eine gute Lösung. Aufgrund der hohen Kosten für Landwirte bei einem Wechsel der Bremssysteme unterstützen wir die vorliegende Weisung als massvolle Lösung. Was gewisse technische Detailregelungen betrifft, so hat unsere Mitgliedorganisation Schweizerischer Verband für Landtechnik SVLT im Rahmen dieser Vernehmlassung eine Stellungnahme eingereicht. Wir unterstützen diese Stellungnahme ebenfalls. Wir hoffen, dass Sie unsere Anliegen berücksichtigen werden und danken Ihnen nochmals für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung VBP, ChemV, ChemRRV Vernehmlassungsverfahren

28.02.20 | Laurstrasse 10 | 5201 Brugg | Telefon +41 (0)56 462 51 11 info@sbv-usp.ch | www.sbv-usp.ch Änderung VBP, ChemV, ChemRRV Vernehmlassungsverfahren Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset Sehr geehrte Damen und Herren Mit Ihrem Schreiben vom 13. Dezember 2019 laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu neh-men. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angele-genheit vernehmen zu lassen. Grundsätzliche Erwägungen Im Rahmen der aktuellen politischen Diskussionen rücken auch Biozide vermehrt in den Fokus. Nicht nur die Landwirtschaft setzt Wirkstoffe ein, z. B. zu gezielten Kontrolle von Schaderregern. Auch in vielen anderen Berei-chen werden chemische Stoffe eingesetzt, welche unerwünschte Nebenwirkungen auf Menschen und Umwelt haben können. Geht es um sauberes Trinkwasser oder Insektensterben, soll nicht nur in der Landwirtschaft mit strengen Massstäben gemessen werden, sondern auch in anderen Bereichen. Stellungnahme zu den einzelnen Bestimmungen Zur Vernehmlassungvorlage haben wir folgende Bemerkungen: Art. 14a, 14abis, 38a, 62e Der SBV begrüsst die Einführung des UFI als eindeutiger Rezepturidentifikator. Wichtig erscheint uns, dass dieses Kennzeichnungselement möglichst bald eingeführt wird, damit im Falle von Vergiftungen diese Information bald zur Verfügung steht. Mit der Bestimmung, dass das UFI «on the packaging located with the other label ele-ments» angebracht werden kann, muss nicht die ganze Etikette geändert werden. Daher ist eine kürzere Über-gangsfrist zumutbar. Art. 62e Noch längstens bis zum 31. Dezember 2026 2024 dürfen ohne Angabe des UFI nach Artikel 38a in Verkehr gebracht werden: Art 17 Abs. 1 Bst. cbis (neu) Der SBV kann nicht nachvollziehen, dass im Umfeld der aktuellen Diskussionen um Rückstände und Risikoreduk-tion das Zulassungsfahren für Biozide vereinfacht wird. Gemäss Definition in der VBP sind «Biozidprodukte: Stoffe, Zubereitungen oder Gegenstände … die dazu bestimmt sind, … Schadorganismen zu zerstören, abzu- Eidgenössisches Departement des Innern EDI Herr Bundesrat Alain Berset 3003 Bern per elektronischen Versand an rrm@bag.admin.ch gever@bag.admin.ch Brugg, 26. Februar 2020 Zuständig: Steiner Barbara Sekretariat: Ursula Boschung Dokument: Stellungnahme Änderung VBP.docx Seite 2|2 Laurstrasse 10 | 5201 Brugg | Telefon +41 (0)56 462 51 11 | Fax +41 (0)56 441 53 48 info@sbv-usp.ch | www.sbv-usp.ch schrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. » Je nach Anwendung dieser Produkte ist davon auszugehen, dass geringe Mengen dieser Produkte oder deren Metaboliten in die Umwelt, beispielsweise in Gewässer, gelangen. Zudem geht es hier um Wirkstoffe, die noch nicht umfassend beurteilt sind. Wir erachten diese Anpassung als ein grundlegend falsches Signal.

Mehr lesen
Stellungnahmen 05.02.20 Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Gasversorgung Vernehmlassungsverfahren

05.02.20 | Mit Ihrem Schreiben vom 30. Oktober laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu nehmen. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angelegenheit vernehmen zu lassen. Grundsätzliche Erwägungen Landwirtschaftsbetriebe sind einerseits als Kunden auf eine sichere Versorgung von Gas zu wettbewerbsfähigen Preisen angewiesen, andererseits tragen sie über die Bereitstellung von erneuerbaren Gasen zur Versorgung und zur Energiewende in der Schweiz bei. Zudem sind Landwirte und Landwirtinnen als Grundeigentümer indirekt betroffen durch die Gasnetze. Grundsätzlich befürwortet der SBV die Vorlage des neuen Gasversorgungsgesetzes und begrüsst gesamtschweizerisch rechtliche Rahmenbedingungen, da dies einen weiteren Schritt in Richtung diskriminierungsfreier und effizienter Energieversorgung darstellt. Jedoch ist es nicht nachvollziehbar, weshalb sich das neue Gesetz auf eine Teilmarktliberalisierung begrenzt. Analog zum Strommarkt, soll auch der Gasmarkt stufenweise vollständig liberalisiert werden. Gleichzeitig vermissen wir, dass der vorliegende Entwurf kein klares Ziel betreffend den Anteil erneuerbarer Gase und Vorgaben zur inländischen Produktion festlegt. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, gilt es, das vorhandene Potential der Biomasse möglichst auszuschöpfen. Dazu ist Investitionssicherheit mitentsprechenden Vergütungen an die Produzenten nötig. Auf der anderen Seite ist die Landwirtschaft auch als Grundeigentümerin von Gasnetzen betroffen. Der Bau und Betrieb einer Rohrleitungsanlage auf fremdem Eigentum entspricht einem Eingriff in das Grundeigentum. Oftmals treten wegen der Rohrleitungsanlage durch Landwirtschaftsland nachteilige Auswirkungen auf: Ertragsausfälle und Mehraufwendungen wegen Störungen des Bodenaufbaus und des Wasserhaushaltes, wegen Verdichtungen, wegen Behinderungen bei der Bewirtschaftung durch die Leitung usw. Nachteilige Bodenveränderungen können noch Jahre nach der Bauvollendung nachwirken, teilweise treten Bodenveränderungen auch erst mehrere Jahre nach Bauvollendung auf. Der Schutz des Kulturlandes und der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit sind wichtige Anliegen, auch im öffentlichen Interesse. Dass Rohrleitungen auch durch Landwirtschaftsland geführt werden müssen, wird nicht bestritten. Trotzdem erfahren betroffene Grundeigentümer und Bewirtschafter, dass beim Bau und Betrieb von Rohrleitungen die Interessen der Landwirtschaft unvollständig berücksichtigt werden. Wir befürchten, dass mit den vorgeschlagenen Anpassungen bei der Plangenehmigungspflicht die Rechte der Laurstrasse 10 I 5201 Brugg I Telefon +41(0)56462 5111 I Fax +41(0)56441 53 48 info@sbv-

Mehr lesen