Hauptinhalt

Erfreuliche Zunahme bei den Lernenden im Berufsfeld Landwirtschaft!

Medienmitteilung der OdA AgriAliForm vom 23. Oktober 2018

Der Aufwärtstrend bei den Lernendenzahlen im Berufsfeld Landwirtschaft geht weiter. Im Vergleich mit den vergangenen sieben Jahren liegen die Lernendenzahlen im aktuellen Schuljahr rund 5.2 Prozent höher als im Durchschnitt. Nach 2017/18 ist dies der zweithöchste Wert seit Einführung der neuen Bildungsverordnung 2009. Gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte sind die Grundlage für eine unternehmerische und nachhaltig produzierende Landwirtschaft.

Die Zahl der Lernenden im landwirtschaftlichen Berufsfeld erhöhte sich in den vergangenen Jahren stetig: Im Schuljahr 2012/2013 waren es 3339 Lernende, 2016/17 bereits 3565 und aktuell machen sogar 3581 Personen eine Grundbildung in einem der landwirtschaftlichen Berufe. Dies entspricht einer Steigerung in sieben Jahren von etwas über 7 Prozent. Beim Beruf Landwirt/in EFZ stieg die Anzahl Lernende innerhalb derselben Zeitspanne sogar rund 8 Prozent. Der Anteil Zweitausbildner (diese steigen nach einer Erstlehre im zweiten Lehrjahr ein) hat sich in den vergangenen Jahren auf hohem Niveau gehalten. Bei den Spezialberufen sind die jährlichen Schwankungen jeweils etwas grösser – aber auch hier ist über die letzten Jahre gesehen ein positiver Trend spürbar. Die zweijährige Attestausbildung zum Agrarpraktiker hat sich in der Bildungslandschaft des Berufsfelds Landwirtschaft etabliert und ist nicht mehr wegzudenken. 

Vielseitig, abwechslungsreich, selbständig und zukunftsträchtig

Als Gründe, weshalb Jugendliche einen Beruf aus dem Berufsfeld Landwirtschaft lernen, nennen sie die Arbeit in und mit der Natur, den Umgang mit Tieren, dem Boden, den Maschinen, die Vielfalt und die hohe berufliche Selbständigkeit. Die Lernenden können in ihrer vielseitigen Lehre oft früh Verantwortung für Maschinen und Tiere übernehmen. Die Lernenden essen gemeinsam mit der Betriebsleiterfamilie, bekommen viele Entscheidungen über den Betrieb mit und sind so täglich mit Unternehmertum konfrontiert. Der Lehrbetriebswechsel bietet darüber hinaus die Möglichkeit, verschiedene Betriebe mit unterschiedlichen Betriebszweigen kennen zu lernen.

Gut ausgebildete Fachleute aus dem Berufsfeld Landwirtschaft sind gefragt: bei der Hofnachfolge, aber auch in den vor- und nachgelagerten Bereichen. Die Landwirtschaft, deren Umfeld und die daraus resultierenden Erfordernisse an die zukünftigen Betriebsleiter und Fachleute befinden sich in einem tiefgreifenden Wandel. Stichworte dazu sind etwa Landwirtschaft 4.0, Digitalisierung, Spezialisierung, Professionalisierung, Markt, Erwartungen der Gesellschaft, nachhaltige Produktion. Diese Entwicklungen gilt es in der Berufsbildung frühzeitig zu erkennen und aufzunehmen. Der positive Aufwärtstrend bei den Lernendenzahlen darf nicht blenden: Genügend gut ausgebildete Berufsleute mit den richtigen Kompetenzen zu haben, bleibt eine Herausforderung. 

Lebenslanges Lernen

Nach der beruflichen Grundbildung stehen im Bereich des Agrarsektors viele Wege offen. Mit einer konsequenten Weiterbildung beispielsweise mit einer Berufs- und Meisterprüfung lassen sich die Fachkenntnisse aus der Grundbildung mit betriebswirtschaftlichem Know-how und unternehmerischem Wissen ergänzen. Auch in der Landwirtschaft und ihren Berufen gilt die Leitlinie des lebenslangen Lernens. Die Lehre ist eine optimale Grundlage für den Start in die Arbeitswelt und bietet beste Möglichkeiten in alle Richtungen in und ausserhalb der Landwirtschaft.

Rückfragen

Loïc Bardet

Direktor Agora

Tel: 021 614 04 73
Mobile: 079 718 01 88

Martin Schmutz

Martin Schmutz

Leiter Geschäftsbereich Agriprof
Sekretär OdA AgriAliForm

Telefon 056 462 54 31
E-Mail martin.schmutz@agriprof.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Winzer und Weintechnologen an den SwissSkills 2018

04.04.18 | Vom 12. bis 16. September findet auf dem Gelände der Bernexpo mit den SwissSkills 2018 zum zweiten Mal eine nationale und übergreifende Berufsmeisterschaft statt. Die Winzer und Weintechnologen führen ebenfalls einen Wettbewerb durch. 12 Kandidierende kämpfen dabei um den Schweizermeistertitel.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
SwissSkills 2018: Nationale Berufsmeisterschaft zum zweiten

27.03.18 | Vom 12. bis 16. September findet auf dem Gelände der Bernexpo mit den SwissSkills 2018 zum zweiten Mal eine nationale und übergreifende Berufsmeisterschaft statt. Der Beruf Landwirt/in führt an diesem Anlass wiederum einen Wettkampf durch. 36 junge Berufsleute kämpfen dabei um den Titel als Schweizer Meister/in.

Mehr lesen
Stellungnahmen Entwurf der Personenzulassungsverordnung (E-PZV)

16.10.17 | Die Ausnahmen von der Verordnung müssen klarer definiert und formuliert werden. Momentan bewegen sich Landwirt/innen, welche Materialtransporte zu höchstens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit durchführen, im Graubereich. Die Chauffeurprüfung würde für diese Betroffenen einen grossen Aufwand bedeuten. Ausserdem werden die Inhalte dieser Prüfung bereits durch die Ausbildungen Landwirt/in EFZ und Gemüsegärtner/in EFZ abgedeckt.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision der Führerausweisvorschriften

16.10.17 | Schweizer Bauernfamilien und ihre Angestellten sind auf eine Vielzahl verschiedener Fahrzeuge angewiesen. Sei dies zum Bestellen der Äcker, für die Arbeiten auf dem Hof, für Transporte von Tieren und Material oder auch für Fahrten mit dem Personenwagen. Da sich diese Fahrzeuge in verschiedenen Zulassungskategorien befinden, ist die Landwirtschaft mehrfach von der Revision der Führerausweisvorschriften betroffen. Aus Sicht der Landwirtschaft gibt es keinen Grund, die bisherige Zulassungspraxis zur Kategorie G zu verschärfen. Ein obligatorischer Traktorfahrkurs sowie ein Lernfahrausweis dürfen daher nicht eingeführt werden. Ausserdem müssen die blauen Papierführerausweise weiterhin gültig bleiben. In der Schweiz wohnhafte ausländische Arbeitskräfte aus EU- und EFTA-Staaten sollen nicht mehr gezwungen werden, einen schweizerischen Führerausweis zu erwerben, wenn sie einen gültigen Ausweis aus ihrem Herkunftsland besitzen. Und schliesslich muss der Graubereich in der Chauffeurzulassungsverordnung für Landwirt/innen aufgehoben werden, sodass sie auch ohne Chauffeurprüfung gelegentlich Transporte durchführen können.

Mehr lesen
Stellungnahmen Teilrevision Chemikalien- und Biozidprodukteverordnung

15.05.17 | Der SBV als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft nimmt in enger Absprache mit der Organisation der Arbeitswelt (OdA AgriAliForm) zu den geplanten Änderungen wie folgt Stellung: Wir begrüssen den Entscheid gemäss Art. 66f, den Spielraum des Berufsbildungsgesetzes beim Beitragssatz maximal auszunutzen (50 %). Zedierung: Entgegen früherer Ankündigungen soll nun doch keine Zedierung der Beiträge an Dritte möglich sein. Wir verlangen, dass dies wieder aufgenommen wird. Anrechenbare Kursgebühren: Es ist wichtig, dass die Liste der anrechenbaren Kursgebühren breit, umfassend und klar formuliert und kommuniziert wird. Auszahlungszeitpunkt: Der Auszahlungszeitpunkt muss möglichst zeitnah erfolgen. Insbesondere bei der Überbrückungsfinanzierung ist dies von eminenter Bedeutung, da nur so die erwünschte Wirkung erzielt werden kann. Teilbeiträge, Abrechnung und Rückforderungen: Es ist sehr wichtig, dass wenn infolge Nichtbestehen von Modulprüfungen während den Vorbereitungskursen die Zulassungskriterien zur Berufsprüfung oder höheren Fachprüfung nicht erfüllt sind keine Rückforderungen fällig sind

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV)

04.05.17 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft nimmt in enger Absprache mit der Organisation der Arbeitswelt (OdA AgriAliForm) zu den geplanten Änderungen wie folgt Stellung: Wir begrüssen den Entscheid gemäss Art. 66f, den Spielraum des Berufsbildungsgesetzes beim Beitragssatz maximal auszunutzen (50 %). Zedierung: Entgegen früherer Ankündigungen soll nun doch keine Zedierung der Beiträge an Dritte möglich sein. Wir verlangen, dass dies wieder aufgenommen wird. Anrechenbare Kursgebühren: Es ist wichtig, dass die Liste der anrechenbaren Kursgebühren breit, umfassend und klar formuliert und kommuniziert wird. Auszahlungszeitpunkt: Der Auszahlungszeitpunkt muss möglichst zeitnah erfolgen. Insbesondere bei der Überbrückungsfinanzierung ist dies von eminenter Bedeutung, da nur so die erwünschte Wirkung erzielt werden kann. Teilbeiträge, Abrechnung und Rückforderungen: Es ist sehr wichtig, dass wenn infolge Nichtbestehen von Modulprüfungen während den Vorbereitungskursen die Zulassungskriterien zur Berufsprüfung oder höheren Fachprüfung nicht erfüllt sind keine Rückforderungen fällig sind.

Mehr lesen
Stellungnahmen Erlass der EKAS Richtlinie Nr. 2134 «Forstarbeiten»

05.04.17 | Die bäuerliche Waldarbeit hat einen hohen wirtschaftlichen Stellenwert und die Pflege des Waldes ist eine Leistung zu Gunsten der Bevölkerung. Die Unfallgefahren sind bei Forstarbeiten bekanntlich hoch und deshalb unterstützen wir generell die angestrebten Ziele der vorliegenden Richtlinie, das Unfallgeschehen und die Risiken für die Gesundheit zu reduzieren. Dennoch müssen die formulierten Schutzziele immer aus der Optik betrachtet werden, dass die Verhältnisse der betroffenen Branchen und deren Bedürfnisse angemessen berücksichtigt wer-den. Es geht dabei beispielsweise um die Anerkennung von Erfahrungen und früherer Kurse, wenn die Ausbildungsdauer festgelegt wird.

Mehr lesen
Stellungnahmen Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF; SR 412.101.61)

23.03.17 | Mit dem Artikel 3 Absatz 1 wird die frühere Unterscheidung des Umfangs von Bildungsgängen, die auf einschlägigen EFZ aufbauen und Bildungsgängen, die auf anderen Abschlüssen der Sekundarstufe II beruhen, aufgehoben. In der revidierten MiVo-HF wird der Mindestumfang generell mit 3600 Lernstunden beziffert. Weiter sollen mit dem Absatz 2 neu die begleitende Berufstätigkeit und die Praktika gleichbehandelt werden. Aus unserer Sicht bringen beide Anpassungen eine Vereinfachung der Handhabung, was der Schweizer Bauern-verband und die Organisation der Arbeitswelt (Oda Agri AliForm) begrüssen. Artikel 9, Absatz 1 Buchstabe c besagt, dass in den Rahmenlehrplänen die Angebotsformen mit den Lernstunden und deren Aufteilung festzulegen sind. Da die Rahmenlehrpläne gemäss Buchstabe b kompetenzorientiert formuliert werden, ist eine weitere Unterteilung in die Angebotsformen aus unserer Sicht nicht zielführend.

Mehr lesen