Hauptinhalt

Gleich lange Spiesse für Schweizer Zucker

Medienmitteilung des Schweizerischen Verbandes der Zuckerrübenpflanzer vom 17. September 2020

Die Zuckerrüben sind dieses Jahr stark von der virösen Vergilbung befallen und es drohen massive Ertragsverluste. Nach dem Neonicotinoidverbot 2019 sind die Pflanzen nicht mehr systemischen, das heisst während mehreren Wochen, vor oberirdischen Schädlingen geschützt und die durch Blattläuse übertragene viröse Vergilbung breitet sich stark aus. Deshalb haben zahlreiche EU-Länder Notzulassungen für neonicotinoidhaltige Pflanzenschutzmittel erlassen. Die Schweizer Zuckerrübenpflanzer fordern nun eine Gleichbehandlung. Sei es durch einen Einfuhrstopp für Zucker aus Ländern mit in der Schweiz nicht bewilligten Pflanzenschutzmitteln oder eine befristete Zulassung von neonicotinoidhalten Beizmitteln. Die Zeit soll genutzt werden, resistente Sorten und biologische Bekämpfungsstrategien zu finden. 

Seit dem 1.Januar 2019 ist das Beizen des Zuckerrüben-Saatgutes mit neonicotinoidhaltigen Mitteln in der Schweiz und in der EU verboten. Seither sind die Pflanzen nicht mehr systemisch, das heisst während mehreren Wochen, vor Schädlingen geschützt. Nach dem milden Winter zeigen sich die Folgen dieses Jahr besonders deutlich. Nachdem die Zuckerrübenjungpflanzen im Frühling durch Rübenerdflöhe geschwächt wurden, gab es anschliessend einen hohen Blattlausdruck. Dabei verursachen nicht die Schädlinge den Hauptschaden, sondern der von Blattläusen übertragener BYV Virus. Dieser lässt die Pflanzen vergilben, was zu Ertragsverlusten von 30 – 50% führt. Teile der Deutschschweiz und die ganze Westschweiz sind grossflächig betroffen und die Landwirte stehen vor der Aufgabe der Zuckerrübenproduktion. Zur Bekämpfung er Blattläuse steht nur noch ein einziger Wirkstoff (Pirimicarb) für Flächenbehandlungen zur Verfügung. Die Blattlauspopulation konnte 2020 mit diesem Wirkstoff nicht kontrolliert werden. Zudem führen die Flächenspritzungen zu höheren Einsatzmengen und der Einsatz eines einzigen Wirkstoffes zu Resistenzen. Der Schutz der Kulturen - einer der drei Pfeiler des Aktionsplan Pflanzenschutz - ist damit nicht mehr gewährleistete! In den kommenden Jahren muss mit einer weiteren, starken Verbreitung der virösen Vergilbung gerechnet werden.

Aus diesen Gründen haben zahlreiche EU-Länder inzwischen Sonderbewilligungen für die neonicotinoidhaltige Beizung erlassen oder erlauben den Einsatz mehrerer Wirkstoffe für die Behandlung der Kulturen. Die unterschiedlichen Zulassungspraktiken haben ungleichlange Spiesse auf dem Zuckermarkt zur Folge. Die Schweizer Zuckerwirtschaft ist in ihrer Wettbewerbsfähigkeit massiv benachteiligt. Sie fordert deshalb einen Einfuhrstopp für Zucker aus Ländern mit einer Zulassung für in der Schweiz nicht zugelassene Pflanzenschutzmitteln oder als Alternative eine auf drei Jahre befristete Zulassung von neonicotinoidhaltiger Saatgutbeizung in der Schweiz. Dies als Übergangslösung bis biologische Bekämpfungsmassnahmen, resistente Sorten und/oder alternative Wirkstoffe gefunden sind. Dazu sollen die Mittel für die Forschung aufgestockt und die Aktivitäten weiter intensiviert werden.

Ohne diese Massnahmen wird die Zuckerrübenfläche massiv zurückgehen und die beiden Zuckerfabriken können nicht mehr ausgelastet werden. Eine unabhängige Betriebswirtschaftsstudie hat gezeigt, dass Schweizer Zucker nur mit zwei Werken wirtschaftlich produziert werden kann. Der Verlust der Schweizer Zuckerwirtschaft hätte einen Wertschöpfungsverlust, die totale Abhängigkeit vom Ausland und den Import von nachweislich weniger nachhaltig produziertem Zucker zur Folge.

Rückfragen

Josef Meyer, Präsident Schweizer Zuckerrübenpflanzer SVZ, Mobile 079 606 10 21

Samuel Jenni, Leiter Fachstelle für Zuckerrübenanbau SFZ, 079 408 37 01

Andreas Blank, Verwaltungsratspräsident Schweizer Zucker, Mobile 079 334 35 26

Weitere Beiträge zum Thema