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Inkonsequente Pflanzenschutzmittelpolitik des Bundes!

Medienmitteilung des Schweizerischen Verbandes der Zuckerrübenpflanzer vom 12. November 2020

Der Verband der Schweizer Zuckerrübenpflanzer SVZ ist konsterniert. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat die von der Zuckerbranche geforderte befristete Notzulassung einer neonicotinoidhaltigen Beizung für Zuckerrüben nicht genehmigt. Dies, nachdem zahlreiche EU-Staaten Ausnahmebewilligungen für neonicotinoidhaltige Beizmittel erlassen haben. Der SVZ fordert nun zur Gleichbehandlung der einheimischen Zuckerproduktion, dass nur noch Zucker importiert wird, der mit in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmittel hergestellt wurde.

Die Zuckerrüben waren dieses Jahr stark von der virösen Vergilbung befallen. In den stark betroffenen Gebieten führte dies zu Ertragsverlusten von 30 bis 50%. Nach dem EU-weiten Neonicotinoidverbot 2019 können die Pflanzen nicht mehr systemisch, das heisst während mehreren Wochen, vor oberirdischen Schädlingen geschützt werden. Die durch Blattläuse übertragene viröse Vergilbung BYV (Beet Yellow Virus) breitete sich daher stark aus. Deshalb haben zahlreiche EU-Länder Notzulassungen für neonicotinoidhaltige Beizmittel erlassen. Zuletzt hat Frankreich, der grösste Zuckerhersteller Europas, die gesetzliche Grundlage dazu geschaffen.  

Der SVZ ist enttäuscht über die Ablehnung des Antrages. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Abstimmungen zu den Pflanzenschutz-Initiativen mag dieser politische nachvollziehbar sein, agronomisch ist er aber falsch. Zuckerrüben blühen im Anbaujahr nicht und eine negative Wirkung der Zuckerrübensaatgutbeizung auf Bienen wurde bisher nie nachgewiesen. Zudem hat der SVZ dem Bund konstruktive Vorschläge für wirkungsvolle Begleitmassnahmen unterbreitet. Zwar bewilligte das BLW zwei Wirkstoffe für Flächenspritzungen. Ob die Blattlausepidemie und die Verbreitung der virösen Vergilbung damit gestoppt werden können, wird sich zeigen und hängt stark von der Witterung sowie der Wirksamkeit der neuen Blatt-Insektizide ab.

Der negative Entscheid stellt den Schweizer Zuckerrübenanbau vor riesige Herausforderungen und es muss befürchtet werden, dass die Schweizer Zuckerwirtschaft in ihren Grundfesten gefährdet ist.

Die Ablehnung der befristeten Notzulassung führt zu einem massiven Wettbewerbsnachteil der einheimischen Zuckerproduktion und hat hohe Importmengen von nachweislich weniger nachhaltig produziertem Zucker zur Folge. Die Ungleichbehandlung der Schweizer Zuckerrübenpflanzer mit den europäischen Mitbewerbern muss Folgen haben. Der Schweizer Zuckerrübenverband fordert daher mit Nachdruck, dass nur noch Zucker importiert wird, der ohne Pflanzenschutzmittel hergestellt wurde, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Entsprechende Anträge wurden im Parlament bereits im September eingereicht.

Parallel dazu müssen die Züchtungsunternehmen unter Hochdruck so schnell wie möglich tolerante Sorten entwickeln und diese der Schweizerischen Fachstelle für Zuckerrübenbau (SFZ) zur Anbauprüfung zur Verfügung stellen. Alternative Bekämpfungsmöglichkeiten gegen Blattläuse und andere Schädlinge müssen gefunden und getestet werden. Die SVZ begrüsst das vom Bundesrat in Auftrag gegebene Forschungspaket. Die SFZ wird 2021 erneut den Blattlaus-Warndienst aktivieren und dazu die exakten Behandlungszeitpunkte für die neu zugelassenen Blattinsektizide definieren.

Rückfragen

Josef Meyer, Präsident Schweizer Zuckerrübenpflanzer SVZ, Mobile 079 606 10 21

Samuel Jenni, Leiter Fachstelle für Zuckerrübenanbau SFZ, 032 391 68 00

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