Hauptinhalt

Inkonsequente Pflanzenschutzmittelpolitik des Bundes!

Medienmitteilung des Schweizerischen Verbandes der Zuckerrübenpflanzer vom 12. November 2020

Der Verband der Schweizer Zuckerrübenpflanzer SVZ ist konsterniert. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat die von der Zuckerbranche geforderte befristete Notzulassung einer neonicotinoidhaltigen Beizung für Zuckerrüben nicht genehmigt. Dies, nachdem zahlreiche EU-Staaten Ausnahmebewilligungen für neonicotinoidhaltige Beizmittel erlassen haben. Der SVZ fordert nun zur Gleichbehandlung der einheimischen Zuckerproduktion, dass nur noch Zucker importiert wird, der mit in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmittel hergestellt wurde.

Die Zuckerrüben waren dieses Jahr stark von der virösen Vergilbung befallen. In den stark betroffenen Gebieten führte dies zu Ertragsverlusten von 30 bis 50%. Nach dem EU-weiten Neonicotinoidverbot 2019 können die Pflanzen nicht mehr systemisch, das heisst während mehreren Wochen, vor oberirdischen Schädlingen geschützt werden. Die durch Blattläuse übertragene viröse Vergilbung BYV (Beet Yellow Virus) breitete sich daher stark aus. Deshalb haben zahlreiche EU-Länder Notzulassungen für neonicotinoidhaltige Beizmittel erlassen. Zuletzt hat Frankreich, der grösste Zuckerhersteller Europas, die gesetzliche Grundlage dazu geschaffen.  

Der SVZ ist enttäuscht über die Ablehnung des Antrages. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Abstimmungen zu den Pflanzenschutz-Initiativen mag dieser politische nachvollziehbar sein, agronomisch ist er aber falsch. Zuckerrüben blühen im Anbaujahr nicht und eine negative Wirkung der Zuckerrübensaatgutbeizung auf Bienen wurde bisher nie nachgewiesen. Zudem hat der SVZ dem Bund konstruktive Vorschläge für wirkungsvolle Begleitmassnahmen unterbreitet. Zwar bewilligte das BLW zwei Wirkstoffe für Flächenspritzungen. Ob die Blattlausepidemie und die Verbreitung der virösen Vergilbung damit gestoppt werden können, wird sich zeigen und hängt stark von der Witterung sowie der Wirksamkeit der neuen Blatt-Insektizide ab.

Der negative Entscheid stellt den Schweizer Zuckerrübenanbau vor riesige Herausforderungen und es muss befürchtet werden, dass die Schweizer Zuckerwirtschaft in ihren Grundfesten gefährdet ist.

Die Ablehnung der befristeten Notzulassung führt zu einem massiven Wettbewerbsnachteil der einheimischen Zuckerproduktion und hat hohe Importmengen von nachweislich weniger nachhaltig produziertem Zucker zur Folge. Die Ungleichbehandlung der Schweizer Zuckerrübenpflanzer mit den europäischen Mitbewerbern muss Folgen haben. Der Schweizer Zuckerrübenverband fordert daher mit Nachdruck, dass nur noch Zucker importiert wird, der ohne Pflanzenschutzmittel hergestellt wurde, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Entsprechende Anträge wurden im Parlament bereits im September eingereicht.

Parallel dazu müssen die Züchtungsunternehmen unter Hochdruck so schnell wie möglich tolerante Sorten entwickeln und diese der Schweizerischen Fachstelle für Zuckerrübenbau (SFZ) zur Anbauprüfung zur Verfügung stellen. Alternative Bekämpfungsmöglichkeiten gegen Blattläuse und andere Schädlinge müssen gefunden und getestet werden. Die SVZ begrüsst das vom Bundesrat in Auftrag gegebene Forschungspaket. Die SFZ wird 2021 erneut den Blattlaus-Warndienst aktivieren und dazu die exakten Behandlungszeitpunkte für die neu zugelassenen Blattinsektizide definieren.

Rückfragen

Josef Meyer, Präsident Schweizer Zuckerrübenpflanzer SVZ, Mobile 079 606 10 21

Samuel Jenni, Leiter Fachstelle für Zuckerrübenanbau SFZ, 032 391 68 00

Weitere Beiträge zum Thema

AGRISTAT aktuell
AGRISTAT Aktuell 02-18: Bedeutung der Landwirtschaft für den Arbeitsmarkt

12.03.18 | Obwohl die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe und damit die Anzahl der in der Landwirtschaft beschäftigten Personen stetig zurückgeht, spielt die Schweizer Landwirtschaft als Produzentin von Nahrungsmitteln wirtschaftlich eine wichtige Rolle. In der politischen Debatte interessiert die Frage, wie viele Arbeitsplätze direkt und indirekt von der heimischen Landwirtschaft abhängen. Gemäss unseren Schätzungen kann davon ausgegangen werden, dass rund 297 000 Vollzeitäquivalente oder 7,4 % in Abhängigkeit zur Schweizer Landwirtschaft stehen, 156 000 Vollzeitäquivalente oder 3,9 % hängen vollständig von der Landwirtschaft ab.

Mehr lesen
Stellungnahmen Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten

28.02.18 | L'USP estime que les restrictions proposées en matière de publicité ainsi que les procédures en matière de con-trôles des entreprises atteignent une limite supérieure et que tout renforcement serait une entrave aux principes de notre constitution de liberté de commerce et de responsabilité personnelle. L'USP estime qu'une approche aussi restrictive pourrait représenter un précédent dangereux dans d'autres domaines de consommation comme par exemple la consommation de sucre ou de viande. Vi-à-vis des adultes, une information complète et neutre est préférable à une stratégie de prohibition. D'autres renforcements ne devraient pas intervenir dans le cadre des ordonnances d'application.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Bisherige Lösung beim Zucker benachteiligt die Schweizer Produzenten

23.02.18 | Der einheimische Zuckerrübenanbau und damit die Produktion von Schweizer Zucker sind ohne politische Massnahmen akut gefährdet. Das ist die Hauptbotschaft einer gemeinsamen Medienkonferenz des Schweizer Bauernverbands, der Zuckerrübenpflanzer und der Zuckerindustrie in der Zuckerfabrik Aarberg. Der Grund ist die einseitige Änderung der Zuckermarktordnung der europäischen Union (EU). Nach der Aufhebung der Quoten und Exportbeschränkungen explodiert ihre Zuckerproduktion. Überschussmengen gelangen zu Tiefstpreisen in die Schweiz, während die EU andererseits einen hohen Zoll auf Zucker für Importe beibehält. Das Parlament hat nun die Möglichkeit, den Grenzschutz von Seiten der Schweiz ebenfalls anzupassen, damit die Schweizer Produktion wieder gleich lange Spiesse erhält und auf dem Markt bestehen kann.

Mehr lesen
Stellungnahmen Aufnahme alter Wirkstoffe in Anhang 10 der PSMV

09.05.17 | Aldicarb: Die Produktion des Wirkstoffs wurde bereits seit längerem eingestellt und dieser wird heute nicht mehr eingesetzt. Wir bedauern, dass kein Wirkstoff für die Bekämpfung des Rübenkopfälchens mehr verfügbar ist. Wenn der Wirkstoff Maneb wegfällt, sind aktuell noch alternative Fungizide verfügbar. Der Wirkstoff Linuron ist ein sehr bedeutendes Herbizid. Der drohende Wegfall der Linuron-Produkte wird in manchen Kulturen zu Lückenindikationen führen. Insbesondere bei: Knollenfenchel, Sellerie, Nüsslisalat, Küchenkräuter. Bei den Sonnenblumen, Soja und Ackerbohnen ist die Wirkstoffpalette bereits heute klein. Wenn Linuron als Wirkstoff wegfällt steigt das Risiko für Resistenzen. Um den Schutz der Kulturen zu gewährleisten und Resistenzen zu vermeiden, beantragen wir, Linuron weiterhin zu bewilligen.

Mehr lesen