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Sauberes Trinkwasser ist ein gemeinsames Anliegen

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 15. August 2019 

Der heute vom Bundesamt für Umwelt veröffentlichte Bericht zur nationalen Grundwasserbeobachtung zeigt, dass es Anstrengungen auf allen Ebenen braucht, um auch künftig den Schutz des Trinkwassers zu gewährleisten. Die Landwirtschaft macht ihre Hausaufgaben. 

Das Bundesamt für Umwelt hat heute den Bericht der nationalen Grundwasserbeobachtung (NAQUA) für die Jahre 2007 bis 2016 veröffentlicht. Dieser zeigt, dass die Anforderungswerte in diesem Zeitraum in Bezug auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände an 98 Prozent aller Messstellen eingehalten worden sind. Dies im Gegensatz zu anderen Rückständen aus Gesellschaft und Industrie: Zum Beispiel wird der Grenzwert bei halogenierten Kohlenwasserstoffen an vier Prozent der Messstellen überschritten. Für andere Stoffe wie Medikamente – die oft im Grundwasser zu finden sind – gibt es beim Trinkwasser keine Anforderungswerte. 

Die untersuchte Periode liegt vor der Einführung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutzmittel im Spätsommer 2017. Seither gilt dem Gewässerschutz eine noch höhere Priorität. 51 konkrete Massnahmen, verbindliche Ziele und Fristen sorgen dafür, dass möglichst keine schädlichen Einträge aus der Landwirtschaft in die Grund- und Oberflächengewässer erfolgen. Zusätzlich laufen zahlreiche kantonale Ressourcenprojekte im Bereich Pflanzenschutz mit grosser Beteiligung von Seiten der Bauernfamilien. 

Bei den von der Wissenschaft als «nicht problematisch» und damit «nicht relevant» eingestuften Metaboliten hat sich in den letzten Monaten eine Änderung ergeben. Chlorothalonil – ein Wirkstoff, der in verschiedenen Fungiziden im Getreide-, Gemüse- und Weinbau eingesetzt wird – galt bisher als «nicht relevant». Entsprechend war dafür auch kein Anforderungswert festgesetzt. Seit kurzem beurteilt die Europäische Gesundheitsbehörde und in der Folge die Schweizer Behörde diesen als «relevant». Obwohl die Belastung des Trinkwassers unverändert ist, ergab sich plötzlich eine neue Ausgangslage. Einzelne Wasserversorger mussten Massnahmen ergreifen, weil der Stoff den neu geltenden Anforderungswert von 0.1 µg/l überstieg. Das Beispiel Chlorothalonil zeigt, dass das System funktioniert und die zuständigen Behörden bei neuen Erkenntnissen handeln. Es wurde bereits angekündigt, dass Chlorothalonil die Bewilligung noch diesen Herbst entzogen wird. Sauberes Trinkwasser ist ein gemeinsames Anliegen aller, auch der Landwirtschaft. Diese trägt den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel voll mit und setzt die Massnahmen um. Es besteht entsprechend kein Grund für (politisch gefärbten) und einseitig auf die Landwirtschaft ausgerichteten Alarmismus. 

Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass aktuell 42 Prozent aller Grundwasserfassungen nicht bundesrechtskonform ausgeschieden sind, ebenso wenig die Zuströmbereiche. Es sind folglich die Kantone und damit die zuständigen Behörden selber, die ihre Aufgaben zum Schutz des Trinkwassers noch nicht ausreichend gemacht haben. Gemäss Bundesamt für Umwelt liesse sich mit einer konsequenten Umsetzung aller bestehenden Vorgaben die aktuellen Probleme zu einem grossen Teil lösen.

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

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Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
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Martin Rufer

Martin Rufer

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Telefon 077 438 90 88
E-Mail david.brugger@sbv-usp.ch

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