SBV-News
SBV-News Nr. 22 (25. – 29. Mai 2020)
02.06.20
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Lebensmittel tierischer Herkunft sollen künftig mit dem Vermerk «ohne Gentechnik hergestellt» gekennzeichnet werden, wenn bei der Fütterung auf gentechnisch veränderte Pflanzen verzichtet wurde. Heute ist dies in der Schweiz nur dann erlaubt, wenn während des gesamten Herstellungsprozesses darauf verzichtet wird. Umgekehrt musste bei ausländischen Produkten nicht deklariert werden, dass Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen eingesetzt wurden. Der Bundesrat korrigierte diesen Wettbewerbsnachteil für die heimische Landwirtschaft. Was unsere Nachbarländer Österreich, Deutschland und Frankreich schon lange dürfen, ist nun auch endlich in der Schweiz möglich!