Agrarpolitik

Entwicklung der Agrarpolitik von der AP22+ zur AP30+

Die Weiterentwicklung der Schweizer Agrarpolitik nahm ihren Anfang bei der Agrarpolitik 2022+ (AP22+). Während der parlamentarischen Beratung zeigte sich, dass die Vorlage verschiedene Zielkonflikte beinhaltete. Einerseits sollte die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft gestärkt werden, andererseits waren zusätzliche Anforderungen im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit vorgesehen. Gleichzeitig wurde befürchtet, dass die vorgesehenen Massnahmen den Selbstversorgungsgrad senken könnten und damit im Spannungsfeld zum Verfassungsauftrag der Ernährungssicherheit gemäss Artikel 104a der Bundesverfassung stehen.

Aus diesen Gründen beschlossen National- und Ständerat im Jahr 2021, die Beratung der AP22+ zu sistieren. Statt die Reform wie geplant umzusetzen, erhielt der Bundesrat den Auftrag, die langfristige Ausrichtung der Schweizer Agrarpolitik zu überarbeiten und offene Fragen zu Ernährungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit vertieft zu klären. Gleichzeitig sollten einzelne dringliche Massnahmen unabhängig von der Gesamtreform schrittweise umgesetzt werden.

Als erste Etappe erfolgte die Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 19.475 «Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffverluste reduzieren». Die entsprechenden Verordnungsanpassungen traten ab 2023 schrittweise in Kraft und umfassen Massnahmen zur Reduktion der Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Verringerung der Nährstoffverluste.

Die zweite Etappe bildet das Mini-Paket der AP22+, dessen Massnahmen seit 2025 schrittweise umgesetzt werden. Im Vordergrund stehen dabei insbesondere die wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit der Landwirtschaft, beispielsweise die Unterstützung von Ernteversicherungen, der obligatorische Sozialversicherungsschutz, die Förderung der Digitalisierung sowie die Zusammenlegung der Programme Vernetzung und Landschaftsqualität.

Parallel dazu erarbeitete der Bundesrat die Grundlagen für die zukünftige Agrarpolitik. Am 22. Juni 2022 verabschiedete er den Bericht zur künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Darin wird eine Weiterentwicklung der Agrarpolitik hin zu einer umfassenden Ernährungspolitik vorgeschlagen, welche die gesamte Wertschöpfungskette von der Produktion über die Verarbeitung bis zum Konsum einbezieht. Zu den Zielen gehören die Sicherung des Selbstversorgungsgrades, die Reduktion der Bürokratie, eine nachhaltigere Lebensmittelproduktion sowie mehr unternehmerischer Handlungsspielraum für die Landwirtschaft.

Auf dieser Grundlage laufen heute die Arbeiten an der Agrarpolitik 2030+ (AP30+). Am 18. Februar 2026 stellte der Bundesrat die Eckwerte der AP30+ vor und beauftragte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), bis zum dritten Quartal 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Ziel ist es, die neue Agrarpolitik per 2030 in Kraft zu setzen.

Entwicklung der Agrarpolitik AP22+ bis AP30+

 

  1. 2021

    Sistierung AP22+ im Parlament
    Zielkonflikte bereinigen und überarbeiten

  2. 2022

    Bericht des Bundesrates zur
    «Zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik»

  3. 2023

    Umsetzung Parlamentarische Initiative 19.475
    Reduktion Pflanzenschutzmittelrisiken und Nährstoffverluste

  4. 2025

    Umsetzung Mini-Paket AP22+
    Fokus auf wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit

  5. 2026

    Publikation Eckwerte AP30+ durch Bundesrat
    Vernehmlassung der Gesetzes-Änderungen

  6. 2027–2028

    Veröffentlichung Botschaft und parlamentarische Beratung
    Ausarbeitung der neuen Agrarpolitik

  7. 2029

    Vernehmlassung der Verordnungs-Anpassungen

  8. 2030

    Inkrafttreten AP30+
    Neue Agrarpolitik ab 2030

Position des Schweizer Bauernverband zur AP30

Der Schweizer Bauernverband (SBV) fordert, dass die nächste Agrarpolitik für zwölf Jahre gelten soll. Dadurch sollen die Landwirtschaftsbetriebe mehr Planungssicherheit erhalten. Ausserdem soll die produzierende Landwirtschaft stärker gefördert werden, um die inländische Lebensmittelproduktion zu sichern. Der SBV verlangt zudem, dass auch die nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette, wie Verarbeitung und Detailhandel, ihren Beitrag zur Erreichung der agrarpolitischen Ziele leisten. Weiter kritisiert der Verband, dass die wirtschaftliche Situation vieler Bauernfamilien ungenügend berücksichtigt wird und fordert konkrete Verbesserungen. Auch die Digitalisierung soll einen praktischen Nutzen bringen, indem sie die Betriebe entlastet und den administrativen Aufwand verringert.

Die Umsetzung der vorgeschlagenen Weiterentwicklung erfolgt schrittweise in mehreren Etappen. 1. Etappe: Parlamentarische Initiative 19.475 «Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel und Nährstoffverluste reduzieren»

Dringend umzusetzende Massnahmen aus der AP22+, die die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel sowie die Nährstoffverluste beim Umgang mit (Hof-)Düngern reduzieren sollen, wurden in Form von Verordnungsanpassungen ab 2023 umgesetzt (Aufzählung nicht abschliessend):

  • Reduktion des Basisbeitrags um 200.- CHF pro Hektar
  • Aufhebung der Obergrenze von 70'000.- CHF pro SAK
  • Aufhebung des 10%-Toleranzbereichs in der Suisse-Bilanz (ab 2024)
  • Aufhebung des Verbotes für Vorauflaufbehandlungen im Getreide ab dem 10. Oktober
  • Wirkstoffe mit einem erhöhten Risikopotenzial für Oberflächengewässer oder Grundwasser dürfen grundsätzlich nicht angewendet werden
  • Einführung neuer Produktionssystembeiträge

2. Etappe: Umsetzung Mini-Paket AP22+ ab 2025

Massnahmen im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit aus der AP22+ treten 2025 in Kraft (Aufzählung nicht abschliessend):

  • Unterstützung bei Ernteversicherungen
  • Obligatorischer Sozialversicherungsschutz
  • Förderung Digitalisierung
  • Zusammenlegung Vernetzung und Landschaftsqualität

3. Etappe: Künftige Agrarpolitik ab 2030 in einem gesamtheitlichen Ernährungssystem

Der Bundesrat schlägt folgendes vor:

  • Handlungsspielräume vergrössern und administrativer Aufwand reduzieren
    • Künftig sollen Direktzahlungen stärker an erzielten Ergebnissen statt an Vorgaben ausgerichtet werden. Dadurch erhalten landwirtschaftliche Betriebe mehr Handlungsspielraum. Gleichzeitig sollen Digitalisierung und bessere Datenlösungen den administrativen Aufwand reduzieren..
  • Gutes Funktionieren der Märkte unterstützen
    • Mit dem Ausbau der Marktbeobachtung und der Stärkung von Selbsthilfemassnahmen soll die Marktposition der Bauernfamilien verbessert und die Wertschöpfung erhöht werden.
  • Produktionsgrundlagen und Ressourceneffizienz verbessern
    • Für die Ernährungssicherheit sollen die Produktionsgrundlagen geschützt und Ressourcen effizient genutzt werden. Dazu sind unter anderem Massnahmen zum Kulturschutz, zur Insektenförderung, zu nachhaltigen Technologien, zur Beratung sowie zur Förderung pflanzlicher Kulturen für die menschliche Ernährung vorgesehen.
  • Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette fördern
    • Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel und informierte Kaufentscheide sollen die Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette für ein nachhaltiges Ernährungssystem stärken.

Kontaktperson

Michelle Schenk-Wyss

Leiterin Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

Belpstrasse 26, 3007 Bern
michelle.schenk-wyss@sbv-usp.ch 
Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

  

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