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Agriexpert

Agriexpert bietet Beratungen und Gutachten in den Bereichen Bewertung, Recht, Treuhand, Steuern, Entschädigung, Liegenschaften, Unternehmensplanung und Bauberatung. Von der 100jährigen Erfahrung profitieren nicht nur die Schweizer Bäuerinnen und Bauern, sondern auch Behörden und Gerichte. Bei konkreten Fragen steht Ihnen unser kostenloser Auskunftsdienst zur Verfügung.

 

Kontaktperson

Martin Goldenberger

Immobilien-Schätzer mit eidg. FA

Bereichsleiter Bewertung & Recht und Leiter Agriexpert
Fachverantwortlicher Agrarrecht & Bewertung

Tel. Sekretariat: 056 462 52 61
E-Mail: martin.goldenberger@agriexpert.ch

  

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SBV-News SBV-News Nr. 1 (04. – 10.01.2021)

12.01.21 | Der SBV konnte aufgrund der Corona-Situation seine traditionelle Neujahr-Medienkonferenz auf einem Bauernhof nicht durchführen. Stattdessen versandte der SBV den Medienrohstoff und eine Medienmitteilung zum Thema «Idealvorstellung versus Realität» und bot den Medienschaffenden digitale, individuelle Interviews mit Exponenten des SBV an. Dies nutzen einige Medien. Die Resonanz war aber nicht gleich wie die Medienkonferenzen auf einem Bauernhof. Sobald Corona es zulässt, wird der SBV – auch im Hinblick auf die Abstimmungen vom kommenden Juni – wieder Anlässe auf Höfen durchführen.

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Stellungnahmen Totalrevision Rohrleitungssicherheitsverordnung (RLSV) und Teilrevision Leitungsverord-nung (LeV), Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) und Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)

21.12.20 | Die Schweizer Landwirtschaft kann über die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien einen beachtlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Nebst den wichtigen Fördermassnahmen haben aber auch technische und organisatorische Rahmenbedingungen einen Einfluss auf die Attraktivität des Zubaus erneuerbarer Energien. Auf der anderen Seite sind Landwirte und Landwirtinnen als Grundeigentümer indirekt betroffen infolge der Durchleitungen von Stromversorgungen und Rohrleitungen. Im Folgenden halten wir unsere Position zu verschiedenen Punkten, welche die Landwirtschaft betreffen, fest.

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Stellungnahmen Revision des Obligationenrechts (Baumängel)

09.11.20 | Der Schweizer Bauernverband begrüsst die vorgeschlagene Revision des Obligationenrechts im Bereich der Bau-mängel. Insbesondere die Verlängerung der Rügefrist auf 60 Tage ist im Interesse der Bauherren. Es ist an der Zeit, dass die oftmals als unsachlich streng wahrgenommene Gesetzesbestimmung («Sofort-Rüge») beseitigt und durch eine klare und faire Regelung ersetzt wird. Damit wird das Vertrauen in das Rechtssystem gestärkt.

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Stellungnahmen Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefallverordnung)

09.11.20 | Die Härtefallregelung soll Unternehmen helfen, die besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind. In Anbe-tracht der aussergewöhnlichen Situation sind Härtefallhilfen angezeigt und werden vom Schweizer Bauernver-band (SBV) unterstützt. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Pandemie und den beschlossenen Massnahmen wird aber der Maximalzuschuss des Bundes von 200 Millionen Franken wohl kaum ausreichen. Der Gesamtbetrag des Bundes ist in Rücksprache mit den Kantonen nochmals zu überprüfen.

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Stellungnahmen Stellungnahme: Teilrevision des MWSTG (Weiterentwicklung der MWST) und der MWSTV

12.10.20 | Mit der Teilrevision werden Wettbewerbsnachteile für inländische Versand- und Detailhandelsunternehmungen beseitigt. Auch können mit dieser Gesetzesänderung Missbräuche bei «Serien-Konkursiten» besser vorgebeugt werden. Mit der Einführung einer freiwilligen jährlichen Abrechnung mit Akontozahlungen sollen die Unternehmungen in administrativer Hinsicht entlastet bzw. der Prozess vereinfacht werden.

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SBV-News SBV-News Nr. 37 (7. – 11.9.2020)

14.09.20 | Der Vorstand befasste sich mit dem Stand der Beratung zur AP22+ und den entsprechenden Kommissionsentscheiden, dem Stand der Arbeiten bezüglich der Abstimmungen über die Trinkwasser- und Pestizidfrei-Initiative sowie den eingereichten Doppelinitiativen Biodiversität und Landschaft. Weiter diskutierte er die den Themen der eidgenössischen Abstimmungen von Ende November und das Referendum gegen das Freihandelsabkommen mit Indonesien. Die Parolen für Volksabstimmungen fasst die Landwirtschaftskammer. Schliesslich informierte er sich über die geplante neue Markenstrategie «Schweizer Bauern» und nahm verschiedene Wahlen vor.

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Stellungnahmen 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen

30.03.20 | Stellungnahme: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen Sehr geehrte Damen und Herren Mit Ihrem Schreiben vom 16. Januar 2020 laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu nehmen. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angelegenheit ver-nehmen zu lassen. Die Landwirtschaft ist von der Abschaffung der Stempelsteuer nicht direkt betroffen. Allerdings sind zahlreiche Reformen (wie STAF, Reform der Verrechnungssteuer, Kinderdrittbetreuungskosten, Revision des Aktienrechtes, Aufhebung der Industriezölle, Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer, Abschaffung der Hei-ratsstraffe usw.) verabschiedet oder in deren Vorbereitung. Die finanziellen Auswirkungen können hierzu noch nicht abgeschätzt werden. Berücksichtigt man aber die prognostizierten Mindereinnahmen von rund zwei Milliar-den Franken pro Jahr infolge der Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgaben, wird sich der finanz-politische Handlungsspielraum des Bundes drastisch verringern. Mit all den geplanten Reformen sind die finanziellen Auswirkungen nicht abzuschätzen. Zudem sind keinerlei Kom-pensationsmassnahmen vorgesehen. Es ist mehr als nur fraglich, ob die Steuerausfälle beim Wegfall der Stempel-steuer mittelfristig kompensiert werden können. Vielmehr muss aufgrund der Schuldenbremse davon ausgegan-gen werden, dass Sparmassnahmen eingeleitet werden müssen, um den Bundeshaushalt ins finanzielle Gleichge-wicht zu bringen. Wir teilen deshalb die Befürchtung der Kommissionminderheit, dass es angesichts der zahlreichen laufenden und anstehenden Steuerreformen unverantwortlich ist, auf die Vorentwürfe - ohne dass eine wirklich ausgewiesene Notwendigkeit besteht - einzutreten. Aus diesem Grund lehnt der SBV die beiden Vorentwürfe ab. Wir hoffen, dass Sie unser Anliegen berücksichtigen, und danken Ihnen nochmals für die Möglichkeit zur Stellung-nahme.

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SBV-News SBV-News Nr. 9 (24. – 28.02.2020)

03.03.20 | Landwirtschaftskammer wählt neuen SBV-Direktor Die Landwirtschaftskammer (LAKA) – das Parlament der Bäuerinnen und Bauern – stand für einmal unter einem speziellen Stern. Deren Mitglieder wählten mit Martin Rufer den erst siebten Direktor des SBV in der fast 125-jährigen Verbandsgeschichte. Er wird die Leitung am 1. April 2020 von Jacques Bourgeois übernehmen. Die LAKA nahm zudem eine erste Beurteilung der vom Bundesrat vorgestellten Botschaft zur AP 22+ vor. Diese sieht enor-me Mehraufwände, hohe Kosten und gleichzeitig Mindererträge für die Bauernfamilien vor. Weiter verabschiede-te die LAKA das Budget 2020 und brachte sich zum AP-Verordnungspaket 2020 sowie zum Projektstand der Be-kämpfung der Pflanzenschutzmittel-Initiativen auf den neusten Stand.

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