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Agriexpert

Agriexpert bietet Beratungen und Gutachten in den Bereichen Bewertung, Recht, Treuhand, Steuern, Entschädigung, Liegenschaften, Unternehmensplanung und Bauberatung. Von der 100jährigen Erfahrung profitieren nicht nur die Schweizer Bäuerinnen und Bauern, sondern auch Behörden und Gerichte. Bei konkreten Fragen steht Ihnen unser kostenloser Auskunftsdienst zur Verfügung.

 

Kontaktperson

Martin Goldenberger

Immobilien-Schätzer mit eidg. FA

Bereichsleiter Bewertung & Recht und Leiter Agriexpert
Fachverantwortlicher Agrarrecht & Bewertung

Tel. Sekretariat: 056 462 52 61
E-Mail: martin.goldenberger@agriexpert.ch

  

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Stellungnahmen Revision der Anleitung zur Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes und den damit verbundenen Änderungen der dazugehörenden Verordnungen

25.08.17 | Der landwirtschaftliche Ertragswert ist ein zentrales Element bei Betriebsübergaben innerhalb der Familie. Es handelt sich dabei nicht um ein Privileg des Betriebsnachfolgers / der Betriebsnachfolgerin. Der Ertragswert ist jene ausschlaggebende Bedingung, welche den Fortbestand des landwirtschaftlichen Gewerbes innerhalb der Familie sicherstellt. Damit wird auch das Kulturland nachhaltig erhalten und geschützt. Müssten die Betriebe durch die nachfolgende Generation zum Verkehrswert gekauft werden, so wäre eine landwirtschaftliche Produktion nicht mehr wirtschaftlich. Die Produktionsgrundlage würde den selbstbewirtschaftenden Landwirten entzogen und könnte höchstens noch von Grossgrundbesitzern gepachtet werden. Der landwirtschaftliche Ertragswert verhindert im Zusammenspiel mit den anderen Bestimmungen des BGBB schädliche Spekulationen mit dem für uns so wertvollen Boden.

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Stellungnahmen Revision der Mehrwertsteuerverordnung

03.04.17 | Die beiden ergänzten Artikel (Art. 79 Abs. 3 MWSTV und Art. 81 Abs. 5 MWSTV) unterstützen wir mit Vorbehalt. Aus unserer Sicht muss in der Praxis eine klare Regel gefunden werden, was unter „in geringerem Umfang“ oder „in grösserem Umfang“ verstanden wird. Eine gewisse Toleranzbreite, welche in der MWST-Info 12 Saldosteuersätze festzulegen ist, sollte gewährt werden. Mit Ausnahme der Bemerkungen zu den vorgenannten Artikeln 79 und 81 stimmt der SBV der Revision der MWST-Verordnung zu.

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SBV-News SBV-News Nr. 9 (27.02. – 03.03.2017)

08.03.17 | Vom 25. Februar bis 5. März fand in Paris der 54. Salon International de l'Agriculture statt. Der SBV nahm am offiziellen Empfang der Schweizer Delegation mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann teil und besuchte einen spannenden Workshop zum Thema Digitalisierung in der Landwirtschaft. Dazu gab’s kreative Präsentationen von verschiedenen Start-ups. Die Vorträge fanden in Form von Speed-Datings mit den Geschäftsführern dieser Unternehmen statt. Diese waren meist nicht älter als 30 Jahre alt und entsprachen so gar nicht dem Bild, das wir normalerweise von CEO’s haben. Wie vielfältig und überraschend Landwirtschaft doch sein kann!

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Stellungnahmen 15.410 Pa. Iv. Mehrwertsteuer - Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

17.02.17 | Der SBV begrüsst den Grundsatzentscheid, dass der MwSt-Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen weiterhin gelten soll. Der SBV anerkennt die Schwierigkeiten der Branche aufgrund des sich schnell wandelnden Markts sowie der Wechselkursschwankungen, indem er eine unbefristete Verankerung des Sondersatzes unterstützt.

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SBV-News SBV-News Nr. 4 (23.01. – 27.01.2017)

01.02.17 | Bereits zu Jahresbeginn wartete auf die Geschäftsführer und Präsidenten der SBV-Mitgliedorganisationen an der der Konferenz der operativen Leiter eine reich befrachtete Traktandenliste. Im Zentrum standen die Situation auf den Märkten – insbesondere in der Milchwirtschaft, die Initiative für Ernährungssicherheit und der Gegenentwurf des Bundesrates dazu, die Unternehmenssteuerreform III, die Grundstückgewinnsteuer, die Anpassung der produktbezogenen Beiträge, die Reform „Altersvorsorge 2020“ sowie der wachsende Druck auf Bauernfamilien und die damit einhergehende psychische und physische Überlastung. Zu Letzterem gibt’s auf der SBV-Webseite unter www.sbv-usp.ch/de/services/brauchen-sie-hilfe/ eine umfassende Zusammenstellung der bestehenden Hilfsangebote.

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