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Arbeitskräfte

Der Dienstleistungsbereich Agrimpuls des Bauernverbands vermittelt ausländische Arbeitskräfte und Praktikanten für Schweizer Bauernhöfe. Mehr Informationen dazu sind hier zu finden.

Auch verschieden kantonale Bauernverbände unterstützen ihre Betriebe bei der Rekrutierung von ausländischem und inländischem Personal. Schauen Sie auf der Webseite Ihres kantonalen Verbands vorbei.

Daneben gibt es verschiedene Online-Plattformen, auf denen sich offene Stellen wie auch Angebote von interessierten Personen ausschreiben und finden lassen:


Z’Alp ist die Stellenplattform speziell für die Vermittlung von Arbeitskräften in der Alpwirtschaft im deutschsprachigen Raum.

Rückfragen

Monika Schatzmann

Schweizer Bauernverband
Leiterin Agrimpuls

Telefon 056 461 78 41
E-Mail monika.schatzmann@agrimpuls.ch

Medienmitteilungen
Vorgängige Anmeldung für Einreise erforderlich!

20.03.20 | Noch bis zum nächsten Donnerstag können ausländische Arbeitskräfte nur mit Arbeitsvertrag in die Schweiz einreisen. Sie müssen aber vorgängig den Behörden gemeldet worden sein. Der Schweizer Bauernverband stellt dafür ein Formular zur Verfügung.

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Medienmitteilungen
Ausländische Arbeitskräfte: Sofortiges Handeln nötig!

18.03.20 | Die Schweizer Grenzen sind wegen des Corona-Virus geschlossen. Damit ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz einreisen können, brauchen sie eine offizielle Aufenthaltserlaubnis. Die Arbeitgeber müssen diese sofort beantragen.

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Medienmitteilungen
Neuerungen bei der Stellenmeldepflicht

10.12.19 | Bei der auf den 1. Juli 2018 eingeführten Stellenmeldepflicht gibt es auf Anfang 2020 Neuerungen. Damit fallen ab 1. Januar sämtliche Hilfskräfte in der Landwirtschaft darunter, auch jene mit Gemüse- und Weinbau. Alle offenen Stellen sind folglich der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden. Der Schweizer Bauernverband hat sein Merkblatt zur Stellenmeldepflicht überarbeitet.

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SBV-News SBV-News Nr. 44 (28.10 – 3.11.2019)

04.11.19 | Fachkommission Sozialpolitik, Arbeitsrecht, Ausländerpolitik Die Fachkommission Sozialpolitik, Arbeitsrecht, Ausländerpolitik informierte sich über das aktuelle Geschehen bei den Sozialversicherungen (vor allem erste und zweite Säule) und genehmigte das Sensibilisierungskonzept «Unfallverhütung» zuhanden der SBV-Gremien. Ausserdem diskutierte sie die möglichen weiteren Aufgaben der im letzten Jahr eingesetzten Arbeitsgruppe Care Farming, die Ende September veröffentlichte Wegleitung «Soziale Dienstleistungen auf dem Bauernhof» erarbeitet hat.

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SBV-News SBV-News Nr. 43 (21.10. – 25.10.19)

30.10.19 | Regionalseminare Zentral- und Nordwestschweiz Jedes Jahr im Oktober geht die Spitze des SBV in die einzelnen Regionen, um mit den Bäuerinnen und Bauern vor Ort die aktuellen Themen und Arbeiten zu diskutieren. So können die Teilnehmenden ihre Anliegen zum Tätigkeitsprogramm 2020, dem weiteren Vorgehen punkto Agrarpolitik 22+ oder zum Stand der Pflanzenschutzmittel-Initiativen einbringen. Weitere Themen waren die Kommunikation, der Freihandel und die Revision des Raumplanungsgesetzes. In der ersten Woche fanden die Regionalseminare Zentralschweiz in Rothenthurm sowie Nordwestschweiz in Schönbühl statt. Beide waren gut besucht, es fanden rege Diskussionen statt. Es ist für den SBV sehr erfreulich, dass sich die Basis aktiv engagiert und damit zu einer guten Abstützung und Optimierung der Tätigkeiten beiträgt.

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Medienmitteilungen
Neue Wegleitung für soziale Dienstleistungen auf dem Bauernhof

30.09.19 | Der Bauernhof eignet sich auch, um Menschen mit besonderen Ansprüchen eine betreute Wohn- und/oder Arbeitsstätte zu bieten. Eine neue Wegleitung soll interessierte Bauernfamilien bei ihren Überlegungen unterstützen.

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Stellungnahmen 10.09.19 Änderung der Verordnung vom 15. Januar 1971 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV)

10.09.19 | Für die Möglichkeit, uns zur Änderung der Verordnung vom 15. Januar 1971 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV) vernehmen zu lassen, danken wir Ihnen. Mit Ausnahme von Art. 15e sowie Art. 17d Abs. 3 lit d der ELV verzichten wir auf eine konkrete Stellungnahme zu einzelnen Bestimmungen. Wir erachten die vorgeschlagenen Änderungen insgesamt als zweckmässig und begrüs-sen sie. Im vierten Abschnitt der Erläuterungen zum Artikel 15e der ELV wird festgehalten, dass der Vermögensverzicht auf Basis des Verkehrswertes erfolgt. Dies stimmt für landwirtschaftliche Liegenschaften, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) unterstellt sind und ein Gewerbe darstellen nicht, wenn der Beschenkte die Anforderungen an einen Selbstbewirtschafter gemäss Art. 9 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Boden-recht BGBB erfüllt und diese auch ausführt. Der Verzicht entspricht gemäss der Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes vom 31. Januar 2018 dann nur dem landwirtschaftlichen Ertragswert. Dement-sprechend weisen wir darauf hin, dass bei der Ermittlung eines Verzichts die besonderen Regelungen des bäuerli-chen Bodenrechts zu berücksichtigen sind. Die Regelung von Art. 17d Abs. 3 lit. d, wonach Genugtuungssummen einschliesslich des Solidaritätsbeitrages nach dem Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 bei der Ermittlung des Vermögensverzichts unberücksichtigt bleiben, begrüssen wir ausdrücklich. Vielen Dank für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme bei Ihren Beschlüssen. Freundliche Grüsse Schweizer Bauernverband

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Medienmitteilungen
105 neue Meisterinnen und Meister

30.08.19 | Fünf Landwirtinnen, 99 Landwirte sowie eine Bäuerin aus der Deutschschweiz haben dieses Jahr die Meisterprüfung bestanden und schlossen damit eine intensive, mehrteilige berufliche Weiterbildung ab. An der Diplomfeier im Landhaus Solothurn konnten sie das Eidgenössische Diplom in Empfang nehmen. Die Deutschschweizer Landwirtschaft hat fünf neue Meisterlandwirtinnen, 99 neue Meisterlandwirte und eine neue Meisterbäuerin. An der Diplomfeier im Landhaus Solothurn erhielten sie das Eidgenössische Meisterdiplom. Die höhere Fachprüfung formt Unternehmerinnen und Unternehmer. Diese sind entsprechend in der Lage, den Betrieb strategisch und operativ zu führen. Sie analysieren und treffen selbständige Entscheidungen für das Un-ternehmen. Sie verfügen insbesondere über die Kompetenz zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Unterneh-mens mit dem Ziel, die materiellen und personellen Ressourcen optimal einzusetzen und die Produktion auf die Bedürfnisse der Märkte auszurichten.

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