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Arbeitskräfte

Der Dienstleistungsbereich Agrimpuls des Bauernverbands vermittelt ausländische Arbeitskräfte und Praktikanten für Schweizer Bauernhöfe. Mehr Informationen dazu sind hier zu finden.

Auch verschieden kantonale Bauernverbände unterstützen ihre Betriebe bei der Rekrutierung von ausländischem und inländischem Personal. Schauen Sie auf der Webseite Ihres kantonalen Verbands vorbei.

Daneben gibt es verschiedene Online-Plattformen, auf denen sich offene Stellen wie auch Angebote von interessierten Personen ausschreiben und finden lassen:


Z’Alp ist die Stellenplattform speziell für die Vermittlung von Arbeitskräften in der Alpwirtschaft im deutschsprachigen Raum.

Rückfragen

Monika Schatzmann

Schweizer Bauernverband
Leiterin Agrimpuls

Telefon 056 461 78 41
E-Mail monika.schatzmann@agrimpuls.ch

SBV-News SBV-News Nr. 28 (09.07 – 13.07.2018)

18.07.18 | Die Trinkwasser-Initiative hätte kaum positive Auswirkungen auf die Umwelt, aber extrem negative für die Schweizer Landwirtschaft. Denn die Folgen wären in erster Linie einerseits intensive Betriebe, die auf Direktzahlungen verzichten und andererseits mehr Importe. Deshalb setzt sich der SBV vehement für ein Nein an der Urne ein. Dazu hat er ein erstes Konzept erarbeitet. Dieses sieht vor, die Zeit bis 2020 für eine Vorkampagne zu nutzen und darauf aufbauend die eigentliche Abstimmungskampagne zu führen. Die Vorkampagne soll Aufklärungsarbeit leisten, um mit einer engagierten Abstimmungskampagne am Schluss eine Ablehnung zu erreichen. Eine wichtige Massnahme ist die Bildung einer breiten Allianz gegen die Initiative. Dazu wurden alle mitbetroffenen Organisationen, Institutionen und Unternehmen eingeladen.

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Medienmitteilungen
Stellenmeldepflicht gilt auch für die Landwirtschaft

30.04.18 | Auf den 1. Juli führt der Bund für einzelne Berufsarten die Stellenmeldepflicht ein. Davon betroffen sind höchstwahrscheinlich auch die Angestellten in der Landwirtschaft. Die definitive Bestätigung des Bundesrats erfolgt in den nächsten Wochen. Der Bauernverband ist aber noch im Gespräch mit den Behörden, um qualifiziertere Angestellte auszunehmen. Mit der Einführung der Stellenmeldepflicht müssen Betriebsleiter freie Stellen zuerst der öffentlichen Arbeitsvermittlung melden.

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Stellungnahmen Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit und Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern

12.03.18 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) unterstützt grundsätzlich die geplanten Änderungen in der VZAE und VIntA. Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern und auch die Massnahmen bei Nichteinhaltung der Integra-tionskriterien werden begrüsst. Die Umsetzung muss aber für die Arbeitgeber, Kantone und Bund aus administ-rativer und finanzieller Sicht tragbar sein. Die Vereinfachungen im Bereich der Anstellung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommen sollen auf der anderen Seite nicht mit zusätzlichen Arbeitsmarktkontrollen erschwert werden. Für die Integration ist der Erwerb von Sprachkompetenzen wichtig. Wir sind aus diesem Grund der Mei-nung, dass bei Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung, welche nur vorübergehend in der Schweiz arbei-ten, die Erteilung bzw. Verlängerung der Arbeitsbewilligung nicht an Sprachkompetenzen geknüpft werden darf.

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SBV-News SBV-News Nr. 46 (13.11. – 17.11.2017)

22.11.17 | Die knappe Butterversorgung führte beim SBV zu etlichen Medienanfragen. Selbst Medienschaffende aus dem Ausland interessierten sich für die Versorgungslage. Trotz grossem medialen Interesse können die Milchbauern nach den ersten vorliegenden auch im Dezember nur ungenügend von der guten Marktsituation profitieren: Die Butterherstellern behalten die im Detailhandel realisierten Preisaufschläge beim Butter in der eigenen Tasche und gönnen sich damit selber ein grosszügiges Weihnachtsgeschenk!

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Stellungnahmen Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV)

11.09.17 | Der SBV hat die Vorlage geprüft und kann die Anpassungsvorschläge in Zusammenhang mit der gemischten Methode unterstützen. Teilerwerbstätige Personen, die wegen familiären Pflichten die Erwerbstätigkeit reduzieren mussten, dürfen bei der Invaliditätsbemessung nicht diskriminiert werden. Die Fallbeispiele 1 und 2 im erläuternden Bericht sind nach unserer Einschätzung oft in Bauernfamilien anzutreffen. Durch die neue Berechnungsart erfahren diese Personen eine spürbare Verbesserung.

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Stellungnahmen Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) Änderungen VZAE, VIntA, AVV, AVIV und Reisende

05.09.17 | Der SBV fordert eine Lösung, welche für Arbeitgeber umsetzbar bzw. finanzierbar ist und keine administrativen Leerläufe verursacht. Das heisst: Die Stellenmeldepflicht soll generell erst ab einem Schwellenwert von 8% gel-ten. Zusätzlich sollen die Kantone bei Berufsarten mit unterdurchschnittlichen kantonalen Arbeitslosenzahlen die Kompetenz erhalten, diese von der Stellenmeldepflicht zu befreien. Der SBV hat angesichts des knappen Zeitplans grosse Bedenken, dass das SECO den öAV nicht rechtzeitig die notwendigen IT-Hilfsmittel zur Verfügung stellen kann. Fraglich erscheint uns ebenfalls, ob die Mitarbeitenden der öAV überhaupt bis 1. Januar 2018 ausgebildet werden können. Wir bitten Sie, dies bei der Festlegung des Datums für die Inkraftsetzung zu berücksichtigen, zumal der Vollzug sonst nicht sichergestellt werden kann.

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Stellungnahmen Änderung der Asylverordnung 2

15.08.17 | Der SBV begrüsst die geplante Abschaffung der Sonderabgabe aus Erwerbseinkommen sowie das geplante Meldeverfahren AsylV 2. Der SBV unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen. VIntA, Art. 18 und 19 Aus Sicht des SBV ist es wichtig, dass die Aus- und Rückzahlungen nachvollziehbar sind und der administrative Aufwand für die Kantone in einem angemessenen Rahmen ist.

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AGRISTAT aktuell
AGRISTAT Aktuell 06-17: Alter der Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen

10.07.17 | Die Anteile der Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen in den älteren Altersklassen haben auf den Schweizer Landwirtschaftsbetrieben in den letzten Jahren laufend zugenommen. Im Jahr 2016 waren 56 % bzw. deutlich mehr als die Hälfte der Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen 50 Jahre alt oder älter. Die Schweizer Altersstruktur und deren Entwicklung sind dabei ähnlich wie jene der anderen Länder Europas. Die Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen übergeben ihre Betriebe offensichtlich immer später. In der Schweiz führte diese Entwicklung bisher zu keinen erkennbaren negativen Auswirkungen.

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