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Berglandwirtschaft

Aktuell sind 19’957 oder 41 Prozent aller Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz in der Bergregion tätig. Sie bewirtschaften 405’440 ha landwirtschaftliche Nutzfläche in den Bergzonen 1 bis 4. Im Jahr 2021 produzierten 4355 Bauernbetriebe im Berggebiet oder 22 % nach den Richtlinien des biologischen Landbaus. Da sich die Berggebiete nicht für Ackerbau oder Spezialkulturen eignen, haben die meisten Bergbetriebe ihren Produktionsschwerpunkt in der Tierhaltung. Wichtig für die Berglandwirtschaft sind die Grünlandbewirtschaftung mit Milchproduktion, Mutterkuhhaltung sowie die Rindviehzucht und -mast aber auch Kleinwiederkäuer. In einigen Regionen ist der Anbau von Gewürz- und Heilpflanzen ein relevanter Wirtschaftszweig. Die Alpwirtschaft ist eng mit der Berglandwirtschaft verbunden. Es sind die Betriebe im Berggebiet, welche die meisten Sömmerungstiere stellen und Betrieb, Unterhalt und Pflege der alpinen Sömmerungsbetriebe sicherstellen. Die Zahl der gesömmerten Tiere aller Arten ging 2021 im Vergleich zu 2020 um 4.3 % zurück. Das ist hauptsächlich auf die klimatischen Veränderungen sowie auf die stark wachsenden Wolfsbestände zurückzuführen.

Die Bergbauernfamilien bewirtschaften ihre Höfe unter erschwerten natürlichen Bedingungen. Lange Winterfütterungszeiten, Hang- und Steillagen, schwierige, z.T. fehlende Erschliessung sowie kleinräumige Strukturen machen die Produktion im Berggebiet arbeitsaufwändig und teurer. Trotz der vielen und harten Arbeit ist die Einkommenssituation der Bergbetriebe unbefriedigend. Der durchschnittliche Arbeitsverdienst einer landwirtschaftlichen Familienarbeitskraft in der Bergregion betrug 2022 lediglich 43’100 Fr. pro Jahr. Das entspricht 58 Prozent des Vergleichslohns eines Angestellten ausserhalb der Landwirtschaft. Es ist auch deutlich unter dem durchschnittlichen Verdienst auf landwirtschaftlichen Talbetrieben.

Ein nicht unerheblicher Teil der Bergbetriebe wird deshalb im Nebenerwerb geführt. Diese Nebenerwerbsbetriebe sind wichtig für die Aufrechterhaltung der Berglandwirtschaft. Sie tragen zur Produktion von Lebensmitteln mit hoher Wertschöpfung und damit zum Fortbestand der regionalen Verarbeitungsinfrastrukturen (Käserei, Schlachthof, ...) bei.

32 Prozent oder 899.6 Mio. Fr. plus 80.1 Mio. Fr. Investitionskredite und 61.1 Mio. Fr. aus Beiträgen für die Strukturverbesserung sollten helfen, die Situation der Bergbauernfamilien zu verbessern.

Viele Konsumenten schätzen die authentischen Produkte aus dem Schweizer Alp- und Berggebiet. Diese sind mit dem Berg- oder Alpzeichen gekennzeichnet und geschützt.

Kontaktperson

Marion Zufferey

Fachverantwortliche Raumplanung, Berglandwirtschaft, ländlicher Raum

Belpstrasse 26, 3007 Bern
marion.zufferey@sbv-usp.ch
Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

  

SBV-News
SBV-News Nr. 45 (8. – 12. November 2021)

16.11.21 | Die Mitglieder des Vorstands haben die Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Absenkpfad & Nährstoffe, das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2021 und die Auswirkung und Bekämpfung der Massentierhaltungsinitiative erörtert. Ein weiterer Punkt waren die Aktivitäten zum 125-jährigen Jubiläum des SBV im nächsten Jahr. Für dieses sind zahlreiche Aktivitäten geplant.

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SBV-News
SBV-News Nr. 43 (25. – 29.10.2021)

01.11.21 | Im Vorfeld der Delegiertenversammlung geht die Spitze des SBV in alle vier Landesregionen, um aktuelle Themen mit der Basis zu besprechen. Letzte Woche fanden die Regionalseminare Zentralschweiz und Nordwestschweiz statt. Dabei ging es um die Situation auf den Märkten, die künftige Gestaltung der Agrarpolitik, die Umsetzung der Parlamentarischen Initiative «Absenkpfad», die Massentierhaltungs-, Landschafts- und Biodiversitätsinitiative sowie die Sensibilisierungskampagne zur sozialen Absicherung. Zu Fragen führten auch die Einführung Schleppschlauch-Obligatorium, die Wolfsproblematik, die Holzerkurse für Lernende und die geplante Reduktion der Verkäsungszulage.

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Medienmitteilungen
Weckruf für ein JA zum revidierten Jagdgesetz

04.09.20 | Am 27. September stimmt das Volk über das revidierte Jagdgesetz ab: Eine moderne und fortschrittliche Vorlage mit klaren Regeln, die den Schutz von Tieren, Landschaften und Men-schen ausgewogen berücksichtigt. In Bern versammelten sich Bäuerinnen und Bauern, Jäge-rinnen und Jäger sowie Sympathisanten aus allen Landesteilen auf dem Bundesplatz, um gemeinsam für ein JA einzustehen.

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Medienmitteilungen
Das neue Jagdgesetz nützt Tier, Natur und Mensch

13.01.20 | Das neue Jagdgesetz schafft klare Regeln für die Regulation geschützter Arten durch die Wildhüter der Kantone und erhöht dadurch die Sicherheit für Tier, Natur und Mensch. Es fördert zudem die Artenvielfalt auch dank Bundesunterstützung für natürliche Lebensräume von Wildtieren. JagdSchweiz, der Schweizerische Bauernverband, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete und zahlreiche weitere Organisationen und Institutionen unterstützen die Anpassungen im neuen Gesetz.

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Stellungnahmen Revision des Wasserrechtsgesetzes: Wasserzinsregelung nach 2019

14.09.17 | Eine Senkung des maximalen Wasserzinssatzes auf 80 Fr./kWbr bringt Berggemeinden in finanzielle Probleme und das für die Zeit nach 2022 geplante flexible Modell für die Festlegung des Wasserzinses wird dieselben weiterhin vor Probleme stellen, weil sie keine Planungssicherheit mehr haben. Diese Unsicherheit wird sich auf sehr viele Bereiche auswirken, darunter auch die (Berg-) Landwirtschaft. Der SBV lehnt daher die vorgeschlagene Vorlage momentan ab. In Anbetracht der Änderungen, die im neuen Energiegesetz zur Unterstützung der Wasserkraft vorgesehen sind, sowie auch den weiteren Instrumenten, die für die langfristige Sicherung der Grosswasserkraft in Diskussion sind, ist es aus unserer Sicht vorzuziehen, vorgängig die anderen Instrumente auf ihre Effektivität zu prüfen und in letzter Priorität in Einzelfällen auf eine Flexibilisierung des Wasserzinses zurück zu kommen.

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