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Düngung

Um den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) und damit die Bedingungen für den Bezug von Direktzahlungen zu erfüllen, müssen die Schweizer Landwirtschaftsbetriebe eine ausgeglichene Nährstoffbilanz und möglichst geschlossene Nährstoffkreisläufe ausweisen. Die Anzahl der Nutztiere muss dem Standort angepasst sein, die Obergrenze liegt bei drei Düngergrossvieheinheiten (DGVE) pro Hektare. Anhand einer Nährstoffbilanz muss der Landwirt aufzeigen, dass kein überschüssiger Phosphor oder Stickstoff ausgebracht wird. In der Schweiz wird dazu die „Suisse Bilanz“ eingesetzt, die den Bedarf der Pflanzen dem Nährstoffanfall aus der Tierhaltung gegenüberstellt. . Die Phosphor- und Stickstoffbilanz darf gesamtbetrieblich je einen Fehlerbereich von höchstens + 10 % des Bedarfs der Kulturen aufweisen. Überschüssige Nährstoffmengen müssen an andere, weniger gut versorgte Betriebe abgegeben werden.

Eine ausreichende und optimale Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen ist wichtig, um Qualität und Mengen zu sichern. Hofdünger sind in der Schweizer Landwirtschaft die wichtigsten Dünger. Sie decken 70% des Stickstoff- und 85% des Phosphorbedarfs. Es liegt im eigenen Interesse der Bewirtschafter, die Hofdünger effizient und mit möglichst geringen Verlusten auszubringen. Dabei müssen sie die Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes einhalten, das auch die Aufzeichnungspflicht, Lagerdauer und Distanzen für Hofdüngerabgabe regelt. Alle zehn Jahre muss der Landwirt von seinen Parzellen Bodenproben nehmen um den Nährstoffgehalt exakt bestimmen lassen. Die Angaben dienen dazu, die Dünger gezielt, bedarfs- und umweltgerecht einzusetzen.

Zum Ausgleich von Versorgungslücken können sowohl im konventionellen wie im biologischen Anbau andere organische und mineralische Dünger ausgebracht werden. Konventionelle Betriebe können zusätzlich chemisch synthetische Dünger als einsetzen. Alle Dünger unterliegen einer Zulassungspflicht des Bundes. Recyclingdünger wie Kompost und Gärgut werden gefördert. Bis 2026 muss der Phosphor aus Abwasser und Abfall wiederverwertet der  Landwirtschaft wieder zur Verfügung gestellt werden.

Kontaktperson

Marion Ramp

Fachverantwortliche Pflanzenzüchtung, Ernährung, Nährstoffe, geistiges Eigentum, Nischenkulturen, Biolandbau

Belpstrasse 26, 3007 Bern
marion.ramp@sbv-usp.ch  
Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Geschäftsbereich Pflanzenbau

  

SBV-News
SBV-News Nr. 4

01.02.22 | Der SBV hat hinsichtlich der Beratung des Gentechnikgesetzes in der vorberatenden Kommission des Nationalrats verschiedene Gespräche geführt. Der von ihm eingebrachte Kompromissantrag zum Umgang mit den neuen Züchtungsmethoden fand schliesslich eine Mehrheit. Nun gilt es, diesem auch im National- und dann im Ständerat zum Durchbruch zu verhelfen.

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SBV-News
SBV-News Nr. 47 (22. – 26. November 2021)

29.11.21 | Die DV hat das Tätigkeitsprogramm mit einer Ergänzung aus den Regionalseminaren gutgeheissen. Die finale Fassung ist unterdessen auf der Webseite des SBV aufgeschaltet. Das Tätigkeitsprogramm stellt den konkreten Auftrag der Bauernfamilien für die Arbeit des SBV im kommenden Jahr dar.

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SBV-News
SBV-News Nr. 46 (15. – 19. November 2021)

23.11.21 | Zum 13. Mal verlieht der SBV an seiner Delegiertenversammlung Medienpreise für besonders gute mediale Auseinandersetzungen mit der Landwirtschaft. Der Medienpreis für die Deutschschweiz ging an Andreas Valda von der Handelszeitung für seinen Artikel «Bauern investieren und riskieren viel». In der Westschweiz gewann Boris Busslinger von Le Temps mit dem Artikel «Dans les bottes d’un paysan». Den Preis für das Tessin teilen sich Roberto Bottini und Leonardo Colla von RSI für die Fernsehsendung «Il mio posto è nel verde».

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Medienmitteilungen
Guter und schlechter Entscheid des Bundesrats

03.11.21 | Der Schweizer Bauernverband begrüsst die Verschiebung des Schleppschlauchmoratoriums um zwei Jahre und ist enttäuscht über die geplante Kürzung der für den Milchmarkt wichtigen Verkäsungszulage.

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SBV-News SBV-News Nr. 46 (9. – 13.11.2020)

17.11.20 | Der SBV hat seine zweisprachige Facebookseite für die Bauernfamilien in eine deutsche und eine französische aufgeteilt. Damit können wir die verschiedenen Sprachregionen besser und zielgerichteter erreichen. Auch bei der Kampagne «Schweizer Bauern» gab es mit contadini.svizzeri, einem eigenen italienisch-sprachigem Instagram-Kanal, Zuwachs. Aktuell ist der SBV mit mehreren Seiten für verschiedene Zielgruppen auf Facebook, Instagram, Whatsapp, Twitter, Youtube, und LinkedIn vertreten.

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SBV-News SBV-News Nr. 41 (5. – 9.10.2020)

13.10.20 | Die Mitglieder des Vorstands befassten sich mit der Abstimmungsniederlage zum Jagdgesetz, zogen die Lehren aus den gemachten Erfahrungen im Hinblick auf die kommenden Abstimmungen und legten das weitere Vorgehen in Sachen Umgang mit dem Wolf fest. Sie diskutierten zudem die vorgesehenen Massnahmen für die Abstimmungen zur Trinkwasser- und Pestizidfreiinitiative. Weitere Themen waren der Stand beim Schleppschlau-Obligatorium, die Sistierung der AP22+ und die parlamentarische Initiative «Absenkpfad». Der Vorstand verabschiedete das Pflichtenheft und die Grundsätze für die Vertretungen im Agroscoperat und wählte Daniel Etter als Vertreter der Spezialkulturen. Schliesslich wählte er neue Stiftungsräte für Agrisano Prevos, Agrisano Pencas und agriss.

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SBV-News SBV-News Nr. 37 (7. – 11.9.2020)

14.09.20 | Der Vorstand befasste sich mit dem Stand der Beratung zur AP22+ und den entsprechenden Kommissionsentscheiden, dem Stand der Arbeiten bezüglich der Abstimmungen über die Trinkwasser- und Pestizidfrei-Initiative sowie den eingereichten Doppelinitiativen Biodiversität und Landschaft. Weiter diskutierte er die den Themen der eidgenössischen Abstimmungen von Ende November und das Referendum gegen das Freihandelsabkommen mit Indonesien. Die Parolen für Volksabstimmungen fasst die Landwirtschaftskammer. Schliesslich informierte er sich über die geplante neue Markenstrategie «Schweizer Bauern» und nahm verschiedene Wahlen vor.

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Medienmitteilungen
Falsche Grundlagen führen zu falschen Lösungen

28.08.20 | Geschützte Tiere wie Biber und Luchs werden mit dem revidierten Jagdgesetz besser ge-schützt. Neu können sie nicht mehr zu jagdbaren Tieren erklärt werden und statt wie bisher rund 300 Tiere können von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan.

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