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Finanzen & Landwirtschaft

Direktzahlungen sind Abgeltungen für Leistungen, die die Landwirtschaft für die Allgemeinheit erbringt. Diese Leistungen sind im Artikel 104 der Bundesverfassung verankert.

Die Ausgaben des Bundes für die Landwirtschaft waren in den letzten Jahren bei rund 3.6 Milliarden pro Jahr stabil und nahmen anteilsmässig ab. Der Anteil der Ausgaben des Bundes für die Landwirtschaft ist gemessen am gesamten Bundeshaushalt um fast 40 Prozent gesunken. Rechnet man die Ausgaben bis auf Stufe Gemeinde zusammen, beträgt der Anteil der Landwirtschaft noch weniger als 2.9 Prozent der Gesamtausgaben der öffentlichen Hand.

Die Zentrale Auswertung der bäuerlichen Buchhaltungsdaten der Forschungsanstalt Agroscope zeigt, dass die landwirtschaftlichen Einkommen im Vergleich mit den regionalen Vergleichslöhnen sehr tief sind. Im Berggebiet erreicht die Landwirtschaft im Mittel der letzten Jahre knapp die Hälfte, im Talgebiet etwa zwei Drittel der Vergleichseinkommen. Dies obwohl die Verfassung vorsieht, dass der Bund das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen ergänzt, so dass ein angemessenes Entgelt für die erbrachten Leistungen erzielt werden kann.

In der Schweiz sind die Preise für die meisten Produkte höher. Besonders teuer sind aber nicht das Essen, sondern Wohnen, Gesundheit sowie Erziehung und Unterricht. Zudem sinkt der Anteil der Landwirtschaft am ausgegebenen Konsumentenfranken für Lebensmittel stetig. Aktuell geben die Schweizerinnen und Schweizer weniger als 7 Prozent ihres verfügbaren Einkommens fürs tägliche Essen aus. Das ist ein weltweiter Rekordtiefstwert.

Kontaktperson

Michelle Wyss

Co-Leiterin Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

Belpstrasse 26, 3007 Bern
michelle.wyss@sbv-usp.ch 
Departement Wirtschaft, Bildung und Internationales
Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

  

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