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Forschung

Die landwirtschaftliche Forschung in der Schweiz ist eingebettet in das sogenannte landwirtschaftlichen Innovations- und Wissenssystem (kurz LIWIS)Die Forschung steht mit allen Akteuren des LIWIS im intensiven Austausch, insbesondere mit der Beratung und mit den Trägern der landwirtschaftlichen Berufs- und Weiterbildung auf den verschiedenen Bildungsstufen (Grundbildung bis Universität). Neben der Wissensgenerierung gehört zu einer fruchtbaren Forschung auch der Wissenstransfer, d.h. eine zielgruppengerechte Aufbereitung der Erkenntnisse und deren Diffusion in die Praxis. Anwendungsorientierte Forschung ist für die praktische Land- und Ernährungswirtschaft aus offensichtlichen Gründen von grosser Bedeutung; für den SBV ist jedoch auch klar, dass ohne Grundlagenforschung (mitunter auch ohne unmittelbaren Praxisbezug) eine Weiterentwicklung des Wissens unmöglich ist.

In der Schweiz beschäftigen sich im und zum Bereich Landwirtschaft und Ernährung einerseits Private und andererseits öffentliche Akteure mit der Forschung. Es existieren diverse Forschungsabteilungen von privaten Unternehmen und Organisationen wie z.B. Tier- und Pflanzenzuchtorganisationen, Nahrungsmittelindustrie oder bei den Chemie-, Pharma- und Life Sciences-Industrien. Bedeutende Forschungsinstitutionen im Bereich Landwirtschaft sind die Eidgenössisch Technische Hochschule in Zürich und Lausanne (ETHZ + EPFL), die Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL), Agroscope (Forschungsanstalt des Bundes) sowie das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) und diverse weitere Institute an Universitäten und Fachhochschulen. Die landwirtschaftliche Forschung gilt als Ressortforschung und ist damit an die Bundesverwaltung angegliedert. Die Koordination der Forschung obliegt dem Bundesamt für Landwirtschaft. Dieses antizipiert den Forschungsbedarf in der Landwirtschaft und stellt sicher, dass dieser durch ein geeignetes Instrumentarium abgedeckt ist. Neben der Forschungstätigkeit unterstützt die Agrarforschung auch die Weiterentwicklung der Agrarpolitik, Vollzugs- und Monitoringaufgaben oder die Beantwortung und Umsetzung parlamentarischer Vorstösse. Das nationale Landwirtschaftsgesetz LwG (SR 910.1) befasst sich in seinem 6. Titel in Art. 114 bis 117 mit der Forschung. Dort sind die Grundlagen für die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten des Bundes (Agroscope) und den Forschungsrat festgehalten sowie deren Aufgaben und Finanzierung. Für die strategische Ausrichtung der Agroscope ist der 12-köpfige Agroscope-Rat zuständig. Dieser befasst sich vor allem mit strategischen Infrastrukturfragen und erarbeitet das Arbeitsprogramm der Agroscope, worin die thematischen Schwerpunkte über vier Jahre festgehalten werden. Im Agroscope-Rat gibt es vier landwirtschaftliche Praxisvertreter/innen, deren Nomination dem SBV obliegt und welche die Schnittstelle zwischen Praxis und Forschung bilden. Um die landwirtschaftlichen Anliegen möglichst breit abzustützen, wurde 2019 die Fachkommission «Landwirtschaftliche Forschung und Beratung» gegründet, die unter Wahrung er Vertraulichkeitsregelung des Agroscope-Rates über die Positionen im Rat berät.

Bei der Wissensdiffusion und dem Wissenstransfer in die Landwirtschaft nimmt die Zusammenarbeit zwischen der Agridea und den kantonalen und privaten Beratungsdiensten eine bedeutende Rolle ein. Die Beratungszentrale Agridea ist als Verein organisiert, zu dessen Mitglieder sämtliche Kantone und rund 50 landwirtschaftliche Organisationen zählen, darunter auch der SBV. Die Agridea bildet die Schnittstelle zwischen der Forschung und den kantonalen Fachstellen und bezeichnet sich selbst als neutrale Wissensdrehscheibe. Durch einen Sitz im Vorstand der Agridea und einer engen Zusammenarbeit in zahlreichen Projekten wird der Austausch zwischen SBV und Agridea bei agrarpolitischen Umsetzungsfragen sichergestellt. Eine weitere relevante Organisation ist das Swiss Food Research Netzwerk, das Wissen, Innovationen und Akteure aus dem gesamten Agro-Food-Bereich zusammenbringt.

Für den SBV ist offenkundig: Ein funktionierendes LIWIS im Dienst der Land- und Ernährungswirtschaft ist Voraussetzung, damit der Sektor seinen Beitrag zur Bewältigung der grossen anstehenden Aufgaben und Herausforderungen leisten kann. Das ist nicht weniger als die Ernährungssicherung und Nahrungsmittelsicherheit einer wachsenden Bevölkerung mit wandelnden Konsumbedürfnissen zu gewährleisten und dies vor dem Hintergrund knapper natürlicher Ressourcen (insb. Boden, Wasser, Energie). Es gilt dank Wissensgenerierung und Know-How-Transfer auch gleichzeitig die Wertschöpfung im ersten Sektor zu sichern und verbessern und damit zu einer Verbesserung der Einkommenssituation für die Akteure in der Urproduktion beizutragen.

Kontaktperson

Nadine Trottmann

Nadine Trottmann

Geschäftsführerin Junglandwirte-Kommission
Fachverantwortliche Digitalisierung, Forschung & Beratung

Laurstrasse 10, 5201 Brugg
nadine.trottmann@sbv-usp.ch
Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

  

SBV-News SBV-News Nr. 27 (29.6. – 3.7.2020)

06.07.20 | Der SBV konnte in der ständerätlichen WAK seine Position zur Agrarpolitik 22+ darlegen. Aus seiner Sicht ist der Vorschlag des Bunderates inhaltlich nicht kohärent, weil er zu einer Verschärfung der Vorgaben im Inland führt, ohne auch die Importe in die Pflicht zu nehmen. Zudem schwächt die AP22+ die Ernährungssicherheit, bietet den Bauernfamilien keine wirtschaftliche Perspektive und schliesslich weist sie auch inhaltliche Fehler auf. Als Folge hat sich der SBV an der Anhörung für eine Rückweisung der Vorlage ausgesprochen.

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Medienmitteilungen
Für eine innovative Pflanzenzüchtung: Eine breite Koalition fordert Anpassung des Patentgesetzes

18.06.20 | Ständerätin Maya Graf und weitere Mitglieder des Ständerates beauftragen den Bundesrat in einer Motion, das Patentgesetz so anzupassen, dass die Transparenz betreffend geistige Eigentumsrechte verbessert und der Zugang zum Ausgangsmaterial für die Pflanzenzüchtung erleichtert wird. Diese Forderung wird von 25 Organisationen aus allen Sparten der Gesellschaft geteilt. Die heutige Situation beinhaltet diverse Rechtsunsicherheiten und ist für die Innovation in der Schweizer Pflanzenzüchtung hinderlich.

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Medienmitteilungen
Nationalrat stärkt landwirtschaftliche Forschung

04.06.20 | Die landwirtschaftliche Forschungsanstalt Agroscope wird restrukturiert und zentralisiert. Der Nationalrat will die daraus entstehenden Effizienzgewinne zur Stärkung der Agrarforschung nutzen. Er stimmte heute einer entsprechenden Motion zu und widersetzt sich damit den Plänen des Bundesrats. Dieser wollte die frei werdenden Mittel auch anderweitig verwenden. Der Schweizer Bauernverband (SBV) ist über diesen Entscheid sehr erfreut. Um die steigenden Erwartungen zu erfüllen, der Herausforderungen des Klimawandels anzugehen und die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf die Umwelt zu verringern ist die Landwirtschaft dringend auf Forschungsunterstützung angewiesen. Ihr Nutzen kommt so auch der gesamten Gesellschaft zugute. Sie muss viele offene Fragen beantworten sowie Verbesserungen und Produktionsalternativen entwickeln und dabei sich ständig weiterentwickelnde Technologien berücksichtigen. Der Entscheid des Nationalrats entspricht den im Rahmen die Umstrukturierungspläne gemachten Versprechen, keine Budgetkürzung vorzunehmen sowie der am 11. März 2019 verabschiedeten Motion der Finanzkommission des Nationalrats.

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Medienmitteilungen
Agrarforschung ist wichtiger denn je!

08.05.20 | Der Bund will bei der landwirtschaftlichen Forschung sparen. Dafür ist aus Sicht des Schweizer Bauernverbands absolut nicht der richtige Zeitpunkt. Zu viele Herausforderungen stehen an.

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Medienmitteilungen
Parlament investiert in Forschung und Pflanzenzüchtung

10.12.19 | Auch der Ständerat möchte sechs zusätzliche Millionen für das Kompetenzzentrum Boden, die Pflanzenzüchtung und die Bioforschung einsetzen. Der Schweizer Bauernverband begrüsst diese Entscheide.

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Stellungnahmen 09.12.19 Förderung der Forschung und der Innovation

09.12.19 | Mit Ihrem Schreiben vom 20. September 2019 laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu nehmen. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angelegenheit vernehmen zu lassen. Der Schweizer Bauernverband begrüsst die vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) grundsätzlich. Die Umgestaltung der Innovationsförderung (insb. FIFG Art 18-23) erlaubt dem Bund situativer und flexibler zu handeln und somit besser auf die unterschiedlichsten und sich rasch verändernde Bedürfnisse und Anforderungen der mittelbeantragenden Forschungsakteure einzugehen. Dabei begrüssen wir insbesondere: • Die höhere Flexibilität bei der Projektförderung, je nach Situation des Umsetzungspartners • Innosuisse erhält mehr Kompetenzen und mehr Handlungsoptionen - gleichzeitig aber auch einen klarer definierten Rahmen, wie Innovationsförderung umgesetzt werden soll. • Die Möglichkeit dynamisch auf sich wandelnde Rahmenbedingungen und Anforderungen sowie Bedürfnisse der unterstützten umsetzenden Unternehmen zu reagieren. • Eine direkte Start-up/ und Spinn-off-Förderung kann auch für die Wertschöpfungskette der Land- und Ernährungswirtschaft positive Effekte generieren: z.B. im Bereich von Smartfarming Projekten. • Wir erhoffen uns durch diese Gesetzesänderungen insgesamt eine Stärkung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums. Die wachsende Weltbevölkerung, der Klimawandel, veränderte Lebens- und Konsumgewohnheiten sind grosse gesellschaftliche Herausforderungen, zu deren Bewältigung die Wertschöpfungskette Landwirtschaft und Ernährung substanziell beitragen muss. Auch in den Fachgebieten dieses Sektors sind Innovation und Forschung auf höchstem Niveau unabdingbare Voraussetzung für eine Bewältigung der Probleme im sektoralen und gesamtgesellschaftlichen Interesse. Deshalb erwarten wir, dass durch die Novellierung des FIFG keine übermässige Umwidmung von Innovations- und Forschungsfördermitteln aus dem Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft in andere Bereiche stattfindet. Wir finden bei der vorgeschlagenen Gesetzesanpassung keine Hinweise, dass eine Umwidmung explizit beabsichtigt wäre, sehen aber trotzdem eine gewisse Gefahr für die Landwirtschaft. Nämlich zum Beispiel dann, wenn aufgrund der neuen Regeln Mittel aus der für die Landwirtschaft wichtigen Ressortforschung in andere Projekte flössen. Die Anpassungen der Bestimmungen über die Reserven des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der Innosuisse erscheinen uns hinsichtlich der Handlungsflexibilisierung im Ablauf der Mittelvergabe konsequent. Indem Innosuisse und SNF die Möglichkeit erhalten, die Reserveobergrenze vorübergehend zu überschreiten, können sie über die Jahre Schwankungen besser abfedern und auf die sich verändernden Bedürfnisse sowie auf die Qualitäts- und Nachfrageschwankungen bei den Fördergegenständen eingehen. Die gewünschte Kontinuität bei der inhaltlichen Ausrichtung Forschungsförderung kann damit operativ besser gewährleistet werden. Es liegt im Interesse der Landwirtschaft und der gesamten Gesellschaft, dass Forschungs- und Innovationsförderung ein Maximum an positiver Wirkung erzielen. Aus Sicht des SBV kann diese Gesetzesanpassung dazu einen Beitrag leisten, weshalb wir sie begrüssen. Die flexibleren Möglichkeiten bei der Vergabe von Beiträgen soll aus Sicht des SBV aber mit dem Ziel verbesserter Förderung von erfolgsversprechenden Innovations- und Start-up- -Projekte umgesetzt werden und darf nicht zu einem Forschungsmittelabfluss von Aufgaben und Projekten in der Land- und Ernährungswirtschaft in andere Sektoren führen.

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SBV-News SBV-News Nr. 44 (28.10 – 3.11.2019)

04.11.19 | Fachkommission Sozialpolitik, Arbeitsrecht, Ausländerpolitik Die Fachkommission Sozialpolitik, Arbeitsrecht, Ausländerpolitik informierte sich über das aktuelle Geschehen bei den Sozialversicherungen (vor allem erste und zweite Säule) und genehmigte das Sensibilisierungskonzept «Unfallverhütung» zuhanden der SBV-Gremien. Ausserdem diskutierte sie die möglichen weiteren Aufgaben der im letzten Jahr eingesetzten Arbeitsgruppe Care Farming, die Ende September veröffentlichte Wegleitung «Soziale Dienstleistungen auf dem Bauernhof» erarbeitet hat.

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Medienmitteilungen
Studie des Bundes bestätigt: Trinkwasserinitiative ist kontraproduktiv

13.06.19 | Der Schweizer Bauernverband ist über die heute veröffentlichte Studie der Agroscope zu den Auswirkungen der Trinkwasserinitiative nicht erstaunt. Die gerechneten Szenarien bestätigen, dass die gewünschte Wirkung nicht erzielt wird, sondern vielmehr das Gegenteil.

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