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Gentechnik

Pflanzen werden bereits seit 12`000 Jahren züchterisch bearbeitet. Nur dank stetiger Züchtung und Fortschritten bei den Züchtungsmethoden stehen der Landwirtschaft die heute angebauten Pflanzensorten zur Verfügung (siehe Pflanzenzüchtung). Die Gentechnik ist eine Weiterentwicklung dieser Pflanzenzüchtungsmethoden und macht sich biotechnologische Verfahren zu Nutze, um Veränderungen im Erbgut zu bewirken, die gezielter sind als bei der herkömmlichen Züchtung.

 

Das Gentech-Moratorium

In der Schweiz dürfen aufgrund des Gentech-Moratoriums ausser zu Versuchs- und Forschungszwecken keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden. Die Auflagen für Versuche sind streng und im Gentechnikgesetzt (GTG) bzw. den entsprechenden Verordnungen festgelegt. 

Seit 2005 gilt in der Schweiz ein Gentech-Moratorium, welches inzwischen mehrmals verlängert wurde. Letztmals sprach sich das Parlament im März 2022 auf Vorschlag des Bundesrates für eine Verlängerung aus. Das Moratorium wurde ohne Ausnahmen um weitere vier Jahre, bis Ende 2025 verlängert. Allerdings beauftragte das Parlament den Bundesrat, einen Vorschlag für eine risikobasierte Zulassungsregelung vorzulegen: «Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung spätestens bis Mitte 2024 einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für Pflanzen, Pflanzenteile, Saatgut und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken, die mit Methoden der neuen Züchtungstechnologien gezüchtet wurden, denen kein transgenes (= kein artfremdes) Erbmaterial eingefügt wurde und die gegenüber den herkömmlichen Züchtungsmethoden einen nachgewiesenen Mehrwert für die Landwirtschaft, die Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten haben.» (GTG, Art. 37a)

Der Schweizer Bauernverband begrüsst diesen Entscheid. So wird sichergestellt, dass in der Schweizer Landwirtschaft keine GVO angebaut werden und es wird die Grundlage geschaffen, damit eine Lösung für eine differenzierten Regelung zwischen «alter Gentechnik» und «neuen Züchtungsverfahren» erarbeitet werden kann (siehe: Neue Züchtungsverfahren). Sorten, welche mit neuen Züchtungsverfahren hergestellt wurden, sind anders zu handhaben als Sorten, welche mit der alten Gentechnik hergestellt wurden. Denn Sorten aus NZV könnten auch auf natürlichem Weg oder durch gewöhnliches Kreuzen und Selektion entstanden sein.

«Grüne» vs. «Rote» Gentechnik

Von «grüner» Gentechnik spricht man, wenn gentechnische Methoden verwendet werden, um Pflanzensorten für die Landwirtschaft zu entwickeln. Im Gegensatz dazu steht die «rote» Gentechnik, welche in der Medizin und Pharmazie zum Einsatz kommt. Diese beiden Einsatzgebiete werden auch in der Gesetzgebung unterschieden. In der Medizin wird «rote» Gentechnik bereits heute eingesetzt zur Erforschung und Diagnose von Krankheiten sowie zur Produktion von Medikamenten (z.B. Insulin, Antibiotika und Impfstoffen).

«Klassische Züchtung» vs. «Gentechnik»

Die gesamte Pflanzenzüchtung basiert auf Variation und Veränderungen im Erbgut (= Mutationen). Über tausende von Jahren hat man Pflanzen mit erwünschten Merkmalen selektioniert, wobei die Vielfalt an Merkmalen einerseits durch natürliche Mutationen, andererseits durch Kreuzen von Pflanzen derselben Art entstanden ist. Mit der Zeit hat man angefangen, das Saatgut mit Strahlung und / oder Chemikalien zu behandeln, damit mehr Mutationen entstehen. Dadurch kommt es jedoch auch zu vielen ungewollten oder unbrauchbaren Mutationen. Bis zu diesem Punkt spricht man i.d.R. von «herkömmlicher» oder «klassischer» Züchtung. Bei der Gentechnik hingegen, werden fremde Gene in die Zelle eingeschleust, um Variation zu erzeugen. Die fremden Gene können mit drei unterschiedlichen Verfahren in die Zelle eingeschleust werden: DNA-Transfer über Plasmide und Bakterien, Abbau der Zellwände oder mittels mikroskopisch kleinen Goldkügelchen («Genkanonen»).

«Alte Gentechnik» vs. «Neue Züchtungsverfahren»

Bei der «alten» Gentechnik wird ein arteigenes oder artfremdes, in die Zelle eingeschleuste Gen an einer zufälligen Stelle im Erbgut eingefügt. Die neuen Züchtungsverfahren sind viel präziser als die «alten» Gentechnikverfahren, da sie sich biologische Werkzeuge wie Proteine oder RNS zu Nutze machen. Diese können die Sequenz im Erbgut erkennen, wo das Gen eingefügt werden soll. 

«Cisgene» vs. «Transgene» Pflanzen

Bei cisgenen Pflanzen werden mit Hilfe von gentechnischen Verfahren arteigene Gene, zum Beispiel aus einer Wildpflanze in die Zelle eingeschleust (Neue Züchtungsverfahren). Im Gegensatz dazu werden bei transgenen Pflanzen artfremde Gene eingeschleust, wodurch die natürlichen Artbarrieren umgangen werden (alte Gentechnik).  

Kontaktperson

Marion Ramp

Fachverantwortliche Pflanzenzüchtung, Ernährung, Nährstoffe, geistiges Eigentum, Nischenkulturen, Biolandbau

Belpstrasse 26, 3007 Bern
marion.ramp@sbv-usp.ch  
Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Geschäftsbereich Pflanzenbau

  

Stellungnahmen Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums: Vernehmlassungsverfahren

26.01.21 | Die gentechnikfreie Produktion in der Schweizer Landwirtschaft steht für hochwertige Lebensmittel und Glaub-würdigkeit und entspricht einem Konsumentenbedürfnis. Der Schweizer Bauernverband SBV begrüsst die Verlän-gerung des Moratoriums, denn damit kann das Erfolgsmodell der gentechnikfreien Schweizer Landwirtschaft auch in Zukunft gelebt werden.

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Medienmitteilungen
Erfreulich! Gentech-Moratorium soll bleiben

12.11.20 | In der neuen Botschaft zum Gentechnikgesetz schlägt der Bundesrat eine Verlängerung des Gentech-Moratoriums um weitere vier Jahre vor. Der Schweizer Bauernverband (SBV) unterstützt dies ausdrücklich. Das Moratorium ist die Grundlage, damit die Schweizer Landwirtschaft konsequent gentechnikfrei bleibt und sich von Importprodukten differenzieren kann.

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Medienmitteilungen
Logo zur Auslobung von ohne GVO auf Lebensmitteln

16.07.20 | In der Schweiz besteht seit dem 01. Juli 2020 die Möglichkeit, tierische Lebensmittel mit dem Zusatz ohne GVO zu kennzeichnen, wenn für die Fütterung der Tiere keine gentechnisch veränderten Futterpflanzen oder daraus gewonnenen Erzeugnisse eingesetzt wurden. Um den Konsumentinnen und Konsumenten eine Orientierungshilfe zu bieten und um dieses zusätzliche Qualitätsmerkmal sichtbar zu machen hat AMS Agro-Marketing Suisse ein Logo entwickelt:

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SBV-News SBV-News Nr. 22 (25. – 29. Mai 2020)

02.06.20 | Lebensmittel tierischer Herkunft sollen künftig mit dem Vermerk «ohne Gentechnik hergestellt» gekennzeichnet werden, wenn bei der Fütterung auf gentechnisch veränderte Pflanzen verzichtet wurde. Heute ist dies in der Schweiz nur dann erlaubt, wenn während des gesamten Herstellungsprozesses darauf verzichtet wird. Umgekehrt musste bei ausländischen Produkten nicht deklariert werden, dass Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen eingesetzt wurden. Der Bundesrat korrigierte diesen Wettbewerbsnachteil für die heimische Landwirtschaft. Was unsere Nachbarländer Österreich, Deutschland und Frankreich schon lange dürfen, ist nun auch endlich in der Schweiz möglich!

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SBV-News SBV-News Nr. 23 (05.06. – 09.06.2017)

14.06.17 | Es ist nicht gerade eines der grossen Jubiläen, das der SBV am 7. Juni feiern konnte. Dass der SBV aber auch 120 Jahre nach seiner Gründung als einer bedeutendsten Berufsverbände angesehen wird, ist unbestritten. Doch der SBV ist in seiner Arbeit nur so gut wie die Organisationen, die ihn tragen. Darum gebührt der Dank von Seiten der Geschäftsstelle einmal mehr den kantonalen Bauernverbänden und den Fachorganisationen, die den SBV bei der Umsetzung der Ziele und Massnahmen tatkräftig unterstützen.

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SBV-News SBV-News Nr. 2 (09.01. – 13.01.2017)

18.01.17 | Die Gentechfreiheit spielt eine zentrale Rolle für die erfolgreiche Positionierung landwirtschaftlicher Produkte in den Märkten. Es ist erfreulich, dass nach dem Nationalrat nun auch die Mehrheit der zuständigen Kommission des Ständerates den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) weiterhin verbieten möchte und somit der Verlängerung des sogenannten GVO-Moratoriums zugestimmt hat. Die gleiche Kommission wird sich am 21. Februar 2017 auch noch mit der Motion des SBV-Direktors befassen, die eine Deklaration der GVO-freien Nahrungsmittel ermöglichen soll. Das wäre wichtig, damit die GVO-Freiheit an der Ladentheke kommuniziert werden kann.

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