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Verantwortung endet nicht an der Landesgrenze

Heute vor sechs Jahren verabschiedete das Parlament den Gegenentwurf zur Initiative für Ernährungssicherheit und der Schweizer Bauernverband zog seine Volksinitiative zurück. Damit bestätigten Bundesrat und Parlament, dass die Ernährungssicherheit und die Inlandproduktion gestärkt und die Lebensmittelimporte nachhaltiger werden müssen. Denn rund drei Viertel der Umweltbelastung unserer Ernährung fällt im Ausland an. Im neuen Fokusmagazin  «Nachhaltiger Handel für unsere Ernährung» zeigt der Schweizer Bauernverband, wie die Nachhaltigkeit der Agrarimporte zu verbessern ist.

Nirgends auf der Welt sind die Anforderungen an die Lebensmittelproduktion so hoch wie in der Schweiz. Mit dem Absenkpfad für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe sind dieses Jahr zahlreiche neue ökologische Massnahmen in Kraft getreten. Damit verschiebt sich der ökologische Fussabdruck unserer Ernährung weiter ins Ausland. Der vor sechs Jahren verabschiedete und vom Volk im September 2017 angenommene Verfassungsartikel 104a verpflichtet den Bund, eine nachhaltige Lebensmittelversorgung aus der eigenen Produktion und ergänzenden Importen zu sichern. Importierte Lebensmittel sollten zur nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz wie auch in den Herkunftsländern beitragen. Hier bestehen nach wie vor grosse Defizite. Daher zeigt der Schweizer Bauernverband (SBV) in seinem neu erschienenen Fokusmagazin «Nachhaltiger Handel für unsere Ernährung» auf, wie die Umweltbelastung der Agrarimporte reduziert und die Nachhaltigkeit unseres Ernährungssystems verbessert werden kann.

Auch wenn sich die Schweiz an die strengen WTO-Vorgaben halten muss, ist es im Freihandelsabkommen mit Indonesien gelungen, WTO-konforme Konzessionen für nachhaltig produziertes Palmöl auszuhandeln. Da bei solchen bilateralen Abkommen Grenzen gesetzt sind, braucht es weitere Ansätze, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette wirken. Ein vielversprechender Ansatz sind private Branchenstandards. So hat sich der Schweizer Agrarsektor selbst dazu verpflichtet, nur noch gentechnikfreie, palmölfreie und möglichst nachhaltig produzierte Futtermittel zu verwenden. So muss Soja aus nachhaltiger Produktion stammen. Das hat bewirkt, dass die Schweiz heute 80% des importierten Sojas aus Europa bezieht. Damit auch die KonsumentInnen beim Einkaufen mithelfen können, müssen sie mit einer transparenten Deklaration über bedenkliche Produktionsmethoden und über umweltschädliche Flugtransporte informiert werden.

Die Möglichkeiten zur Förderung der Nachhaltigkeit im Agrarhandel sind noch lange nicht ausgeschöpft. Der Bund sollte sich sowohl in bilateralen Handelsverträgen wie auch in der WTO weiter für die Stärkung der Nachhaltigkeitsanforderungen einsetzen. Mit dem Artikel 104a ist die Schweiz verpflichtet, diese Möglichkeiten zu nutzen. Denn die Verantwortung für eine nachhaltigere Ernährung endet nicht an der Landesgrenze.

Kontaktperson

Beat Röösli

Beat Röösli

Schweizer Bauernverband
Leiter Internationales

Telefon 079 768 05 45
E-Mail beat.roeoesli@sbv-usp.ch

  

SBV-News SBV-News Nr. 25 (15. – 19. 06 2020)

20.06.20 | Das «Berufkraut» ist ein invasiver Neophyt, der sich auf heimischen Biodiversitätsförderflächen und städtischen Gärten breitmacht. Davon bleibt auch der SBV nicht verschont. Der Neophyt breitete sich in der Geschäftsstelle in Bern aus. Darum machte sich der Geschäftsbereich Pflanzenbau daran, das Berufkraut auf dem Areal auszurup-fen. Die Bauernfamilien werden aufgerufen, es dem SBV gleichzumachen und das Berufkraut zu entfernen.

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Medienmitteilungen
Industriezölle sollen bleiben

25.02.20 | Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats diskutierte die vom Bundesrat vorgeschlagene Abschaffung der Industriezölle. Die Mitglieder wehrten sich gegen die Pläne und beschlossen, nicht auf die Botschaft einzutreten. Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst diesen Entscheid. Er sprach sich in der Vernehmlassung ebenfalls dagegen aus. Eine einseitige Zollsenkung ist strategisch falsch: Damit vergibt sich die Schweiz viel Verhandlungsspielraum bei anstehenden Freihandelsverhandlungen. Die Abschaffung der Industriezölle würde zudem ein Loch von 540 Millionen Franken in die Bundeskasse reissen. Geld, das dem Staat in der Folge fehlen würde und das er anderswo wieder einsparen müsste. Die Erfahrungen aus verschiedenen Handelsabkommen zeigen weiter, dass Zollsenkungen in erster Linie die Margen des Handels erhöhen und nicht zu tieferen Konsumentenpreisen führen. Diese richten sich weniger nach den effektiven Importpreisen, als nach der Kaufkraft.

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Stellungnahmen 21.08.19 Freihandelsabkommen mit Indonesien

22.08.19 | Der Schweizer Bauernverband vertritt die Interessen der 50'000 Schweizer Landwirtschaftsbetriebe, der Bauernfamilien und des ländlichen Raums. Dazu gehören insbesondere auch die Produzentinnen und Produzenten von landwirtschaftlichen Produkten, die von diesem Freihandelsabkommen betroffen sind. Am 16. Dezember 2018 hat die EFTA- und damit die Schweiz - ein Freihandelsabkommen mit Indonesien unterzeichnet. lm Grundsatz würdigt der SBV diesen Abschluss wegen der Tatsache, dass Indonesien eines der bevölkerungsreichsten Länder der Welt ist und ein bedeutendes wirtschaftliches Potenzial hat. Das Abkommen beinhaltet aber Konzessionen bei sensiblen Agrarprodukten, welche bisher nie zugestanden wurden. Dies betrifft speziell Milchprodukte und verarbeitete Lebensmittel mit Milchbestandteil. Damit wird die Rote Linie des SBV - die den Behörden bestens bekannt ist - überschritten. Bei den erwähnten Konzessionen ist zwar mehrheitlich nicht mit direkten Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft zu rechnen, weil Indonesien mit punktuellen Ausnahmen kein starker Agrarexporteur ist. Problematisch ist jedoch die Tatsache, dass solche Konzessionen erfahrungsgemäss ein Präjudiz für künftige Verhandlungen beispielsweise mit den USA, Neuseeland oder mit der EU darstellen. Auch bezüglich des Vorgehens ist der SBV unzufrieden, weil stets versichert wurde, dass unsere Rote Linie mit Ausnahme des Palmöls eingehalten wird. Nun da das Abkommen unterzeichnet ist, werden wir vor die vollendete Tatsache gestellt, dass diese bei zahlreichen Zollpositionen überschritten wurde, ohne die betroffenen Produzentenorganisationen vorgängig zu konsultieren. Was das Palmöl betrifft, trägt das Abkommen mit der mengenmässigen Limitierung der zollvergünstigten Importe den Bedenken der Landwirtschaft weitgehend Rechnung. Das Importwachstum kann damit gebremst werden. Mit den Liefervorgaben in Containern zu 22 Tonnen wird zudem die Rückverfolgbarkeit des Palmöls wesentlich verbessert. Dies gibt den Abnehmern die Möglichkeit genauer hinzuschauen, bevor sie Billigware einkaufen.

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Stellungnahmen 21.08.19 Handelsabkommen mit Grossbritannien

22.08.19 | Der Schweizer Bauernverband vertritt die Interessen der 50'000 Schweizer Landwirtschaftsbetriebe, der Bauernfamilien und des ländlichen Raums. Dazu gehören insbesondere auch die Produzentinnen und Produzenten von landwirtschaftlichen Produkten, die von diesem Freihandelsabkommen betroffen sind. Der Bundesrat hat am 11. Februar 2019 das Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet. Das Abkommen bildet die Grundlage für die künftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich nach dem ,,Brexit". Der SBV begrüsst das vorsorgliche Handeln des Bundesrates, welches darauf abzielt, die heutigen Handelsbeziehungen über den ,,Brexit" hinaus sicherzustellen. Für die Schweizer Wirtschaft und für die Schweizer Landwirtschaft sind stabile Verhältnisse zentral. Kritisch beurteilt der SBV, dass das Ziel des Abkommens u.a. ,,die Bereitstellung einer Plattform zur weiteren Handelsliberalisierung" darstellt (Art.3). Eine Liberalisierung des Agrarmarktes über das mit der EU vereinbarte Niveau hinaus hätte gravierende Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft und würde unsere rote Linie klar überschreiten. Daher erwartet der SBV umgehend eine Verdeutlichung der damit verbundenen Vorhaben wie auch verbindliche Aussagen darüber, inwiefern diese Handelsliberalisierung den Agrarbereich betreffen soll. Unter der Voraussetzung, dass die Verpflichtungen dieses Abkommens keine weitere Liberalisierung des Agrarmarktes nach sich ziehen und das aktuelle Grenzschutzniveau langfristig aufrechterhalten wird, stimmt der SBV zugunsten der politischen Stabilität dem Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich zu. Wir hoffen, dass Sie unsere Anliegen berücksichtigen werden und danken Ihnen nochmals für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

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Stellungnahmen Institutionelles Abkommens (InstA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union

26.04.19 | In der aktuellen Form kann der SBV dem Rahmenabkommen nicht zustimmen. Das Abkommen muss zwingend nachgebessert bzw. ergänzt werden. Die Schweiz muss sich hierfür aber die nötige Zeit ausbedingen. Dabei ist aber auch das Risiko mit zu berücksichtigen, dass der bilaterale Weg bei zu langem Zuwarten erodieren könnte, weil die EU nicht bereit wäre, bestehende Verträge zu aktualisieren bzw. neue abzuschliessen. Selbstredend muss sichergestellt werden, dass die Schweiz auch weiterhin eine eigenständige Agrarpolitik be-treiben kann. Aufgrund dieser Vorbehalte fordern wir, dass der Bundesrat keine Paraphierung des InstA vor-nimmt. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann sich der SBV mit dem Abschluss eines Rahmenabkommens einverstanden erklären.

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Stellungnahmen Stellungnahme Genehmigung von Freihandelsabkommen

21.02.19 | Vernehmlassungsverfahren über das Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen. Mit der Vorlage wünschen Sie ,,die Bundesversammlung zu ermächtigen, Freihandelsabkommen, welche inhaltlich vergleichbar mit früher abgeschlossenen Abkommen sind und im Vergleich zu diesen keine wichtigen zusätzlichen Verpflichtungen für die Schweiz schaffen, selbstständig zu genehmigen." Auch wenn ihr Vorschlag auf den ersten Blick die Position der Bundesversammlung zu stärken scheint, so stellen wir doch bei genauerer Betrachtung fest, dass damit dem Parlament die Referendumsmöglichkeit entzogen und damit dessen Vetoposition gegenüber der Exekutive geschwächt würde. Aufgrund der Tragweite von Freihandelsabkommen lehnt der Schweizer Bauernverband diese Beschneidung der Volksrechte dezidiert ab. ln Übereinstimmung mit der vom Parlament wiederholt geäusserten Position erwarten wir, dass Freihandelsabkommen dem fakultativen Referendum unterstellt bleiben.

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Medienmitteilungen
Parolen: Fair-Food, Ernährungssouveränität und Trinkwasser-Initiative

25.04.18 | Die Landwirtschaftskammer, das Parlament des Schweizer Bauernverbands, diskutierte heute die Vor- und Nachteile der anstehenden Volksinitiativen Fair-Food sowie Ernährungssouveränität und beschloss bei beiden die Stimmfreigabe.

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SBV-News SBV-News Nr. 1 (01.01. – 05.01.2018)

10.01.18 | Mit Macht fegte der Wintersturm „Burglind“ durch die Schweiz und richtete zahllose Schäden an. Auch in der Landwirtschaft. Nur wenige Bauernbetriebe dürften nicht betroffen sein. Die Schäden reichen dabei von kleinen Ereignissen bis hin zu erheblichen Schäden, wie abgedeckten Dächern, zerstörten Gewächshäusern oder grösseren Windwürfen im Wald. Im Gegensatz zu einem Grossteil der Bevölkerung sind wir Bauern es aber gewohnt mit den Unwägbarkeiten des Wetters umzugehen. Der SBV wünscht darum allen Bauernfamilien trotz der Sturmschäden nur das Allerbeste fürs 2018. Möge auch aus diesem Sturm Gutes entstehen.

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