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Littering

Als Littering bezeichnet man das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen. Leider gibt es immer mehr Menschen, die ihre Abfälle wie leere Getränke-, Essens- oder Zigarettenverpackung dort wegwerfen, wo sie gerade anfallen. Sei es auf dem Spaziergang durch die Natur oder beim Autofahren. Für die Bauernfamilien bedeutet dies, dass sie entlang von Wegen und Strassen immer mehr Zeit für das Zusammenlesen von Abfällen aufwenden müssen. Zeit ist Geld und Littering somit ein Kostenfaktor.

Gefährlich für Tiere und Maschinen

Liegt Abfall in Wiesen und Feldern, die als Tierfutter genutzt werden, wird es kritisch: Erstens sieht man im hohen Gras den Abfall schlecht und zweitens findet die Futterernte heute mechanisch statt. Das heisst, eine Maschine mäht das Gras und schneidet es in kleine Teile, die dann siliert und für den Winter haltbar gemacht werden. Harte Fremdkörper wie Aludosen oder Plastikflaschen aber auch verlorene oder liegengelassene Nägel oder Drahtteile werden ebenfalls zerkleinert und gelangen so als oder spitze und gefährliche oder sonst schädliche Fremdstoffe in den Magen der Tiere. Die Tiere erleiden innere Verletzungen und es kommt zu Entzündungen und Schmerzen. In der Folge fressen sie nicht mehr, magern ab, und sterben im Extremfall. Manchmal kann eine (mehrere tausend Franken) teure und von den Bauernfamilien berappte Operation den Tod verhindern. Harte und starre Fremdkörper können zudem die Maschinen beschädigen, deren Reparaturen ebenfalls hohe Kosten verursacht. Gesundheitlich bedenklich sind auch Zigarettenstummel sowie Hundekot in Gras, das für die Tierfütterung bestimmt ist.

Feldrandtafeln und Minibroschüre

Die Feldrandtafeln können bei den kantonalen Bauernverbänden bestellt werden.

Die kostenlose Minibroschüre „Stadt und Land – Hand in Hand“ können Sie hier bestellen.

Plakate

Die Plakate der Interessengemeinschaft für eine saubere Umwelt können Sie hier bestellen. 

Outdoor-Element

3.5 m grosse Kuhtafel für den Einsatz entlang von Strassen oder Kreiseln. 

Ausstellungselement

Ergänzend zu den Tafeln und der Minibroschüre steht eine lebensgrosse Kuh mit Plexiglasmagen für Ausstellungen/Events zu Verfügung. Sie ist kostenlos, lediglich der Transport muss übernommen werden. Für weitere Infos und Reservationen: messen@schweizerbauern.ch 

Kontaktperson

Sandra Helfenstein

Schweizer Bauernverband
Leiterin Departement Kommunikation und Marketing
Geschäftsbereich Medien & Kampagnen
Mediensprecherin

Telefon 056 462 52 21
Mobile 079 826 89 75
E-Mail sandra.helfenstein@sbv-usp.ch

  

SBV-News
SBV-News Nr. 7

22.02.22 | Im Januar hat der Bund die Anhörung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022 eröffnet. Der SBV hat dieses umfangreiche Dokument unterdessen durchgearbeitet und einen Entwurf seiner Stellungnahme zu den vorgesehenen Änderungen verfasst. Diesen hat er nun seinen Mitgliedorganisationen zugestellt, damit sie sich auch einbringen können.

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SBV-News
SBV-News Nr. 5

08.02.22 | Die Fachkommission Viehwirtschaft tauschte sich zum Schwerpunktthema Antibiotika aus. Externe Referenten vertieften verschiedene Aspekte. Weiter befasste sich die Mitglieder mit der Kampagne gegen die Massentierhaltungsinitiative, dem Verordnungspaket 22 sowie der Wolfsproblematik. Die Kommission diskutierte ausserdem den Einsatz des Hormons PMSG in der Schweinezucht und entschied, dieses Thema an der nächsten Sitzung vertieft zu behandeln.

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SBV-News
SBV-News Nr. 3

24.01.22 | Der SBV bietet auf seiner Webseite vielfältige Preisinformationen zu Direktvermarktung, Pflanzenbau oder Tierhaltung in Deutsch und Französisch an. Neu sind auch die Preise von Agrotourismus Schweiz dort zu finden.

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Stellungnahmen Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken Teilrevision Umweltschutzgesetz- Vernehmlassungsverfahren

14.01.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zu Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken Teilrevision Umweltschutzgesetz- Vernehmlassungsverfahren

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SBV-News SBV-News Nr. 29 (19. – 23.7.2021)

26.07.21 | Der Arbeitgeber darf den Mitarbeitern in einem Landwirtschaftsbetrieb empfehlen, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Er darf sie aber nicht dazu zwingen. Die Mitarbeiter müssen sich freiwillig für eine Impfung entscheiden. Eine Impfung hat nebst dem Schutz vor einer Corona-Erkrankung weitere Vorteile: Befreiung von der Kontakt- und Reisequarantäne in der Schweiz oder Reiseerleichterungen (je nach Land unterschiedlich). Aktuell sind keine Rekrutierungsländer auf der BAG-Risikoliste, dies kann sich jedoch schnell wieder ändern. Vollständig geimpfte Personen, welche aus einem Staat/Gebiet mit einer besorgniserregender Virusvariante (BAG Risikoliste) einreisen, müssen nicht in Quarantäne. Es lohnt sich frühzeitig neu einreisende Mitarbeiter darauf hinzuweisen.

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Medienmitteilungen
Erfreulich: Ständerat sagt Littering den Kampf an!

03.06.20 | Achtlos weggeworfene Abfälle entlang von Strassen und Wegen sind ein grosses Problem für viele Bauernfamilien und gefährden die Tiergesundheit. Deshalb freut sich der Schweizer Bauernverband (SBV) über die Unterstützung des Ständerats zur Motion «Wirksame Massnahmen gegen Littering». Diese beauftragt den Bundesrat sich wirksame Massnahmen zu überlegen, mit denen er das zunehmende Problem eindämmen will. Abfälle auf Wiesen und Feldern sorgen für viel Aufräumaufwand für die Bauernfamilien. Vor allem im hohen Gras ist unentdeckter Abfall eine Bedrohung für die Tiergesundheit. Durch das Mähen und Aufbereiten des Grases werden Abfälle zerkleinert und gelangen so als gefährliche Fremdkörper ins Futter der Tiere. Harte Abfallteile können weiter die landwirtschaftlichen Maschinen beschädigen. Zigarettenstummel oder Plastik sind zudem praktisch unzerstörbar und verschmutzen über Jahrzehnte die Natur und den Boden. Der SBV erachtet es deshalb als wichtig, dass der Bund das Problem des Litterings auf nationaler Ebene angeht. Er selber ist im Bereich Sensibilisierung bereits seit vielen Jahren aktiv, doch das allein scheint – so zeigen die Erfahrungen – nicht ausreichend zu sein.

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SBV-News SBV-News Nr. 22 (25. – 29. Mai 2020)

02.06.20 | Lebensmittel tierischer Herkunft sollen künftig mit dem Vermerk «ohne Gentechnik hergestellt» gekennzeichnet werden, wenn bei der Fütterung auf gentechnisch veränderte Pflanzen verzichtet wurde. Heute ist dies in der Schweiz nur dann erlaubt, wenn während des gesamten Herstellungsprozesses darauf verzichtet wird. Umgekehrt musste bei ausländischen Produkten nicht deklariert werden, dass Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen eingesetzt wurden. Der Bundesrat korrigierte diesen Wettbewerbsnachteil für die heimische Landwirtschaft. Was unsere Nachbarländer Österreich, Deutschland und Frankreich schon lange dürfen, ist nun auch endlich in der Schweiz möglich!

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SBV-News SBV-News Nr. 17 (20. – 24.4.2020)

27.04.20 | Wegen der Corona-Einschränkungen und geschlossenen Parkanlagen zieht es derzeit besonders viele Leute in den ländlichen Raum. Dabei geht häufig vergessen, dass Wiesen und Weiden die Futtergrundlage für die Tiere und kein Durchgangsweg, Liege- oder Picknickplatz sind. Hier können Bauernfamilien kostenlose Tafeln und Infoflyer «Stadt und Land, Hand in Hand» bestellen, die den Besuchern erklären, was es beim Ausflug aufs Land zu beachten gibt.

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