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Raumplanung

Der SBV setzt sich für einen haushälterischen Umgang mit den Fruchtfolgeflächen und dem übrigen Kulturland ein. Zu diesem Zweck hat er auch die 1. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes aktiv mitgestaltet. Die neuesten Resultate der Arealstatistik zeigen nun aber, dass weiterhin 0.7m2 Kulturland pro Sekunde verloren gehen. Pro Jahr ergibt dies eine Fläche von 2700 Fussballfeldern. Angesichts des bereits tiefen Selbstversorgungsgrades der Schweiz von netto 50% ist dies bedenklich, zumal das Volk 2017 den Verfassungsartikel 104a zur Ernährungssicherheit angenommen hat.

Hauptgründe für diese Landverluste sind gemäss Arealstatistik nach wie vor die Siedlungserweiterung, die öffentlichen Infrastrukturbauten und die ungebremste Ausbreitung des Waldes. Eine klare Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet, die Siedlungsverdichtung und Zurückhaltung bei Einzonungen sind wichtige Elemente des Kulturlandschutzes.

Die Landwirtschaft ist sich bewusst, dass sie mit ihrer Bautätigkeit ebenfalls zum Kulturlandverlust beiträgt. Allerdings kann sie nur ausserhalb der Bauzone bzw. in der Landwirtschaftszone bauen. Nichtsdestotrotz ist sie bemüht, auch den eigenen Kulturlandverbrauch zu minimieren.

Ein wichtiges Anliegen des SBV ist, dass innerhalb von Landwirtschaftszonen zeitgemässe Gebäude zugunsten einer effizienten Lebensmittelproduktion erstellt werden können. Die Landwirtschaftsbetriebe müssen sich an die ständig ändernden Herausforderungen auf dem Markt innovativ anpassen können. Dafür braucht es Pragmatismus bei der Bewilligung und die nötige Flexibilität im Raumplanungsgesetz.

Neben der zonenkonformen Landwirtschaft gibt es zahlreiche zonenfremde Gebäude ausserhalb des Siedlungsgebietes. Deren Zahl nimmt laufend zu. Deshalb erwartet der SBV, dass die aktuelle Revision des Raumplanungsgesetzes sich diesem Problem widmet.

Innerhalb der Bauzone ist der Anteil an landwirtschaftlichen Gebäudearealen gering und rückläufig. Die meisten Betriebe befinden sich ausserhalb Bauzone. Dort beansprucht die zonenkonforme Landwirtschaft gerade mal 17% der Siedlungsflächen. Darin enthalten sind neben den Gebäuden auch die Hofplätze, Hausgärten und der Umschwung. Die übrigen 83% dienen anderen Nutzungen wie etwa Strassen, Kiesgruben und Industrie. Die zonenfremden Wohnhäuser machen rund 12% des Gebäudeareals ausserhalb der Bauzone aus.

Kontaktperson

Beat Röösli

Beat Röösli

Schweizer Bauernverband
Leiter Internationales

Telefon 079 768 05 45
E-Mail beat.roeoesli@sbv-usp.ch

  

Stellungnahmen Entwicklung Strasseninfrastruktur

05.04.18 | En effet, il est primordial de répondre aux besoins de la population au niveau de l’aménagement du réseau routier, notamment pour garantir un trafic de qualité et sécurisé. Les prévisions laissant entrevoir une hausse des embouteillages, des ralentissements et de la surcharge sur certains tronçons, il s’avère judicieux d’entreprendre des mesures. Cependant, le besoin croissant de surface pour l’aménagement du réseau routier ne doit pas se faire au détriment des terres agricoles, lesquelles contribuent à la sécurité alimentaire mais aussi à l’entretien et à la qualité du paysage rural. En outre, nous tenons à nous assurer à ce que les ressources allouées au projet proviennent du fonds prévu à cet effet (FORTA), et ceci afin d’éviter une pression supplémentaire sur les dépenses faiblement liées de la Confédération

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Stellungnahmen Verpflichtungskredite ab 2019

02.03.18 | Es gilt aus Sicht des SBV zwei Punkte zu beachten: Kulturland ist die wichtigste, nicht erneuerbare Grundlage für die Produktion von Lebensmitteln und damit zur Gewährleistung der langfristigen Ernährungssicherheit unverzichtbar. Folgerichtig verlangt eine Reihe von Verfassungsartikeln (Art. 75, 102, 104, 104a BV) einen haushälterischen Umgang mit dem Kulturland. Daher ist auch bei Erweiterungsprojekten der Verkehrsinfrastruktur das Kulturland maximal zu schonen. Zweitens: Damit die Ländlichen Räume und ihre Bewohnerinnen und Bewohner nicht zu kurz kommen, muss die bessere Anbindung der ländlichen Zentren an den Agglomerationsverkehr stärker berücksichtigt werden. Dies gilt neben der Strasse auch für den öffentlichen Verkehr.

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Stellungnahmen Beratung der Infrastrukturentwicklung Etappe 2030/2035

04.12.17 | L’Union Suisse des Paysans (USP) salue l’élaboration du projet collaboratif des cantons, des chemins de fer, de la branche des transports de marchandises et de l’Office fédéral des transports (OFT) intitulé « Etape d’aménagement 2030/2035 de l’infrastructure ferroviaire ». En effet, des infrastructures ferroviaires modernes et performantes sont primordiales pour la prospérité du pays. Concernant le secteur agricole, le rail permet notamment l’acheminement de marchandises (betteraves sucrières, fourrage, etc.), et par conséquent se doit d’être exploitable dans les meilleures conditions. L’aménagement 2030/2035 de l’infrastructure prévoit notam-ment la création de nouveaux sillons pour le transport de marchandises, mais aussi de « sillons express », per-mettant une réduction du temps de parcours, ce que nous saluons. De plus, nous approuvons que le projet vise à améliorer la desserte de base des régions rurales. Cependant, nous soulignons que l’élargissement de l’offre ferroviaire ne doit pas se faire au détriment de la protection des terres agricoles.

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Stellungnahmen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG)

30.10.17 | Aus Sicht der von uns vertretenen landwirtschaftlichen Grundeigentümer ist die vorliegende Teilrevision eine verpasste Chance, um neben formellen Anpassungen in erster Linie auch grundsätzliche Erneuerungen und Überlegungen zur Enteignung vorzuschlagen. Der Kulturlandschutz gebietet einen haushälterischen Umgang mit dem Boden. Infrastrukturanlagen werden auch künftig einen immensen Bedarf an Flächen benötigen. Zusammen mit der Bevölkerungszunahme nehmen die Mobilitätsbedürfnisse laufend zu. Der SBV will die für die öffentliche Grundversorgung nötigen Bauten nicht verhindern, verlangt aber, dass in der Interessenabwägung das Kulturland höher gewichtet und im Enteignungsfall besser entschädigt wird. Da die öffentliche Hand selber auch über wesentliche Flächen an Kulturland verfügt, haben enteignete Landwirte primär Anspruch auf Realersatz. Dazu sind Anstrengungen zu unternehmen.

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Stellungnahmen Revision des Raumplanungsgesetzes

22.08.17 | Von der Tätigkeit der 52 000 Familienbetriebe hängt die Vitalität und auch die Schönheit vieler Gemeinden und Täler ab, vorausgesetzt sie erhalten die nötigen Entwicklungsmöglichkeiten. Dem Bauen ausserhalb der Bauzone kommt deshalb eine wichtige Bedeutung zu. Landwirtschaftliche Bauten in der Landwirtschaftszone sind, wie es der Name sagt, grundsätzlich zonenkonform. Dies ist einerseits ein Privileg, dessen sich die Landwirtschaft bewusst ist. Andererseits ist diese Verortung „ausserhalb Bauzone“ auch eine Vorgabe, deren sich die Raumplanung bewusst sein muss. In diesem Sinne fordern wir Sie auf, im ländlichen Raum Spielraum beim Bauen ausserhalb der Bauzone zu lassen. Für die Landwirtschaft ist der Spielraum in Ihrer Vorlage zu eng. Zwar sind der Versuch der Neuordnung und die teilweisen Verbesserungen zu würdigen. Insgesamt sind die Normen jedoch zu dicht, dirigistisch und nicht stringent. Einige Instrumente entbehren jeglichen Praxisbezug und sind weder umsetzbar noch zumutbar. Aus diesen Gründen lehnt der SBV die Vorlage in dieser Form ab. Grundlegende Änderungen sind nötig, damit der SBV die Revision weiterhin unterstützt. Ansonsten empfehlen der SBV, die Übung abzubrechen.

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SBV-News SBV-News Nr. 26 (26.06. – 30.06.2017)

05.07.17 | Die WAK-S will im Rahmen eines Berichts überprüfen lassen, wie die Ausnahmen vom Cassis de Dijon-Prinzip abgeschafft oder eingeschränkt werden können. Seit Jahren werden über das Cassis de Dijon-Prinzip unzählige, teure Studien und Gutachten verfasst. Die von Bundesrat und Verwaltung ursprünglich prognostizierte preissenkende Wirkung hat bis heute wohl kein Konsument gespürt. Der bestellte Bericht von der WAK-S wird daran auch nichts ändern.

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SBV-News SBV-News Nr. 7 (13.02. – 17.02.2017)

22.02.17 | Agrimpuls vermittelt seit vielen Jahren ausländische Praktikanten und Arbeitskräfte auf Schweizer Landwirtschaftsbetriebe. Die Teilnehmenden der OST-18 Programme sind Agronomie-Studierende und kommen aus den Ländern Russland, Moldawien und Ukraine. Ihre Praktika dauern mindestens zwölf bis maximal 18 Monate. Im ersten Jahr müssen die Praktikanten während drei Wochen mehrere Kurse absolvieren. In der Berichtswoche fand der Kurs „Milchwirtschaft“ statt, daneben gibt’s auch noch Blöcke zum Pflanzenbau und zur Tierhaltung. Zudem nehmen sie auch an zwei Praktikantenreisen teil, bei denen touristische Sehenswürdigkeiten im Zentrum stehen – das volle Schweizer Programm!

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SBV-News SBV-News Nr. 6 (06.02. – 10.02.2017)

15.02.17 | Die Situation auf dem Molkereimilchmarkt ist seit langer Zeit mehr als unbefriedigend! Trotz rückläufiger Milchmenge und verbesserter Lage auf den internationalen Märkten schlägt sich dieser Umstand kaum auf den A-Milchpreis für die Produzenten nieder. Um die Aktivtäten des SBV in Milchfragen zu stärken, reaktivierte der Vorstand die Arbeitsgruppe Milch. Am gleichen Tag verabschiedete der Grossrat des Kantons Freiburg einstimmig eine Standesinitiative die den Bund auffordert, Massnahmen zur Verbesserung der Lage für die Milchproduzenten zu ergreifen. Nun ist die Branche gefordert, ihren Beitrag für höhere Milchpreise zu leisten.

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