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Soziale Dienstleistungen auf dem Bauernhof

Neben der Produktion von Lebensmitteln bieten Bauernfamilien auf ihren Höfen auch eine Vielzahl von sozialen Dienstleistungen an. Die ländliche Umgebung, das Arbeiten in und mit der Natur, der Umgang mit Tieren eignen sich auch für die Begleitung oder Betreuung von Menschen mit besonderen Ansprüchen, zu den beispielsweise Personen mit Behinderungen, Demenz, Autismus-Spektrumstörungen oder aus der Bahn geratene Jugendliche gehören. Eine Wegleitung soll interessierte Bauernfamilien bei ihren Überlegungen unterstützen.

Kontaktperson

Peter Kopp

Peter Kopp

Leiter Departement Soziales und Dienstleistungen
Generalsekretär Agrisano

Telefon 056 461 71 82
E-Mail peter.kopp@agrisano.ch

  

SBV-News
SBV-News Nr. 43 (25. – 29.10.2021)

01.11.21 | Im Vorfeld der Delegiertenversammlung geht die Spitze des SBV in alle vier Landesregionen, um aktuelle Themen mit der Basis zu besprechen. Letzte Woche fanden die Regionalseminare Zentralschweiz und Nordwestschweiz statt. Dabei ging es um die Situation auf den Märkten, die künftige Gestaltung der Agrarpolitik, die Umsetzung der Parlamentarischen Initiative «Absenkpfad», die Massentierhaltungs-, Landschafts- und Biodiversitätsinitiative sowie die Sensibilisierungskampagne zur sozialen Absicherung. Zu Fragen führten auch die Einführung Schleppschlauch-Obligatorium, die Wolfsproblematik, die Holzerkurse für Lernende und die geplante Reduktion der Verkäsungszulage.

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Stellungnahmen Konsultation BVG-Mindestzinssatz 2022

19.08.21 | Nach Konsultation der Unterlagen sprechen wir uns für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinses von 1 % für das Jahr 2022 aus. Die neue Formel, welche der BVG-Kommission als Diskussionsgrundlage für ihre Empfehlung dient, würde gemäss aktuellem Stand eine Erhöhung des BVG-Mindestzinses rechtfertigen. Die alte Formel, welche dieses Jahr noch berücksichtigt wird, würde eine Senkung rechtfertigen. Wie bereits festgehalten, dienen die beiden Formeln als Diskussionsgrundlage. Deren Ergebnisse können nicht unbesehen für die Festlegung des BVG-Mindestzinses übernommen werden. Zu berücksichtigen ist das gesamte wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Umfeld. Die Herausforderungen der Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der Kapitalanlagen sind unbestrittener weise sehr gross. Die Volatilität an den Finanzmärkten ist unverändert hoch. Nichtsdestotrotz darf festgestellt werden, dass sich die finanzielle Lage der Pensionskassen im Jahr 2021 wie schon im Jahr davor sehr solide präsentiert. Unter diesem Aspekt besteht kein akuter Handlungsbedarf.

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Standpunkte
Einheimische Produktion nimmt ihre Verantwortung wahr!

19.02.21 | Greenpeace feuerte kürzlich wieder einmal eine Breitseite gegen die Schweizer Landwirtschaft ab. Mit Vereinfachungen und Falschinformationen will die Organisation den Konsumentinnen und Konsumenten weismachen, dass im Schweizer Fleisch keine Schweiz drin ist. In Tat und Wahrheit ist 84 % des Futters, das unsere Nutztiere fressen, einheimisch. Die Schweizer Landwirtschaft hat nie behauptet, dass sie sich zu 100 Prozent selbst mit Futtermitteln versorgen kann und steht auch zu den benötigten Importen. Ohne Anpassung des Konsums führt eine Reduktion der Tierhaltung aber nur zu einer grösseren Abhängigkeit vom Fleischimport.

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Standpunkte
Soziale Absicherung geht uns alle an!

12.02.21 | Wer auf einem Bauernhof lebt und mitarbeitet, soll ausreichend versichert und finanziell abgesichert sein. Das ist das unbestrittene Ziel der gesamten Branche. Umfragen zeigen immer wieder, dass es bei der sozialen Absicherung speziell der Bäuerinnen/Partnerinnen immer noch bedeutendes Optimierungspotential gibt. Aus diesem Grund ist das auch ein Thema im Rahmen der Agrarpolitik 22+. Dort ist ein obligatorischer Sozialversicherungsschutz vorgesehen, wenn die Partnerin (oder auch der Partner) regelmässig und erheblich im Betrieb mitarbeiten. Wir haben uns dafür engagiert, dass die AP22+ zurückgewiesen, respektive vorläufig sistiert wird. Das heisst aber nicht, dass wir die dringenden Themen nicht angehen wollen.

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Stellungnahmen Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefallverordnung)

09.11.20 | Die Härtefallregelung soll Unternehmen helfen, die besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind. In Anbe-tracht der aussergewöhnlichen Situation sind Härtefallhilfen angezeigt und werden vom Schweizer Bauernver-band (SBV) unterstützt. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Pandemie und den beschlossenen Massnahmen wird aber der Maximalzuschuss des Bundes von 200 Millionen Franken wohl kaum ausreichen. Der Gesamtbetrag des Bundes ist in Rücksprache mit den Kantonen nochmals zu überprüfen.

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SBV-News SBV-News Nr. 44 (26.10. – 01.11.2020)

03.11.20 | Launch des neuen Shops Nach einigen Monaten Vorbereitung, Konzeption, Programmierung und Abfüllen der Inhalte ist der neue Shop shop.landwirtschaft.ch fertig. Der bisherige Shop basierte auf einem alten System und war entsprechend in die Jahre gekommen. Darum haben wir nach einer neuen Lösung gesucht, die zudem einfacher zum Bewirtschaften sein sollte. Nachdem wir letzten Frühling die Webseite landwirtschaft.ch mit dem Contentmanagement System Wordpress umgesetzt haben, beschlossen wir dieses auch anzuwenden.

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Stellungnahmen Konsultation BVG-Mindestzinssatz 2021

20.08.20 | Für die Möglichkeit, uns zur Höhe des BVG-Mindestzinssatzes 2021 in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge vernehmen zu lassen, danken wir Ihnen. Nach Konsultation der Unterlagen sprechen wir uns für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinses von 1 % für das Jahr 2021 aus. Sowohl die neue, wie auch die alte Formel, welche der BVG-Kommission als Diskussionsgrundlage für ihre Empfehlung dienen, würden gemäss aktuellem Stand eine Senkung des BVG-Mindestzinses rechtfertigen. Wie bereits festgehalten, dienen die beiden Formeln als Diskussionsgrundlage. Deren Ergebnisse können nicht unbesehen für die Festlegung des BVG-Mindestzinses übernommen werden. Zu berücksichtigen ist das gesamte wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Umfeld. Die Herausforderungen der Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der Kapitalanlagen sind unbestrittener weise sehr gross. Die Volatilität ist unverändert hoch. Nichtsdestotrotz darf festgestellt werden, dass sich die finanzielle Lage der Pensionskassen im Jahr 2020 sehr solide präsentiert. Unter diesem Aspekt besteht kein akuter Handlungsbedarf.

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Stellungnahmen Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) – Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung

13.07.20 | Für die Möglichkeit, uns zur Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung [ALV]) vernehmen zu lassen, dan-ken wir Ihnen bestens. Die Corona-Krise hat die Schweizer Wirtschaft unter Einschluss des Arbeitsmarkts stark getroffen. Die Nutzung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ist in den vergangenen Monaten in die Höhe geschnellt. Gemäss dem erläu-ternden Bericht wurden im April für rund 36 Prozent aller angestellten Personen in der Schweiz KAE genehmigt. Dies hat natürlich eine grosse finanzielle Belastung der ALV zur Folge. Ohne finanzielle Unterstützung des Bundes im laufenden Jahr würde die ALV-Schuldenbremse aktiviert. In Anbetracht dieser aussergewöhnlichen Situation können wir uns mit den befristeten Gesetzesänderungen ein-verstanden erklären. Ist abzusehen, dass der Bund die ALV auch im Jahr 2021 ausserordentlich unterstützen muss, ist ebenfalls eine Erhöhung der Lohnbeiträge zu prüfen. Wir danken für die Kenntnisnahme unserer Stellungnahme und die Berücksichtigung unserer Anliegen bei Ihren Beschlüssen.

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