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Agrarpolitik

Die Weiterentwicklung der Agrarpolitik befindet sich aktuell in politischer Diskussion. Die AP22+ wurde in der Frühjahrsession 2021 vom Parlament sistiert und in der Sommersession 2023 in einer reduzierten Form verabschiedet. Dies, da sie diverse Zielkonflikte enthielt, das Sektoreinkommen in der Landwirtschaft reduziert hätte und zudem Fehler in der Botschaft enthalten hatte. Stattdessen hat das Parlament den Bundesrat im Rahmen von zwei Postulaten (20.3931 und 21.3015) beauftragt, einen Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik zu verfassen.

Postulat-Bericht zur künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik

Im Auftrag des Bundesrates hat das Bundesamt für Landwirtschaft diesen Bericht zur künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik verfasst. Dabei waren folgende Massnahmen zu prüfen:

  • Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Selbstversorgungsgrades
  • Erweiterung der Agrarpolitik in Richtung einer ganzheitlichen Politik für gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion;
  • Möglichst weitgehende Schliessung der Kreisläufe aller Nährstoffe über die gesamte Wertschöpfungskette inklusive Konsum;
  • Reduktion der Komplexität und Fokussierung auf besonders wirksame agrarpolitische Instrumente; Reduktion des administrativen Aufwandes für die Landwirtschaft und Reduktion der Verwaltung beim Bund und den Kantonen.
  • Rahmenbedingungen schaffen für eine möglichst grosse unternehmerische Freiheit und wirtschaftliche Perspektive für die Land- und Ernährungswirtschaft.
  • Reduktion von Wettbewerbsverzerrungen zwischen Inlandproduktion und Importen aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Vorschriften für die Produktion unter Berücksichtigung internationaler Verpflichtungen.
  • Förderung und Unterstützung von Direktverkauf und kurzen Vertriebswegen
  • Massnahmen gegen die Lebensmittelverschwendung, z. B. Vorgehen gegen eine übermässige Standardisierung von Obst und Gemüse oder andere Massnahmen, die in das Gesetz aufgenommen werden könnten.

Der Bundesrat hat den Bericht am 22. Juni 2022 verabschiedet. Aus Sicht des Schweizer Bauernverbands (SBV) hat es in diesem Bericht begrüssenswerte Ansätze. So will die Regierung, die heute einseitig auf die Landwirtschaftsbetriebe fokussierte Agrarpolitik unter das Dach einer Ernährungsstrategie stellen und alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette in die Pflicht nehmen. Die Landwirtschaft soll weiterhin marktorientiert Lebensmittel produzieren können. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Weiterentwicklung des heutigen Systems hin zu einer nachhaltigen Ernährungspolitik nur funktionieren kann, wenn sich alle betroffenen Politikfelder kohärent und synchron weiterentwickeln und sich so auch Zielkonflikte abschwächen lassen. Dabei stehen auch die Konsumierenden in der Pflicht, die mit der Wahl der Lebensmittel entscheidend dazu beitragen, was in der Schweiz und weltweit, wie angebaut wird.

Der Bericht bietet für die Bauernfamilien nicht nur Chancen, sondern auch Herausforderungen. So geht der Bericht bei der Wirtschaftlichkeit davon aus, dass das heutige Grenzschutzsystem gesamtwirtschaftlich auch Nachteile hat und insbesondere die nachgelagerten Stufen schwächt. Auf die Vorteile, die das Grenzschutzsystem gerade jetzt bei stark steigenden internationalen Preisen hat, geht der Bericht nicht ein. Weiter fehlen im Bericht Massnahmen, um die soziale Situation der Land- und Ernährungswirtschaft wirkungsvoll zu verbessern. Zudem muss aus Sicht des SBV die hohe Bedeutung einer ausreichenden inländischen Nahrungsmittelproduktion stärker gewichtet werden. Im Grossen und Ganzen bietet der Bericht für die Schweizer Landwirtschaft und die Bauernfamilien positive Perspektiven zur künftigen Ausrichtung der nationalen Agrarpolitik.

Der Bundesrat zeigte in diesem Bericht zudem auch auf, wie der agrarpolitische Weg bis zur nächsten Agrarpolitik aussehen soll:

1. Etappe: Parlamentarische Initiative 19.475 «Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel und Nährstoffverluste reduzieren»

Dringend umzusetzende Massnahmen aus der AP22+, die die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel sowie die Nährstoffverluste beim Umgang mit (Hof-)Düngern reduzieren sollen, werden in Form von Verordnungs-Anpassungen ab 2023 umgesetzt (Aufzählung nicht abschliessend):

  • Reduktion des Basisbeitrags um 200.- CHF pro Hektar
  • Aufhebung der Obergrenze von 70'000.- CHF pro SAK
  • Aufhebung des 10%-Toleranzbereichs in der Suisse-Bilanz (ab 2024)
  • Einführung der ÖLN-Anforderung: mind. 3.5% der Ackerfläche als BFF (ab 2024)
  • Aufhebung des Verbotes für Vorauflaufbehandlungen im Getreide ab dem 10. Oktober
  • Wirkstoffe mit einem erhöhten Risikopotenzial für Oberflächengewässer oder Grundwasser dürfen grundsätzlich nicht angewendet werden
  • Einführung neuer Produktionssystembeiträge

2. Etappe: Umsetzung Mini-Paket AP22+ ab 2025

Massnahmen im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit aus der AP22+ treten 2025 in Kraft (Aufzählung nicht abschliessend):

  • Unterstützung bei Ernteversicherungen
  • Obligatorischer Sozialversicherungsschutz
  • Förderung Digitalisierung
  • Zusammenlegung Vernetzung und Landschaftsqualität

3. Etappe: Künftige Agrarpolitik ab 2030 in einem gesamtheitlichen Ernährungssystem

Die nächste grössere Reform des Landwirtschafts-Gesetzes wird 2030 in Kraft treten. Basierend auf dem vom Bundesrat verabschiedeten Postulat-Bericht zur künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik soll die AP30 in ein gesamtheitliches Ernährungssystem eingebettet werden. Das heisst, dass neu nicht nur Massnahmen im Bereich der Landwirtschaft eingeführt werden, um unser Ernährungssystem nachhaltig zu machen, sondern dass auch alle anderen Akteure der Wertschöpfungskette einen Beitrag zu einem nachhaltigeren System leisten müssen.

Der Bundesrat wurde mit der Motion 22.4251 (Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts) beauftragt, bis 2027 eine Botschaft für die AP30 vorzulegen, die insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:

a. Sicherstellung der Ernährungssicherheit auf Basis einer diversifizierten inländischen Nahrungsmittelproduktion mindestens auf aktuellem Niveau der Selbstversorgung;

b. Reduktion des ökologischen Fussabdrucks von der landwirtschaftlichen Produktion bis zum Konsum von Lebensmitteln; dabei sind die Importe mitzuberücksichtigen;

c. Verbesserung von wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven für die Land- und Ernährungswirtschaft;

d. Vereinfachung des Instrumentariums und Reduktion des administrativen Aufwands.

Kontaktperson

Michelle Wyss

Leiterin Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

Belpstrasse 26, 3007 Bern
michelle.wyss@sbv-usp.ch 
Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

  

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