Hauptinhalt

Verordnungspaket 2018: Kurs stimmt

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 31. Oktober 2018

Der Bund hat heute das neue landwirtschaftliche Verordnungspaket verabschiedet. Dieses geht für den Schweizer Bauernverband mehrheitlich in die richtige Richtung. 

Der Bund hat heute das neue landwirtschaftliche Verordnungspaket verabschiedet. Der Schwerpunkt liegt bei Anpassungen in den Bereichen Kontrollen und Optimierungen beim Pflanzenschutz. Die grundsätzliche Richtung der Anpassung stimmt aus Sicht des Schweizer Bauernverbands (SBV). Die Vorschläge zeigen, dass auch auf Verordnungsebene vieles möglich ist – sofern der Wille dazu besteht. 

Die vorgeschlagenen Anpassungen bei den Kontrollen unterstützt der SBV mehrheitlich, speziell dass  der Bund die risikobasierten Kontrollen verstärken will.  Sie helfen mit die Glaubwürdigkeit des Systems zu erhalten und der grossen Sensibilität der Bevölkerung beim Thema Tierwohl gerecht zu werden. Die Kantone sind aufgefordert, den Vollzug so umzusetzen, dass keine administrative Zusatzbelastung für die Bauernfamilien entsteht und die Kontrollen verhältnismassig sind. 

Mit den vorgeschlagenen Änderungen gibt der Bund auch erste gute Antworten auf die Anliegen im Bereich Pflanzenschutz, wie sie die Trinkwasserinitiative oder die  Initiative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide fordern. So führt er Ressourceneffizienzbeiträge für die Reduktion von Herbiziden auf offener Ackerfläche ein und verlängert die Beiträge für den Einsatz von präziser Applikationstechnik und für die schonende Bodenbearbeitung bis 2021. 

Der SBV begrüsst, dass mit der Ablösung der Regelung für die Kurzalpung eine Lösung gefunden wurde, welche die Milchviehsömmerung gezielt fördert. Leider berücksichtigt diese Nachfolgelösung aber die höheren Kosten pro Normalstoss nicht, mit welchen Sömmerungsbetriebe mit kurzer Alpzeit konfrontiert sind.

Der SBV bedauert zudem, dass der Bundesrat verschiedene Vorschläge des SBV nicht aufgenommen hat. Dazu gehört die Förderung des Futtergetreides oder die geforderten Anpassungen bei der grünlandbasierten Milch- und Fleischproduktion. Ebenfalls wird das Ziel der administrativen Vereinfachung nicht erreicht. Zwar gibt es Vorschläge in diese Richtung, die aber mit neuen Auflagen wieder zunichte gemacht werden.

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch

Francis Egger

Stv. Direktor Schweizer Bauernverband
Leiter Departement Wirtschaft, Bildung und Internationales

Telefon      056 462 50 12
Mobile       079 280 69 66
Email        francis.egger@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema (copy 1)

Medienmitteilungen
Kontraproduktiver Kahlschlag bei der Forschung

12.03.18 | Ohne Rücksprache bei den betroffenen Kreisen will der Bundesrat die Agroscope zum dritten Mal innert kürzester Zeit restrukturieren. Bis zu 600 Stellen wären betroffen. Der Schweizer Bauernverband (SBV) ist fassungslos sowohl über die Pläne wie auch das Vorgehen. Die vielen anstehenden Herausforderungen in der Landwirtschaft sprechen für einen Aus- statt Abbau der praxisorientierten Forschung. Der SBV wird sich deshalb gegen den Kahlschlag wehren.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
WAK-N unterstützt die Schweizer Zuckerwirtschaft

10.01.18 | Die Wirtschafts- und Abgabekommission des Nationalrats (WAK-N) hat der parlamentarischen Initiative von Jacques Bourgeois „Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker – Sicherung der inländischen Zuckerproduktion“ erneut Folge geleistet. Der Schweizer Bauernverband und die Interprofession Zucker begrüssen den Entscheid und fordert das Parlament auf dem Entschied der WAK-N zu folgen.

Mehr lesen
Standpunkte Agrarpolitik der Zukunft sollte nicht von gestern sein

05.01.18 | Im November las man in der NZZ von „rosigen Aussichten für die Schweizer Wirtschaft“. Mitte Dezember doppelte das Seco nach und prognostizierte für 2018 ein „kräftiges Wachstum“ von 2.3 Prozent. Da frage ich mich, wie der Bundesrat auf die Idee kam, dass der Grenzschutz für landwirtschaftliche Produkte abgebaut werden müsse, damit die übrige Wirtschaft nicht unter dem Primärsektor leidet. Ich verstehe sowieso nicht, warum der Bundesrat in seiner Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik in allen Szenarien den Grenzschutzabbau vorab nimmt. Ein so einseitiges Werk verdient den Namen „Gesamtschau“ nicht.

Mehr lesen
Stellungnahmen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG)

30.10.17 | Aus Sicht der von uns vertretenen landwirtschaftlichen Grundeigentümer ist die vorliegende Teilrevision eine verpasste Chance, um neben formellen Anpassungen in erster Linie auch grundsätzliche Erneuerungen und Überlegungen zur Enteignung vorzuschlagen. Der Kulturlandschutz gebietet einen haushälterischen Umgang mit dem Boden. Infrastrukturanlagen werden auch künftig einen immensen Bedarf an Flächen benötigen. Zusammen mit der Bevölkerungszunahme nehmen die Mobilitätsbedürfnisse laufend zu. Der SBV will die für die öffentliche Grundversorgung nötigen Bauten nicht verhindern, verlangt aber, dass in der Interessenabwägung das Kulturland höher gewichtet und im Enteignungsfall besser entschädigt wird. Da die öffentliche Hand selber auch über wesentliche Flächen an Kulturland verfügt, haben enteignete Landwirte primär Anspruch auf Realersatz. Dazu sind Anstrengungen zu unternehmen.

Mehr lesen
Standpunkte Ein Sieg für die Land- und Ernährungswirtschaft

25.09.17 | Die Schlacht ist geschlagen, das Resultat ist mit 79 Prozent Zustimmung grossartig. Es war bei Weitem nicht so einfach zu erreichen, wie es im Nachhinein aussieht. Auch ohne offizielle Gegenkampagne sah sich die Vorlage heftigem Gegenwind ausgesetzt. Widersprüchliche Aussagen betreffend Freihandel und offene Märkte verunsicherten Teile der Bauernschaft und führten zu teilweise heftiger Kritik aus der Landwirtschaft. Diverse Medien – vor allem in der Deutschschweiz – schrieben gegen die Vorlage, einige verfielen gar in eine Art Kampagnenjournalismus. Es ist erfreulich, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht verunsichern liessen und die Kommentare abprallten.

Mehr lesen
Stellungnahmen Totalrevision des Bundesgesetzes über die Nationalstrassenabgabe

15.09.17 | Grundsätzlich ist der SBV mit der Vorlage einverstanden. Es ist wichtig, dass die Änderungen – wie im erläuternden Bericht dargelegt – finanziell selbsttragend sind und das Bundesbudget nicht zusätzlich belasten. Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass bei einer Einführung der E-Vignette dem Daten-schutz höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, sodass dieser gewährleistet ist. Allfällige Bedenken seitens der Vignettennutzer bezüglich des Datenschutzes müssen ernst genommen werden

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision des Wasserrechtsgesetzes: Wasserzinsregelung nach 2019

14.09.17 | Eine Senkung des maximalen Wasserzinssatzes auf 80 Fr./kWbr bringt Berggemeinden in finanzielle Probleme und das für die Zeit nach 2022 geplante flexible Modell für die Festlegung des Wasserzinses wird dieselben weiterhin vor Probleme stellen, weil sie keine Planungssicherheit mehr haben. Diese Unsicherheit wird sich auf sehr viele Bereiche auswirken, darunter auch die (Berg-) Landwirtschaft. Der SBV lehnt daher die vorgeschlagene Vorlage momentan ab. In Anbetracht der Änderungen, die im neuen Energiegesetz zur Unterstützung der Wasserkraft vorgesehen sind, sowie auch den weiteren Instrumenten, die für die langfristige Sicherung der Grosswasserkraft in Diskussion sind, ist es aus unserer Sicht vorzuziehen, vorgängig die anderen Instrumente auf ihre Effektivität zu prüfen und in letzter Priorität in Einzelfällen auf eine Flexibilisierung des Wasserzinses zurück zu kommen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vorentwurf des Bundesbeschlusses über die Souveränität der Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahren

13.09.17 | Der SBV begrüsst es, die Verfassungsänderung dem Volk vorzulegen. Für den SBV ist wichtig, dass Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahrung und ihrer Wahlkreise subsidiär, optimal auf die spezifischen Verhältnisse vor Ort eingehen können, z.B. auf die Repräsentation bestimmter gesellschaftlicher Gruppen oder eine ausgeglichene territoriale Repräsentation. Deshalb gibt der SBV einer Verfassungsänderung gemäss Mehrheitsantrag den Vorzug. Aber auch eine Umsetzung des Minderheitsantrages würde zumindest die Kompetenzen klären und damit zu mehr Rechtssicherheit führen. Der SBV könnte deshalb auch diesem Antrag folgen, allerdings in zweiter Priorität falls der Mehrheitsantrag der Staatspolitischen Kommission keine Mehrheit findet.

Mehr lesen