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Verzicht auf problematische Pflanzenschutzmittel

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 04. Juni 2019

Der Schweizer Bauernverband propagiert den Verzicht auf vier Wirkstoffe, die am häufigsten im Grundwasser gefunden werden. Diese überschreiten den Anforderungswert in den seltensten Fällen, so dass das Wasser sowieso bedenkenlos geniessbar ist.

Den Bauernfamilien und dem Schweizer Bauernverband (SBV) liegt sauberes Wasser am Herzen und sie engagieren sich entsprechend. Der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz – den die Landwirtschaft voll mitträgt und umsetzt – geht gezielt die heute problematische Situation in kleinen und mittleren Oberflächengewässern an. Der SBV beschäftigt sich auch mit der Situation beim Grundwasser. Dort ist die Ausgangslage bereits sehr gut: Aktuell halten 98 Prozent der Grundwasserfassstellen den extrem tiefen Anforderungswert von maximal 0.0000001g/l Rückständen ein. Gemäss den Analysen der nationalen Grundwasserbeobachtung (NAQUA) findet man in den Proben meist die vier gleichen Wirkstoffe aus der Landwirtschaft respektive deren Metaboliten: Bentazon, Chloridazon, Fluopicolid und S-Metolachlor, die breit im Ackerbau, z.B. bei Mais, Kartoffeln oder Zuckerrüben, zum Einsatz kommen. Deren Anwendung ist in den Grundwasserschutzzonen 1 und 2 seit jeher verboten. Der SBV geht nun im Rahmen seiner Aktivitäten gegen Innen einen Schritt weiter. Er forderte die Betriebsleitenden auf, die entsprechenden Wirkstoffe grundsätzlich nicht mehr einzusetzen und in jedem Fall auf eine Anwendung in der Schutzzone 3 zu verzichten. Ziel ist es, das Grundwasser frei von Rückständen aus der Landwirtschaft zu halten. Die Landwirtschaft ist sich ihrer Verantwortung bewusst und arbeitet daran, noch besser zu werden. Damit kann sie durchaus auch als Vorbild dienen. Denn im Grundwasser findet man neben zahlreichen anderen Spuren aus Industrie und Haushalt auch Rückstände von Arzneimitteln (47 Prozent der Proben!). Bei denen sind im Gegensatz zu den Pflanzenschutzmitteln keine Maximalwerte im Grundwasser festgelegt, weshalb es nie zu entsprechenden Beanstandungen kommt.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

David Brugger

David Brugger

Fachverantwortlicher: Allgemeine Pflanzenbaufragen, Pflanzenschutz, pflanzliche Agrarmärke

Belpstrasse 26, 3007 Bern
david.brugger@sbv-usp.ch
Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Geschäftsbereich Pflanzenbau

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