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Questions sociales

Affaires sociales

Prises de position Änderung der Asylverordnung 2

15.08.17 | Der SBV begrüsst die geplante Abschaffung der Sonderabgabe aus Erwerbseinkommen sowie das geplante Meldeverfahren. AsylV 2 Der SBV unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen. VIntA, Art. 18 und 19 Aus Sicht des SBV ist es wichtig, dass die Aus- und Rückzahlungen nachvollziehbar sind und der administrative Aufwand für die Kantone in einem angemessenen Rahmen ist.

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Prises de position Änderung des AHVG

29.06.17 | Die mit den Änderungen angestrebte Modernisierung im Bereich der Aufsicht der 1. Säule unterstützen wir im Grundsatz. Im Bericht wird einleitend festgehalten, dass das Sozialversicherungssystem der 1. Säule zuverlässig, flexibel und kostengünstig (Verwaltung) funktioniert. Die gleiche Effizienz bezüglich Verwaltungskosten können leider nicht alle Sozialversicherungen ausweisen. Dies ist einerseits in der Natur der Leistungen, welche diese ausrichten, begründet, andererseits aber auch in der Fülle regulatorischer Vorschriften, welche sie einzuhalten haben. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der anstehenden Herausforderungen in der 1. Säule erachten wir es als unabdingbar, sämtliche vorgeschlagenen Massnahmen bezüglich ihrer Notwendigkeit und Kostenfolgen kritisch zu hinterfragen und sich bei den Neuerungen strikte auf das Notwendige zu beschränken. Auch gegen die, für den Bereich der 2. Säule, vorgeschlagenen Massnahmen haben wir zu einzelnen Punkten Bemerkungen angebracht.

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Prises de position Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Entsendeverordnung (EnstV)

23.05.17 | Der SBV äussert sich gegen eine Erhöhung der Mindestanzahl von Kontrollen auf 35'000 und beantragt, die Anzahl Kontrollen bei 27'000 beizubehalten: Im 2010 wurden hinsichtlich der FZA-Erweiterung die Anzahl Kontrollen erhöht und deshalb drängt sich, zumal die Zuwanderung bei den Kurzaufenthaltern seit 2013 stagniert, auch keine weitere Erhöhung auf. Im Weiteren ist es bereits heute in begründeten Fällen möglich, die Anzahl der durch den Bund entschädigten Kontrollen zu erhöhen. Der SBV erachtet die heutige Kontrolldichte als genügend hoch und ist dementsprechend auch gegen eine Erhöhung der zu kontrollierenden Schweizer Arbeitgebern von 2 auf 3 Prozent und innerhalb der Fokusbranchen von 3 auf 5 Prozent

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Prises de position Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF; SR 412.101.61)

23.03.17 | Mit dem Artikel 3 Absatz 1 wird die frühere Unterscheidung des Umfangs von Bildungsgängen, die auf einschlägigen EFZ aufbauen und Bildungsgängen, die auf anderen Abschlüssen der Sekundarstufe II beruhen, aufgehoben. In der revidierten MiVo-HF wird der Mindestumfang generell mit 3600 Lernstunden beziffert. Weiter sollen mit dem Absatz 2 neu die begleitende Berufstätigkeit und die Praktika gleichbehandelt werden. Aus unserer Sicht bringen beide Anpassungen eine Vereinfachung der Handhabung, was der Schweizer Bauernverband und die Organisation der Arbeitswelt (Oda Agri AliForm) begrüssen. Artikel 9, Absatz 1 Buchstabe c besagt, dass in den Rahmenlehrplänen die Angebotsformen mit den Lernstunden und deren Aufteilung festzulegen sind. Da die Rahmenlehrpläne gemäss Buchstabe b kompetenzorientiert formuliert werden, ist eine weitere Unterteilung in die Angebotsformen aus unserer Sicht nicht zielführend.

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Prises de position Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse!»

01.03.17 | Das Schweizer Stimmvolk hat sich am 9. Februar 2014 für eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung entschieden. Der SBV unterstützt deshalb, dass die Zuwanderung mit geeigneten Mass-nahmen gesteuert und begrenzt werden soll. Kurzaufenthalter mit bis zu 12 Monaten Aufenthaltsdauer, die auch nicht zur ständigen Wohnbevölkerung zählen, dürfen aber nicht unter die Beschränkungen fallen. Der SBV ist sich auch der Notwendigkeit bewusst, das Inländerpotenzial so gut wie möglich zu nutzen.

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Prises de position Stellungnahme zur Verordnung des EDI über die Prämienregionen

10.01.17 | Der SBV fordert, dass die Einteilung in Prämienregionen weiterhin auf Gemeindeebene erfolgen muss. Die grossen Verlierer der angedachten Reform wären gegen drei Millionen Versicherte in gut 1`200 ländlichen Gemeinden. Die neu vom BAG vorgeschlagenen Prämienunterschiede zwischen den Regionen (bisher bei 3 Regionen: 15% zwischen der Region 1 und Region 2, 10% zwischen der Region 2 und Region 3 und bei 2 Regionen: 15%) auf maximal 5 bis 8% (je nach Prämienregion) hätten massive Rabattkürzungen zur Folge, die zu einer Nivellierung der Prämientarife in einer bestimmten Region zwischen Stadt und Land führen. Alleine deshalb ist die heutige Rabattregelung in jedem Fall zwingend beizubehalten.

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