Contenu principal

Le Bernois Matthias Baumann est le meilleur agriculteur de Suisse

Communiqué de presse de l’OrTra AgriAliForm du 10 septembre 2022

À Berne, lors des SwissSkills 2022, Matthias Baumann de Madiswil BE, s’est imposé lors de la finale dans la catégorie des agriculteurs et a été sacré champion de Suisse de l’agriculture. Patrick Schär de Rohrbachgraben BE et Stefan Hadorn de Burgistein BE, ont atteint respectivement la deuxième et la troisième places. Dans le champ professionnel des métiers de la terre, des compétitions ont également vu s’affronter les maraîchers, les arboriculteurs, les cavistes et les viticulteurs.

Les 36 meilleurs jeunes agriculteurs de Suisse se sont affrontés à l’occasion des Championnats suisses des mé-tiers SwissSkills 2022. Parmi les neuf finalistes, Matthias Baumann de Madiswil BE (Inforama Rütti – Zollikofen), a remporté le titre officiel de champion de Suisse d’agriculture. Patrick Schär de Rohrbachgraben BE (Inforama Rütti – Zollikofen), s’est hissé au deuxième rang, obtenant ainsi le titre de vice-champion de Suisse. Stefan Hadorn de Burgistein BE (Inforama Rütti – Zollikofen), a terminé troisième. Les trois premières journées se sont déroulées sous forme d’éliminatoires, au terme desquelles les trois meilleurs candidats de chaque journée se sont qualifiés pour la finale. Parmi les épreuves au programme, ils devaient reconnaître des plantes utiles, des adventices, des maladies et des ravageurs, montrer leur maîtrise de diverses machines, traire une vache selon les règles de l’art, vérifier la qualité du lait et taxer un bovin à viande. Les neuf finalistes se sont retrouvés samedi pour disputer de nouvelles épreuves.

Les maraîchers (gagnant : Michael Haab de Wädenswil ZH, Inforama Seeland), les viticulteurs (gagnante : Lisa Traens de Vissoie VS, Châteauneuf), les cavistes (gagnante : Méloé Maye de Chamoson VS, Châteauneuf) ainsi que les arboriculteurs (gagnant : Pascal Rohrer de Aesch LU, Strickhof Lindau) ont aussi organisé leur propre compétition. Les professionnels du cheval, les aviculteurs et les agriculteurs bio ont également présenté leur métier. Les visiteurs avaient donc de quoi satisfaire leur curiosité dans les deux halles dédiées au champ professionnel de l’agriculture. Le secteur agricole a ainsi pu se faire connaître au travers de ses différentes formations, des machines, des animaux et de la nature. Dimanche, les visiteurs ont pu s’essayer aux différents métiers et en apprendre davantage dans le cadre des démonstrations organisées sur les divers stands.

Les neufs finalistes :

Lukas JUFER, Lotzwil (BE)Jan VILETTA, Guarda (GR)1. Mathias BAUMANN, Madiswil (BE)
Simone HEIMGARTNER, Fislisbach (AG)Philipp RUPF, Wuppenau (TG)3. Stefan HADORN, Burgistein (BE)
Roman DURRER, Dallenwil (NW)Ramona KOFMEL, Obersdorf (SO)2. Patrick SCHÄR, Rohrbachgraben (BE)

 

La présence des métiers de la terre à Berne est soutenue par :

Sponsor principal :  Stiftung für nachhaltige Ernährung durch die Schweizerische Landwirtschaft, fenaco.

Co-sponsors :  Agrisano, Bio Suisse, BUL, DeLaval, edition-lmz, emmental-versicherung, Erich Dickenmann AG, IP Suisse, Neuwerth Logistics SA, Netzteam Meyer Zwimpfer AG, Schweizer Hagel, Syngenta, Tobi Seeobst AG, Verband Schweizer Gemüseproduzenten

Renseignements

Loïc Bardet

directeur d'AGORA

Tél : 021 614 04 73
Mobile 079 718 01 88

Petra Sieghart

Responsable agriprof
Union Suisse des Paysans

Tél: 056 462 54 31
Mobile : 079 669 02 01

Sur le même sujet

Prises de position Fragekatalog zur Gültigkeit der Banknoten

30.10.17 | Die Umtauschfrist von 20 Jahren verhindert, dass alte Serien als Bargeld gehortet werden und nach sehr langer Zeit wieder in Umlauf kommen. Bargeld soll sinnvollerweise nur für eine relativ kurze Zeit der Wertaufbewahrung dienen. Konsequenterweise müssen Banknoten (im Gegensatz zu Münzen) eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben. Die Auslagen des Fonds für nicht versicherbare Elementarschäden, fondssuisse, werden zum grössten Teil aus dem Gegenwert nicht fristgerecht eingetauschter Noten gedeckt. Im Jahr 2000 waren dies letztmals 244 Millionen Schweizerfranken. Die künftig entstehende Finanzierungslücke würde den fondssuisse empfindlich schwächen. Die Ausgaben des fondssuisse werden demgegenüber in Zukunft enorm ansteigen, da mit der Klimaveränderung Schadenereignisse häufiger vorkommen und damit einhergehend deutlich höhere Schäden im Alpenraum zu erwarten sind. Höhere Temperaturen führen zu stärkeren Stürmen, zu grösseren Schwankungen zwischen Trockenheit und Regenschauern, damit zusammenhängend zu Überschwemmungen und Murgängen. Bergstürze nehmen zu, da der Permafrost zu tauen beginnt. Die jüngsten Ereignisse im Jahr 2017 müssten zur grössten Vorsicht mahnen.

Lire la suite
Prises de position Änderung von Anhang 1 der UVV

27.10.17 | Schweizer Aufgrund schwerer körperlicher Arbeit leiden viele Landwirte – wie auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – an berufsbedingten Erkrankungen des Bewegungsapparates. Wir sind der Meinung, dass die heutige Anerkennungspraxis solcher berufsbedingter Erkrankungen in der Landwirtschaft, aber auch in anderen Berufsfeldern mit schweren körperlichen Belastungen zu konservativ gehandhabt wird und die finanziellen Auswirkungen bei der Behandlung solcher arbeitsplatzassoziierter Erkrankungen des Bewegungsapparates mangels BK-Anerkennungskriterien allzu oft nicht nach dem Verursacherprinzip abgerechnet werden. Wir beantragen deshalb, folgenden neuen Anerkennungspunkt aufzunehmen: a. Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen NEU: Arbeitsplatzassoziierte, durch schwere körperliche Belastungen verursachte Erkrankungen des Bewegungs-apparates NEU: Arbeiten in gesundheitsschädigenden, allergisierenden, organischen Feinstäuben wie Pilzsporen, Stäuben von Baumwolle, Hanf, Flachs, Getreide und Futtermitteln (inkl. Stroh, Dürrfutter und dergleichen) sowie deren Mehle, Enzymen und Schimmelpilzen.

Lire la suite
Prises de position Entwurf der Personenzulassungsverordnung (E-PZV)

16.10.17 | Die Ausnahmen von der Verordnung müssen klarer definiert und formuliert werden. Momentan bewegen sich Landwirt/innen, welche Materialtransporte zu höchstens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit durchführen, im Graubereich. Die Chauffeurprüfung würde für diese Betroffenen einen grossen Aufwand bedeuten. Ausserdem werden die Inhalte dieser Prüfung bereits durch die Ausbildungen Landwirt/in EFZ und Gemüsegärtner/in EFZ abgedeckt.

Lire la suite
Prises de position Revision der Führerausweisvorschriften

16.10.17 | Schweizer Bauernfamilien und ihre Angestellten sind auf eine Vielzahl verschiedener Fahrzeuge angewiesen. Sei dies zum Bestellen der Äcker, für die Arbeiten auf dem Hof, für Transporte von Tieren und Material oder auch für Fahrten mit dem Personenwagen. Da sich diese Fahrzeuge in verschiedenen Zulassungskategorien befinden, ist die Landwirtschaft mehrfach von der Revision der Führerausweisvorschriften betroffen. Aus Sicht der Landwirtschaft gibt es keinen Grund, die bisherige Zulassungspraxis zur Kategorie G zu verschärfen. Ein obligatorischer Traktorfahrkurs sowie ein Lernfahrausweis dürfen daher nicht eingeführt werden. Ausserdem müssen die blauen Papierführerausweise weiterhin gültig bleiben. In der Schweiz wohnhafte ausländische Arbeitskräfte aus EU- und EFTA-Staaten sollen nicht mehr gezwungen werden, einen schweizerischen Führerausweis zu erwerben, wenn sie einen gültigen Ausweis aus ihrem Herkunftsland besitzen. Und schliesslich muss der Graubereich in der Chauffeurzulassungsverordnung für Landwirt/innen aufgehoben werden, sodass sie auch ohne Chauffeurprüfung gelegentlich Transporte durchführen können.

Lire la suite
Prises de position Teilrevision Chemikalien- und Biozidprodukteverordnung

15.05.17 | Der SBV als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft nimmt in enger Absprache mit der Organisation der Arbeitswelt (OdA AgriAliForm) zu den geplanten Änderungen wie folgt Stellung: Wir begrüssen den Entscheid gemäss Art. 66f, den Spielraum des Berufsbildungsgesetzes beim Beitragssatz maximal auszunutzen (50 %). Zedierung: Entgegen früherer Ankündigungen soll nun doch keine Zedierung der Beiträge an Dritte möglich sein. Wir verlangen, dass dies wieder aufgenommen wird. Anrechenbare Kursgebühren: Es ist wichtig, dass die Liste der anrechenbaren Kursgebühren breit, umfassend und klar formuliert und kommuniziert wird. Auszahlungszeitpunkt: Der Auszahlungszeitpunkt muss möglichst zeitnah erfolgen. Insbesondere bei der Überbrückungsfinanzierung ist dies von eminenter Bedeutung, da nur so die erwünschte Wirkung erzielt werden kann. Teilbeiträge, Abrechnung und Rückforderungen: Es ist sehr wichtig, dass wenn infolge Nichtbestehen von Modulprüfungen während den Vorbereitungskursen die Zulassungskriterien zur Berufsprüfung oder höheren Fachprüfung nicht erfüllt sind keine Rückforderungen fällig sind

Lire la suite
Prises de position Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV)

04.05.17 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft nimmt in enger Absprache mit der Organisation der Arbeitswelt (OdA AgriAliForm) zu den geplanten Änderungen wie folgt Stellung: Wir begrüssen den Entscheid gemäss Art. 66f, den Spielraum des Berufsbildungsgesetzes beim Beitragssatz maximal auszunutzen (50 %). Zedierung: Entgegen früherer Ankündigungen soll nun doch keine Zedierung der Beiträge an Dritte möglich sein. Wir verlangen, dass dies wieder aufgenommen wird. Anrechenbare Kursgebühren: Es ist wichtig, dass die Liste der anrechenbaren Kursgebühren breit, umfassend und klar formuliert und kommuniziert wird. Auszahlungszeitpunkt: Der Auszahlungszeitpunkt muss möglichst zeitnah erfolgen. Insbesondere bei der Überbrückungsfinanzierung ist dies von eminenter Bedeutung, da nur so die erwünschte Wirkung erzielt werden kann. Teilbeiträge, Abrechnung und Rückforderungen: Es ist sehr wichtig, dass wenn infolge Nichtbestehen von Modulprüfungen während den Vorbereitungskursen die Zulassungskriterien zur Berufsprüfung oder höheren Fachprüfung nicht erfüllt sind keine Rückforderungen fällig sind.

Lire la suite
Prises de position Erlass der EKAS Richtlinie Nr. 2134 «Forstarbeiten»

05.04.17 | Die bäuerliche Waldarbeit hat einen hohen wirtschaftlichen Stellenwert und die Pflege des Waldes ist eine Leistung zu Gunsten der Bevölkerung. Die Unfallgefahren sind bei Forstarbeiten bekanntlich hoch und deshalb unterstützen wir generell die angestrebten Ziele der vorliegenden Richtlinie, das Unfallgeschehen und die Risiken für die Gesundheit zu reduzieren. Dennoch müssen die formulierten Schutzziele immer aus der Optik betrachtet werden, dass die Verhältnisse der betroffenen Branchen und deren Bedürfnisse angemessen berücksichtigt wer-den. Es geht dabei beispielsweise um die Anerkennung von Erfahrungen und früherer Kurse, wenn die Ausbildungsdauer festgelegt wird.

Lire la suite
Prises de position Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich

01.02.17 | Die in der Schweiz bestehende Regelungsdichte ist - insbesondere im Bereich des Veterinärechtes - ausserordentlich hoch. Ein grosser Teil der hier zur Vernehmlassung vorliegenden Vorschläge für Änderungen erhöht diese Dichte in unverhältnismässiger Weise zusätzlich. Beispielsweise ist auf einer Alp mit einem Senn ohne landw. Ausbildung auch nicht unbedingt ein gewerbsmässiger Klauenpfleger vorhanden / erreichbar. Wir stellen auch fest, dass gewisse der vorgeschlagenen Bestimmungen im falschen Erlass vorgesehen sind. So stehen bisher alle Vorgaben für die Registrierung von Tieren und Tierbeständen im Tierseuchenrecht. Das sollte so bleiben und daher sind die in der Tierschutzverordnung neu vorgesehenen Bestimmungen zur Registrierung von Tieren entweder zu streichen oder wenn sie unbedingt nötig sind, in der Tierseuchenverordnung zu platzieren.

Lire la suite