Contenu principal

Trois jeunes agricultrices et 33 jeunes agriculteurs en compétition

Communiqué de presse de l‘OrTra AgriAliForm du 30 juillet 2018

Trois jeunes femmes et 33 jeunes hommes se sont qualifiés pour les SwissSkills 2018 dans la catégorie « agriculteur/agricultrice ». Du 12 au 15 septembre prochain, ils s'affronteront à l'occasion des championnats suisses des métiers pour décrocher le titre de champion suisse dans leur profession.

Trois jeunes femmes et 33 jeunes hommes ayant terminé leur apprentissage en 2018 ou en 2017 se sont qualifiés pour la deuxième édition du championnat national du métier « agriculteur/agricultrice ». Du 12 au 15 septembre prochain, ils s’affronteront pour remporter le titre de champion suisse dans leur catégorie, à l’instar de 74 autres professions. Lors des trois premiers jours se tiendront les tours éliminatoires. La finale, qui aura lieu le samedi 15 septembre, rassemblera les neufs meilleurs. Pour gagner, il faudra faire ses preuves dans les domaines de la production végétale, de l’élevage, de la mécanisation et de l’environnement de travail. 

Sont qualifiées les personnes suivantes :

Éliminatoires du me 12 sept. 2018

Éliminatoires du je 13 sept. 2018

Mike Bircher, Wölflinswil AG

Marc Blunier, Mühlenberg BE

David Hauri, Seon AG

Judith Bracher, Alchenstorf BE

Sascha Marti, Moosleerau AG

Michael Gilgen,  Oberwangen BE

Simon Helfenstein, Gunzwil LU

Maxime Barras, Chésopelloz FR

Jan Schmid, Wolhusen LU

Gwendoline Currat, Le Crêt FR

Dominik Suter, Dallenwil NW

Valentin Luginbühl, Matran FR

Timo Gisin, Liestal BL

Fabian Mathys, Heitenried FR

Reto Hauser, Rodersdorf SO

Adrien Carrard, Bretonnières VD

Marc Aebi, Wynigen BE

Alexandre Meyer, Yens VD

Patrick Fankhauser, Burgistein BE

François Vial, Chavannes-le-Veyron VD

Remo Zaugg, Freimettigen BE

Aubin Montavon, Courtételle JU

Adrian Zingg, Diessbach BE

Andreas Sütterlin, Ederswiler JU

Éliminatoires du ve 14 sept. 2018

Philipp Blattmann, Sihlbrugg ZG

Marc Enderli, Hallau SH

Tobias Frieden, Hohentannen TG

Beat Schildknecht, Hagenwil TG

Philipp Jucker, Hittnau ZH

Michael Mächler, Wald ZH

Iwan Rüesch, Schlatt ZH

Simon Hartmann, Ebnat-Kappel SG

Joe Müller, Flums SG

Silvan Wagner, Niederbüren SG

Flurina Brosi, Pany GR

Johannes Meyer, Trimmis GR

Le dimanche 16 septembre, les visiteurs pourront s’essayer aux différents métiers de la terre dans le cadre de « MySkills ».

 

La présence des métiers de la terre à Berne est soutenue par :

Sponsor principal :   fenaco

Co-sponsors :  Agrisano, Bio Suisse, SPAA, DeLaval, edition-lmz, emmental-versicherung, Suisse Grêle, Syngenta, Neuwerth Logistics SA, Union maraîchère suisse

 

Renseignements

Loïc Bardet

directeur d'AGORA

Tél : 021 614 04 73
Mobile 079 718 01 88

Martin Schmutz

Martin Schmutz

Responsable de la Divison Agriprof
Secrétaire de l’OrTra AgriAliForm

Téléphone056 462 54 31
EMail martin.schmutz@agriprof.ch

Sur le même sujet

Prises de position Fragekatalog zur Gültigkeit der Banknoten

30.10.17 | Die Umtauschfrist von 20 Jahren verhindert, dass alte Serien als Bargeld gehortet werden und nach sehr langer Zeit wieder in Umlauf kommen. Bargeld soll sinnvollerweise nur für eine relativ kurze Zeit der Wertaufbewahrung dienen. Konsequenterweise müssen Banknoten (im Gegensatz zu Münzen) eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben. Die Auslagen des Fonds für nicht versicherbare Elementarschäden, fondssuisse, werden zum grössten Teil aus dem Gegenwert nicht fristgerecht eingetauschter Noten gedeckt. Im Jahr 2000 waren dies letztmals 244 Millionen Schweizerfranken. Die künftig entstehende Finanzierungslücke würde den fondssuisse empfindlich schwächen. Die Ausgaben des fondssuisse werden demgegenüber in Zukunft enorm ansteigen, da mit der Klimaveränderung Schadenereignisse häufiger vorkommen und damit einhergehend deutlich höhere Schäden im Alpenraum zu erwarten sind. Höhere Temperaturen führen zu stärkeren Stürmen, zu grösseren Schwankungen zwischen Trockenheit und Regenschauern, damit zusammenhängend zu Überschwemmungen und Murgängen. Bergstürze nehmen zu, da der Permafrost zu tauen beginnt. Die jüngsten Ereignisse im Jahr 2017 müssten zur grössten Vorsicht mahnen.

Lire la suite
Prises de position Änderung von Anhang 1 der UVV

27.10.17 | Schweizer Aufgrund schwerer körperlicher Arbeit leiden viele Landwirte – wie auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – an berufsbedingten Erkrankungen des Bewegungsapparates. Wir sind der Meinung, dass die heutige Anerkennungspraxis solcher berufsbedingter Erkrankungen in der Landwirtschaft, aber auch in anderen Berufsfeldern mit schweren körperlichen Belastungen zu konservativ gehandhabt wird und die finanziellen Auswirkungen bei der Behandlung solcher arbeitsplatzassoziierter Erkrankungen des Bewegungsapparates mangels BK-Anerkennungskriterien allzu oft nicht nach dem Verursacherprinzip abgerechnet werden. Wir beantragen deshalb, folgenden neuen Anerkennungspunkt aufzunehmen: a. Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen NEU: Arbeitsplatzassoziierte, durch schwere körperliche Belastungen verursachte Erkrankungen des Bewegungs-apparates NEU: Arbeiten in gesundheitsschädigenden, allergisierenden, organischen Feinstäuben wie Pilzsporen, Stäuben von Baumwolle, Hanf, Flachs, Getreide und Futtermitteln (inkl. Stroh, Dürrfutter und dergleichen) sowie deren Mehle, Enzymen und Schimmelpilzen.

Lire la suite
Prises de position Entwurf der Personenzulassungsverordnung (E-PZV)

16.10.17 | Die Ausnahmen von der Verordnung müssen klarer definiert und formuliert werden. Momentan bewegen sich Landwirt/innen, welche Materialtransporte zu höchstens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit durchführen, im Graubereich. Die Chauffeurprüfung würde für diese Betroffenen einen grossen Aufwand bedeuten. Ausserdem werden die Inhalte dieser Prüfung bereits durch die Ausbildungen Landwirt/in EFZ und Gemüsegärtner/in EFZ abgedeckt.

Lire la suite
Prises de position Revision der Führerausweisvorschriften

16.10.17 | Schweizer Bauernfamilien und ihre Angestellten sind auf eine Vielzahl verschiedener Fahrzeuge angewiesen. Sei dies zum Bestellen der Äcker, für die Arbeiten auf dem Hof, für Transporte von Tieren und Material oder auch für Fahrten mit dem Personenwagen. Da sich diese Fahrzeuge in verschiedenen Zulassungskategorien befinden, ist die Landwirtschaft mehrfach von der Revision der Führerausweisvorschriften betroffen. Aus Sicht der Landwirtschaft gibt es keinen Grund, die bisherige Zulassungspraxis zur Kategorie G zu verschärfen. Ein obligatorischer Traktorfahrkurs sowie ein Lernfahrausweis dürfen daher nicht eingeführt werden. Ausserdem müssen die blauen Papierführerausweise weiterhin gültig bleiben. In der Schweiz wohnhafte ausländische Arbeitskräfte aus EU- und EFTA-Staaten sollen nicht mehr gezwungen werden, einen schweizerischen Führerausweis zu erwerben, wenn sie einen gültigen Ausweis aus ihrem Herkunftsland besitzen. Und schliesslich muss der Graubereich in der Chauffeurzulassungsverordnung für Landwirt/innen aufgehoben werden, sodass sie auch ohne Chauffeurprüfung gelegentlich Transporte durchführen können.

Lire la suite
Prises de position Teilrevision Chemikalien- und Biozidprodukteverordnung

15.05.17 | Der SBV als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft nimmt in enger Absprache mit der Organisation der Arbeitswelt (OdA AgriAliForm) zu den geplanten Änderungen wie folgt Stellung: Wir begrüssen den Entscheid gemäss Art. 66f, den Spielraum des Berufsbildungsgesetzes beim Beitragssatz maximal auszunutzen (50 %). Zedierung: Entgegen früherer Ankündigungen soll nun doch keine Zedierung der Beiträge an Dritte möglich sein. Wir verlangen, dass dies wieder aufgenommen wird. Anrechenbare Kursgebühren: Es ist wichtig, dass die Liste der anrechenbaren Kursgebühren breit, umfassend und klar formuliert und kommuniziert wird. Auszahlungszeitpunkt: Der Auszahlungszeitpunkt muss möglichst zeitnah erfolgen. Insbesondere bei der Überbrückungsfinanzierung ist dies von eminenter Bedeutung, da nur so die erwünschte Wirkung erzielt werden kann. Teilbeiträge, Abrechnung und Rückforderungen: Es ist sehr wichtig, dass wenn infolge Nichtbestehen von Modulprüfungen während den Vorbereitungskursen die Zulassungskriterien zur Berufsprüfung oder höheren Fachprüfung nicht erfüllt sind keine Rückforderungen fällig sind

Lire la suite
Prises de position Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV)

04.05.17 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft nimmt in enger Absprache mit der Organisation der Arbeitswelt (OdA AgriAliForm) zu den geplanten Änderungen wie folgt Stellung: Wir begrüssen den Entscheid gemäss Art. 66f, den Spielraum des Berufsbildungsgesetzes beim Beitragssatz maximal auszunutzen (50 %). Zedierung: Entgegen früherer Ankündigungen soll nun doch keine Zedierung der Beiträge an Dritte möglich sein. Wir verlangen, dass dies wieder aufgenommen wird. Anrechenbare Kursgebühren: Es ist wichtig, dass die Liste der anrechenbaren Kursgebühren breit, umfassend und klar formuliert und kommuniziert wird. Auszahlungszeitpunkt: Der Auszahlungszeitpunkt muss möglichst zeitnah erfolgen. Insbesondere bei der Überbrückungsfinanzierung ist dies von eminenter Bedeutung, da nur so die erwünschte Wirkung erzielt werden kann. Teilbeiträge, Abrechnung und Rückforderungen: Es ist sehr wichtig, dass wenn infolge Nichtbestehen von Modulprüfungen während den Vorbereitungskursen die Zulassungskriterien zur Berufsprüfung oder höheren Fachprüfung nicht erfüllt sind keine Rückforderungen fällig sind.

Lire la suite
Prises de position Erlass der EKAS Richtlinie Nr. 2134 «Forstarbeiten»

05.04.17 | Die bäuerliche Waldarbeit hat einen hohen wirtschaftlichen Stellenwert und die Pflege des Waldes ist eine Leistung zu Gunsten der Bevölkerung. Die Unfallgefahren sind bei Forstarbeiten bekanntlich hoch und deshalb unterstützen wir generell die angestrebten Ziele der vorliegenden Richtlinie, das Unfallgeschehen und die Risiken für die Gesundheit zu reduzieren. Dennoch müssen die formulierten Schutzziele immer aus der Optik betrachtet werden, dass die Verhältnisse der betroffenen Branchen und deren Bedürfnisse angemessen berücksichtigt wer-den. Es geht dabei beispielsweise um die Anerkennung von Erfahrungen und früherer Kurse, wenn die Ausbildungsdauer festgelegt wird.

Lire la suite
Prises de position Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich

01.02.17 | Die in der Schweiz bestehende Regelungsdichte ist - insbesondere im Bereich des Veterinärechtes - ausserordentlich hoch. Ein grosser Teil der hier zur Vernehmlassung vorliegenden Vorschläge für Änderungen erhöht diese Dichte in unverhältnismässiger Weise zusätzlich. Beispielsweise ist auf einer Alp mit einem Senn ohne landw. Ausbildung auch nicht unbedingt ein gewerbsmässiger Klauenpfleger vorhanden / erreichbar. Wir stellen auch fest, dass gewisse der vorgeschlagenen Bestimmungen im falschen Erlass vorgesehen sind. So stehen bisher alle Vorgaben für die Registrierung von Tieren und Tierbeständen im Tierseuchenrecht. Das sollte so bleiben und daher sind die in der Tierschutzverordnung neu vorgesehenen Bestimmungen zur Registrierung von Tieren entweder zu streichen oder wenn sie unbedingt nötig sind, in der Tierseuchenverordnung zu platzieren.

Lire la suite