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Vollzugshilfe Stickstoff-Einträge und Ammoniak-Immissionen

Die im Entwurf der Vollzugshilfe vorgeschlagenen Konkretisierungen der Luftreinhalteverordnung (LRV) mit den neu definierten Grenzwerten für Stickstoffeinträge und Ammoniak-Immissionen als «Critical-Loads» und «Critical-Levels», lehnen wir entschieden ab. Diese Zielwerte sind primär ökosystemspezifisch und führen daher zwangsläufig zu einer Ungleichbehandlung bei der Bewertung von Betrieben, hinsichtlich ihrer Übermässigkeit an Emissionen. Dies könnte unter anderem zu hohen Einschränkungen für Bauernbetriebe führen, welche sich in der Nähe von sensiblen Ökosystemen befinden.