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Vernehmlassung zur vorgezogenen Verordnungsrevision Tierarzneimittelrecht

Der SBV hat keine Bemerkugen zu den Anpassungen betreffend AMBV, VAM und AMVZ. Was die TAMV angeht, verlangt der SBV, dass der Bund als flankierende Massnahme Therapiealternativen ermöglicht und Tierarzneimittel, welche in der Schweiz nicht zugelassen sind, durch die Anerkennung von ausländischen Zulassungen für die Schweiz zulässt. In den Erläuterungen zu der vorliegenden Revision wird erwähnt, dass die Revision keine Auswirkungen auf den Tierschutz hat. Ohne flankierende Massanahmen ist bei Verboten von bestimmten Wirkstoffen ein Therapienotstand zu befürchten. Daher hat die Revision durchaus eine Relevanz im Bereich Tierschutz. Ohne wirksame Alternativtherapie kann es zu vermehrten Notschlachtungen kommen.