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Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV)

Der SBV begrüsst die Änderung von Anhang 2 Ziffer 11 Absatz 3 der Gewässerschutz-Verordnung (GSchV) in ihren Grundzügen. Neu sollen für 55 Stoffe (38 organische Pestizide, 13 Human- und Veterinärpharmaka, 4 Industriechemikalien) wissenschaftlich begründete Anforderungswerte an die Wasserqualität von Oberflächenge-wässer eingeführt werden. Die neuen ökotoxikologischen Werte erlauben es, individuell auf den einzelnen Wirkstoff einzugehen und ihn nach seiner tatsächlichen Giftigkeit für Gewässerorganismen zu beurteilen. Der SBV fordert die rasche Einführung von EQS-Werten für alle Pflanzenschutzmittel. Aktuell sind 387 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe bewilligt (Webseite BLW). Diese gehören zu den in der Schweiz am besten geprüften Chemikalien. Gleichzeitig sind in der Schweiz über 30 000 Stoffe wie Medikamente, Hormone etc. im täglichen Gebrauch.