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Stellungnahmen

Der SBV beteiligt sich als Interessenvertretungsorganisation der Schweizer Landwirtschaft intensiv an den Vernehmlassungsprozessen des Bundes. Er äussert sich jährlich etwa 50 bis 70 mal in Anhörungsverfahren mit einer Stellungnahme.

Der SBV verfasst seine Stellungnahmen nur in einer Sprache.

Stellungnahmen Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018

25.01.18 | Nous saluons la présente modification de l’OPAM qui vise à améliorer la transmission d’informations entre les autorités d’exécution cantonales et les maîtres d’ouvrage dans les zones soumises à l’OPAM. En effet, ceci permettra aux maîtres d’ouvrage de prendre en considération des mesures liées à la gestion du risque d’accidents majeurs à un stade précoce du développement de nouveaux projets, évitant ainsi les conflits d’Intérêts à un stade trop avancé de la planification. L’OPAM s’appliquant aussi aux installations agricoles, nous saluons cette modification qui permettra une meilleure gestion du processus.

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Stellungnahmen Beratung der Infrastrukturentwicklung Etappe 2030/2035

04.12.17 | L’Union Suisse des Paysans (USP) salue l’élaboration du projet collaboratif des cantons, des chemins de fer, de la branche des transports de marchandises et de l’Office fédéral des transports (OFT) intitulé « Etape d’aménagement 2030/2035 de l’infrastructure ferroviaire ». En effet, des infrastructures ferroviaires modernes et performantes sont primordiales pour la prospérité du pays. Concernant le secteur agricole, le rail permet notamment l’acheminement de marchandises (betteraves sucrières, fourrage, etc.), et par conséquent se doit d’être exploitable dans les meilleures conditions. L’aménagement 2030/2035 de l’infrastructure prévoit notam-ment la création de nouveaux sillons pour le transport de marchandises, mais aussi de « sillons express », per-mettant une réduction du temps de parcours, ce que nous saluons. De plus, nous approuvons que le projet vise à améliorer la desserte de base des régions rurales. Cependant, nous soulignons que l’élargissement de l’offre ferroviaire ne doit pas se faire au détriment de la protection des terres agricoles.

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Stellungnahmen Änderung der Verordnung über die Unfallverhütung

06.11.17 | Der SBV nimmt als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft zur geplanten Änderung wie folgt Stellung: - Wir begrüssen den Aufbau einer Eidg. Berufsprüfung für Sicherheitsfachleute uneingeschränkt. Dies führt zu einer Einbindung in die formale schweizerische Bildungslandschaft. - Wir unterstützen die Möglichkeit, dass die Arbeitgeber neu die Wahl haben zwischen zwei Typen von Spezialisten der Arbeitssicherheit nach Artikel 11a VUV. - Artikel 11d, Abs. 1: Die Ergänzung ist folgerichtig. - Artikel 11d, Abs. 2: keine Bemerkungen - Artikel 11d, Abs. 3: keine Bemerkungen - Artikel 11dbis: keine Bemerkungen

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Stellungnahmen Fragekatalog zur Gültigkeit der Banknoten

30.10.17 | Die Umtauschfrist von 20 Jahren verhindert, dass alte Serien als Bargeld gehortet werden und nach sehr lan-ger Zeit wieder in Umlauf kommen. Bargeld soll sinnvollerweise nur für eine relativ kurze Zeit der Wertaufbe-wahrung dienen. Konsequenterweise müssen Banknoten (im Gegensatz zu Münzen) eine begrenzte Gültig-keitsdauer haben. Die Auslagen des Fonds für nicht versicherbare Elementarschäden, fondssuisse, werden zum grössten Teil aus dem Gegenwert nicht fristgerecht eingetauschter Noten gedeckt. Im Jahr 2000 waren dies letztmals 244 Millionen Schweizerfranken. Die künftig entstehende Finanzierungslücke würde den fondssuisse empfindlich schwächen. Die Ausgaben des fondssuisse werden demgegenüber in Zukunft enorm ansteigen, da mit der Klimaveränderung Schadenereignisse häufiger vorkommen und damit einhergehend deutlich höhere Schäden im Alpenraum zu erwarten sind. Höhere Temperaturen führen zu stärkeren Stürmen, zu grösseren Schwankungen zwischen Trockenheit und Regenschauern, damit zusammenhängend zu Überschwemmungen und Murgängen. Bergstürze nehmen zu, da der Permafrost zu tauen beginnt. Die jüngsten Ereignisse im Jahr 2017 müssten zur grössten Vorsicht mahnen.

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Stellungnahmen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG)

30.10.17 | Aus Sicht der von uns vertretenen landwirtschaftlichen Grundeigentümer ist die vorliegende Teilrevision eine verpasste Chance, um neben formellen Anpassungen in erster Linie auch grundsätzliche Erneuerungen und Überlegungen zur Enteignung vorzuschlagen. Der Kulturlandschutz gebietet einen haushälterischen Umgang mit dem Boden. Infrastrukturanlagen werden auch künftig einen immensen Bedarf an Flächen benötigen. Zusammen mit der Bevölkerungszunahme nehmen die Mobilitätsbedürfnisse laufend zu. Der SBV will die für die öffentliche Grundversorgung nötigen Bauten nicht verhindern, verlangt aber, dass in der Interessenabwägung das Kulturland höher gewichtet und im Enteignungsfall besser entschädigt wird. Da die öffentliche Hand selber auch über wesentliche Flächen an Kulturland verfügt, haben enteignete Landwirte primär Anspruch auf Realersatz. Dazu sind Anstrengungen zu unternehmen.

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Stellungnahmen Änderung von Anhang 1 der UVV

27.10.17 | Schweizer Aufgrund schwerer körperlicher Arbeit leiden viele Landwirte – wie auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – an berufsbedingten Erkrankungen des Bewegungsapparates. Wir sind der Meinung, dass die heutige Anerkennungspraxis solcher berufsbedingter Erkrankungen in der Landwirtschaft, aber auch in anderen Berufsfeldern mit schweren körperlichen Belastungen zu konservativ gehandhabt wird und die finanziellen Auswirkungen bei der Behandlung solcher arbeitsplatzassoziierter Erkrankungen des Bewegungsapparates mangels BK-Anerkennungskriterien allzu oft nicht nach dem Verursacherprinzip abgerechnet werden. Wir beantragen deshalb, folgenden neuen Anerkennungspunkt aufzunehmen: a. Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen NEU: Arbeitsplatzassoziierte, durch schwere körperliche Belastungen verursachte Erkrankungen des Bewegungs-apparates NEU: Arbeiten in gesundheitsschädigenden, allergisierenden, organischen Feinstäuben wie Pilzsporen, Stäuben von Baumwolle, Hanf, Flachs, Getreide und Futtermitteln (inkl. Stroh, Dürrfutter und dergleichen) sowie deren Mehle, Enzymen und Schimmelpilzen.

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Stellungnahmen Entwurf der Personenzulassungsverordnung (E-PZV)

16.10.17 | Die Ausnahmen von der Verordnung müssen klarer definiert und formuliert werden. Momentan bewegen sich Landwirt/innen, welche Materialtransporte zu höchstens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit durchführen, im Graubereich. Die Chauffeurprüfung würde für diese Betroffenen einen grossen Aufwand bedeuten. Ausserdem werden die Inhalte dieser Prüfung bereits durch die Ausbildungen Landwirt/in EFZ und Gemüsegärtner/in EFZ abgedeckt.

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Stellungnahmen Revision der Führerausweisvorschriften

16.10.17 | Schweizer Bauernfamilien und ihre Angestellten sind auf eine Vielzahl verschiedener Fahrzeuge angewiesen. Sei dies zum Bestellen der Äcker, für die Arbeiten auf dem Hof, für Transporte von Tieren und Material oder auch für Fahrten mit dem Personenwagen. Da sich diese Fahrzeuge in verschiedenen Zulassungskategorien befinden, ist die Landwirtschaft mehrfach von der Revision der Führerausweisvorschriften betroffen. Aus Sicht der Landwirtschaft gibt es keinen Grund, die bisherige Zulassungspraxis zur Kategorie G zu verschärfen. Ein obligatorischer Traktorfahrkurs sowie ein Lernfahrausweis dürfen daher nicht eingeführt werden. Ausserdem müssen die blauen Papierführerausweise weiterhin gültig bleiben. In der Schweiz wohnhafte ausländische Arbeitskräfte aus EU- und EFTA-Staaten sollen nicht mehr gezwungen werden, einen schweizerischen Führerausweis zu erwerben, wenn sie einen gültigen Ausweis aus ihrem Herkunftsland besitzen. Und schliesslich muss der Graubereich in der Chauffeurzulassungsverordnung für Landwirt/innen aufgehoben werden, sodass sie auch ohne Chauffeurprüfung gelegentlich Transporte durchführen können.

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