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Stellungnahmen

Der SBV beteiligt sich als Interessenvertretungsorganisation der Schweizer Landwirtschaft intensiv an den Vernehmlassungsprozessen des Bundes. Er äussert sich jährlich etwa 50 bis 70 mal in Anhörungsverfahren mit einer Stellungnahme.

Der SBV verfasst seine Stellungnahmen nur in einer Sprache.

Stellungnahmen Teilrevision Energieförderungsverordnung, Energieverordnung und Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und Stromkennzeichnung

15.10.18 | Stellungnahme des SBV zur Teilrevision der Energieförderungsverordnung, zur Energieverordnung und zur Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und Stromkennzeichnung. Die Landwirtschaft will mithelfen, die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen. Der SBV fordert dafür positive Rahmenbedingungen.

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Stellungnahmen Totalrevision der Rohrleitungsverordnung (RLV) Vernehmlassungsverfahren

13.09.18 | Stellungnahme zur Teilrevision der Rohrleitungsverordnung (RLV). Aus Sicht der Landwirtschaft sind im Hinblick auf die Erhaltung des landwirtschaftlichen Kulturlandes einerseits die von einer Rohrleitungsanlage betroffenen Interessen und andererseits die Projektunterlagen entsprechend zu ergänzen.

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Stellungnahmen Verordnungspaket Strategie Stromnetze

12.09.18 | Bei der vorliegenden Stellungnahme zu den Revisionsvorschlägen setzen wir uns für ein, dass die Rahmenbedingungen so geschaffen werden, dass die dezentrale landwirtschaftliche Stromproduktion, – Einspeisung und –Vermarktung von Produzenten von Elektrizität aus Photovoltaik, Biogas und Wind in der Praxis immer machbarer wird.

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Stellungnahmen Konsultation BVG-Mindestzinssatz 2019

12.09.18 | Eine Senkung des BVGMindestzinssatzes um 0,25 % würde demnach die Vorsorgeeinrichtungen nur sehr bedingt entlasten und der Einfluss auf die Entwicklung der Deckungsgrade im Jahr 2019 würde dementsprechend gering ausfallen. Gestützt auf unsere Ausführungen sprechen wir uns für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinssatzes von 1 % für das Jahr 2019 aus

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Stellungnahmen Grundbuchverordnung

22.08.18 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst die elektronische Einsicht ins Grundbuch. Dieses ist für jene öffent-lich, die ein Interesse glaubhaft machen können (Art. 970 Abs. 1 ZGB). Ohne einen entsprechenden Interessen-nachweis dürfen nur die Grundstückbezeichnung, die Identifikation des Eigentümers, die Eigentumsform und das Erwerbsdatum eingesehen werden (Art. 970 Abs. 2 ZGB). Von diesem Grundsatz darf auch bei der elektronischen Einsicht nicht abgewichen werden.

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Stellungnahmen Mengenangabeverordnungen

15.08.18 | Die Erweiterung der Liste mit Früchten und Gemüsen, die im Offenverkauf auch per Stück statt nach Gewicht verkauft werden können, stimmt der SBV zu. Wir beantragen diese Liste durch Produkte wie Äpfel und Birnen und weiteres Kern- und Steinobst zu erweitern. Für die meisten Obstarten (ausgenommen kleinfrüchtige Beeren) ist ein stückweiser Verkauf denkbar, unabhängig davon ob die Ware direkt konsumiert wird oder nicht. Die Festlegung eines fixen maximalen Feuchtigkeitsgehaltes von 12% für alles Brennholz in Fertigpackungen istnicht realistisch und wird abgelehnt.

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Stellungnahmen Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019

04.07.18 | Nous saluons la prolongation de la période pour fixer le montant des indemnités dans le cadre des conventions-programmes concernant l’ordonnance sur la protection des eaux et celle sur les forêts. Sachant que ces mesures ne devraient pas engendrer de coûts supplémentaires à la charge des cantons et de la Confédération, et de-vraient permettre d’atteindre efficacement les objectifs visés, la proposition de modification ne suscite pas de commentaires

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Stellungnahmen Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG)

27.06.18 | Klar ablehnen muss der SBV die Bestimmungen, dass der weitere Aufbau, der Ausbau, die Weiterentwicklung und die allfällige Ablösung der Systeme der Tierverkehrskontrolle künftig durch Gebühren der Tierhalter zu finanzieren sind. Durch das öffentliche Interesse an der Tierseuchenprävention und der Vorbereitung der Tierseuchenbekämpfung ist der Einsatz von Bundesgeldern für den weiteren Aufbau, den Ausbau, die Weiterentwicklung und eine allfällige Ablösung der Systeme der Tierverkehrskontrolle weiterhin nötig und gerechtfertigt.

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