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Swissness

Die Swissness-Regeln sind seit 1. Januar 2017 in Kraft. Sie legen fest, ab wann ein Produkt mit der Herkunft Schweiz werben darf. Lebensmittel dürfen das Schweizer Kreuz verwenden, wenn mindestens 80% der enthaltenen Rohstoffe aus dem Inland stammen. Mit den neuen Regeln gilt für Lebensmittel der Grundsatz: «Wo Schweiz drauf steht ist Schweiz drin». Sie waren nötig, weil das Schweizerkreuz zur Anpreisung von Produkten immer häufiger missbräuchlich verwendet wurde. Glaubwürdige Vorgaben an die Swissness sind wichtig, damit die Herkunft Schweiz ihren Wert behält.

Für die Schweizer Landwirtschaft sind die Swissness-Regeln essentiell. Nur so können die einheimischen Bauernfamilien ihre Produkte auch in verarbeiteten Lebensmitteln in Wert setzen. Weil die Verarbeitungstiefe der Lebensmittel ständig zunimmt, würde die Landwirtschaft ohne klare «Swissness-Regelung» zu einem austauschbaren Rohstofflieferanten. 

Die Schweizer Landwirtschaft arbeitet darüber hinaus mit der Herkunftsmarke Suisse Garantie. Suisse Garantie steht für kontrollierte und zertifizierte Herkunft, bei der in verarbeiteten Produkten mindestens 90 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen müssen.

Kontaktperson

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch