Hauptinhalt

Tierwohl endet nicht an der Grenze

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 5. November 2020

Der Schweizer Bauernverband lehnt den Gegenvorschlag des Bundesrats zur Massentierhaltungsinitiative ab. Dieser blendet die Importe aus, verteuert so einseitig die Schweizer Produktion und schwächt die verschiedenen Tierwohllabels. 

Der Vorstand des Schweizer Bauernverbands (SBV) beschloss, den Gegenvorschlag des Bundesrats zur Massentierhaltungsinitiative abzulehnen. Obwohl die Schweiz eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt hat und limitierte Tierbestände bei Schweinen, Geflügel und Kälbern bereits bestehen, sieht der Gegenvorschlag massiv weiter gehende Vorgaben vor. Unter anderem sollen die heute freiwilligen Programme «Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» weitgehend obligatorisch werden.

Besonders störend ist, dass für den Bundesrat das Tierwohl an der Grenze endet. Alle neuen Bestimmungen gelten nur für die inländische Produktion. Die Importe klammert er einmal mehr aus – offenbar haben ausländische Nutztiere nicht die gleichen Bedürfnisse oder Rechte. Damit verteuert er einseitig die einheimische Produktion und schwächt deren Konkurrenzfähigkeit weiter. Der Bundesrat reduziert zudem mit den vorgeschlagenen Bestimmungen die Differenzierungsmöglichkeit für die zahlreichen existierenden Tierwohllabels. Bereits heute haben die Konsumenten die Wahl und können zusätzliches Tierwohl mit dem Kauf entsprechender Lebensmittel aktiv fördern. Für den SBV lassen sich die Vorstellungen der Regierung aus Machbarkeitsgründen auf vielen Betreiben gar nicht umsetzen. 

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Michel Darbellay

Leiter Produktion, Märkte & Ökologie SBV

Telefon 078 801 16 91
E-Mail michel.darbellay@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse!»

01.03.17 | Das Schweizer Stimmvolk hat sich am 9. Februar 2014 für eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung entschieden. Der SBV unterstützt deshalb, dass die Zuwanderung mit geeigneten Mass-nahmen gesteuert und begrenzt werden soll. Kurzaufenthalter mit bis zu 12 Monaten Aufenthaltsdauer, die auch nicht zur ständigen Wohnbevölkerung zählen, dürfen aber nicht unter die Beschränkungen fallen. Der SBV ist sich auch der Notwendigkeit bewusst, das Inländerpotenzial so gut wie möglich zu nutzen.

Mehr lesen