Hauptinhalt

Warum endet das Tierwohl an der Grenze?

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 12. August 2020

Der vorgesehene Gegenvorschlag des Bundesrats zur Masstierhaltungsinitiative verteuert einseitig die Schweizer Produktion, blendet die Importe aus und schwächt die aktuellen Tierwohllabels.

Der Bundesrat verabschiedete heute einen Gegenvorschlag zur Massentierhaltungsinitiative. Obwohl die Schweiz eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt hat und limitierte Tierbestände bei Schweinen, Geflügel und Kälbern bereits bestehen, sieht die Regierung weitergehende Vorgaben vor. Der Schweizer Bauernverband ist darüber aus drei Gründen ernüchtert. Erstens, endet das Tierwohl für den Bundesrat an der Grenze.

Alle neuen Bestimmungen gelten nur für die inländische Produktion. Die Importe werden einmal mehr ausgeklammert. Damit verteuert er einseitig die einheimische Produktion und schwächt deren Konkurrenzfähigkeit weiter. Zweitens reduziert der Bundesrat mit den neuen Bestimmungen die Differenzierungsmöglichkeit über die verschiedenen Tierwohllabel. Bereits heute haben die Konsumenten die Wahl und können zusätzliches Tierwohl mit dem Kauf entsprechender Lebensmittel aktiv fördern. Drittens geht es bei den vorgesehenen neuen Bestimmungen nicht nur um zusätzliche Kosten, sondern generell auch um die praktische Machbarkeit auf den einzelnen Betrieben. Der Schweizer Bauernverband wird das Vernehmlassungsdokument nun im Detail prüfen und in seinen Gremien die Haltung dazu festlegen.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Francis Egger

Stv. Direktor Schweizer Bauernverband
Leiter Departement Wirtschaft, Bildung und Internationales

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse!»

01.03.17 | Das Schweizer Stimmvolk hat sich am 9. Februar 2014 für eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung entschieden. Der SBV unterstützt deshalb, dass die Zuwanderung mit geeigneten Mass-nahmen gesteuert und begrenzt werden soll. Kurzaufenthalter mit bis zu 12 Monaten Aufenthaltsdauer, die auch nicht zur ständigen Wohnbevölkerung zählen, dürfen aber nicht unter die Beschränkungen fallen. Der SBV ist sich auch der Notwendigkeit bewusst, das Inländerpotenzial so gut wie möglich zu nutzen.

Mehr lesen